…als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 Abs 8 EStG mit der Begründung, im Einzugsbereich des Wohnortes bestehe eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit. Ein Vergleich der Studienpläne des Militäroberstufenrealgymnasium mit dem Oberstufenrealgymnasium in Hartberg (Einzugsbereich des Wohnortes) ergebe keine wesentlichen Unterschiede in den vergleichbaren Unterrichtsfächern. Beide Schulen enden mit…
…Belastung § 34. […] (8) Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt." 3…
…dieser Schule besteht nicht nur in der Absolvierung der Matura, vielmehr sollen die Zöglinge auf eine Offizierskarriere beim österreichischen Bundesheer vorbereitet werden. Eine andere entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht nicht. Die Betreuung und Erziehung im Internat wird vom Schulkommandanten, dem Kompaniekommandanten, den Erzieher-Offizieren und Funktionsunteroffizieren wahrgenommen…
…Tagesdiäten bei Dienstreisen unter 25 km konnten daher nicht berücksichtigt werden." zu Berufsausbildung: "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten nicht als außergewöhnliche Belastung, wenn auch im Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Eine solche Möglichkeit ist in Ihrem Fall gegeben…
…und Hochschule einschließlich Doktorat (VwGH 18.02.1986, 85/14/0097) TZ 64: Die Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes gilt dann als außergewöhnliche Belastung, "wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht" (§ 34 Abs 8 erster Satz); diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines gesetzlichen…
Die Funktion als Aufsichtsrat einer AG ist persönlich auszuüben. Allein der Bw. wurde zum Aufsichtsrat gewählt. Der Bw. trägt auch das verbundene Risiko einer eventuellen Haftung für diese seine Tätigkeit allein. Auf Grund des im Einkommensteuerrecht herrschenden Grundsatzes der Individualbesteuerung (§ 2 Abs. 1 EStG 1988…
…nicht "deckungsgleich" sind, aber "gleichwertig" (VwGH 22.12.04, 2003/15/0058 - Maßstab ist ein gleichartiger Ausbildungsabschluss und Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach). "Entsprechende Ausbildungsmöglichkeit " bedeutet daher nicht, dass die zu vergleichenden Schulen in jedem Detail (zB an Unterrichtsfächern (unabhängig davon, ob ein Pflicht…
…für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes würden gemäß § 34 Abs. 8 EStG dann als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Mehraufwendungen, die durch einen auswärtigen Schulbesuch oder durch ein auswärtiges Studium entstanden seien, seien dann nicht zwangsläufig…
…den Pauschbetrag mit der Begründung nicht, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Eine solche Möglichkeit sei im vorliegenden Fall gegeben, sodass die geltend gemachten Aufwendungen…
…des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehen würde. Eine solche Möglichkeit sei im Fall des Berufungswerbers gegeben, sodass die geltend gemachten Aufwendungen nicht zu berücksichtigen gewesen wären. Der Berufungswerber erhob dagegen Berufung mit der Begründung, dass es im Einzugsgebiet des Wohnortes keine vergleichbare Ausbildungsmöglichkeit für den…
…aus, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann nicht als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe, wobei Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km vom Wohnort jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches gelegen gelten, wenn…
…worden war, dass auch im Einzugsbereich des Wohnortes des Bw. eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit für seine Kinder bestehe. In dem mit dem Aufhebungsbescheid verbundenen Einkommensteuerbescheid 2003 wurden Aufwendungen für eine Berufsausbildung von Kindern außerhalb des Wohnortes nicht mehr anerkannt. In der sowohl gegen den Aufhebungsbescheid gemäß §…
…8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird im Streitjahr 2004 durch Abzug eines Pauschbetrages von 110,00 € pro Monat der Berufsausbildung…
…nicht Folge. "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Da eine Volksschule in ihrem Einzugsbereich vorhanden ist, konnten die von Ihnen beantragten Kosten für die Schulausbildung nicht anerkannt werden…
… 33 V BGBl 1993/605 idF BGBl I 2016/50 zu § 26 Abs 3 Studienförderungsgesetz). Da es im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gab, ist in Bezug auf den Schulweg des Sohnes keine ag Belastung anzusetzen (§ 34 Abs 8 EStG 1988). 2.) Schulweg der…
…wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (§ 34 Abs. 8 EStG 1988). Strittig ist im Berufungsfall ausschließlich, ob die Schule am Wohnort ("normales" BORG) eine der besuchten Schule (BORG mit Zusatzausbildung zum (Spitzen)Ballsport) entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bietet. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu im Erkenntnis…
…Wortsinn im Regelungszusammenhang zuwiderzulaufen. Zusammengefasst und auf den Fall des Berufungswerbers angewendet ergibt sich aus diesen Überlegungen, dass jede dem Gymnasium C in D entsprechende Ausbildungsmöglichkeit, deren Gemeinde in einer Fahrtzeit von der Wohngemeinde E des Berufungswerbers und seiner Tochter mit den günstigsten öffentlichen Verkehrsmitteln…
…Begründend ist in diesen Bescheiden ausgeführt, dass Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe; eine solche sei im Fall des Bw. gegeben gewesen und seien die geltend…
…Begründend wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Eine solche Möglichkeit sei im Falle der Bw gegeben, sodass die geltend gemachten Aufwendungen nicht zu…
…im Einzugsbereich des Wohnortes gleichwertig ist. Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb der Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110…