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UFSG RV/0404-G/04Militäroberstufenrealgymnasium und entsprechende Ausbildungsmöglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2007

…als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 Abs 8 EStG mit der Begründung, im Einzugsbereich des Wohnortes bestehe eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit. Ein Vergleich der Studienpläne des Militäroberstufenrealgymnasium mit dem Oberstufenrealgymnasium in Hartberg (Einzugsbereich des Wohnortes) ergebe keine wesentlichen Unterschiede in den vergleichbaren Unterrichtsfächern. Beide Schulen enden mit…

BFG RV/2100542/2019Entsprechende Ausbildungsmöglichkeit; Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastung (§ 34 Abs 8 EStG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2022

…Belastung § 34. […] (8) Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt."   3…

UFSW RV/1132-W/111.) Mehrfache Bescheidaufhebung nach systematischer Nachbescheidkontrolle 2.) Militäroberstufenrealgymnasium und entsprechende Ausbildungsmöglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2011

…dieser Schule besteht nicht nur in der Absolvierung der Matura, vielmehr sollen die Zöglinge auf eine Offizierskarriere beim österreichischen Bundesheer vorbereitet werden. Eine andere entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht nicht. Die Betreuung und Erziehung im Internat wird vom Schulkommandanten, dem Kompaniekommandanten, den Erzieher-Offizieren und Funktionsunteroffizieren wahrgenommen…

UFSK RV/0030-K/08Erreichung einer Mindestentfernung von 25 km bei beruflich veranlasster Reise; keine auswärtige Berufsausbildung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2008

…Tagesdiäten bei Dienstreisen unter 25 km konnten daher nicht berücksichtigt werden." zu Berufsausbildung: "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten nicht als außergewöhnliche Belastung, wenn auch im Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Eine solche Möglichkeit ist in Ihrem Fall gegeben…

UFSL RV/0237-L/041. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht der Wissensstand der Gesamtorganisation maßgeblich, sondern jener der zuständigen Organisationseinheit anhand der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen im jeweiligen Veranlagungsjahr. 2. Das auswärtige Berufsausbildungspauschale steht dann nicht zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (hier: BWL in Linz, und nicht nur in Wien). 3. Vergütungen als Aufsichtsrat bzw. als Vorstands-Stellvertreter einer Familienprivatstiftung sind persönlich (und nicht der Gesellschaft als solcher) zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2008Teil 1/2

…und Hochschule einschließlich Doktorat (VwGH 18.02.1986, 85/14/0097) TZ 64: Die Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes gilt dann als außergewöhnliche Belastung, "wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht" (§ 34 Abs 8 erster Satz); diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines gesetzlichen…

UFSL RV/0237-L/041. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht der Wissensstand der Gesamtorganisation maßgeblich, sondern jener der zuständigen Organisationseinheit anhand der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen im jeweiligen Veranlagungsjahr. 2. Das auswärtige Berufsausbildungspauschale steht dann nicht zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (hier: BWL in Linz, und nicht nur in Wien). 3. Vergütungen als Aufsichtsrat bzw. als Vorstands-Stellvertreter einer Familienprivatstiftung sind persönlich (und nicht der Gesellschaft als solcher) zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2008Teil 2/2

Die Funktion als Aufsichtsrat einer AG ist persönlich auszuüben. Allein der Bw. wurde zum Aufsichtsrat gewählt. Der Bw. trägt auch das verbundene Risiko einer eventuellen Haftung für diese seine Tätigkeit allein. Auf Grund des im Einkommensteuerrecht herrschenden Grundsatzes der Individualbesteuerung (§ 2 Abs. 1 EStG 1988…

UFSL RV/0393-L/12Sonderformen von öffentlichen Schulen sind mit deren Stammform als vergleichbar anzusehen. Wenngleich Unterschiede im Stundenplan, aber auch im Anbot an Unterrichtsfächern (hier: zweite lebende Fremdsprache Italienisch) vorhanden sind, schließt dies die Vergleichbarkeit der beiden Höheren Technischen Lehranstalten nicht aus, sodass das auswärtige Berufsausbildungspauschale nicht zusteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2012

…nicht "deckungsgleich" sind, aber "gleichwertig" (VwGH 22.12.04, 2003/15/0058 - Maßstab ist ein gleichartiger Ausbildungsabschluss und Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach). "Entsprechende Ausbildungsmöglichkeit " bedeutet daher nicht, dass die zu vergleichenden Schulen in jedem Detail (zB an Unterrichtsfächern (unabhängig davon, ob ein Pflicht…

UFSI RV/0333-I/06Vorliegen einer auswärtigen Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2007

…für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes würden gemäß § 34 Abs. 8 EStG dann als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Mehraufwendungen, die durch einen auswärtigen Schulbesuch oder durch ein auswärtiges Studium entstanden seien, seien dann nicht zwangsläufig…

UFSW RV/3014-W/09Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes im Jahr 2007, Besuch einer Kooperativen Mittelschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2011

…den Pauschbetrag mit der Begründung nicht, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Eine solche Möglichkeit sei im vorliegenden Fall gegeben, sodass die geltend gemachten Aufwendungen…

UFSG RV/0120-G/09Auswärtige Berufsausbildung an der Golf-HAK Stegersbach
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2010

…des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehen würde. Eine solche Möglichkeit sei im Fall des Berufungswerbers gegeben, sodass die geltend gemachten Aufwendungen nicht zu berücksichtigen gewesen wären. Der Berufungswerber erhob dagegen Berufung mit der Begründung, dass es im Einzugsgebiet des Wohnortes keine vergleichbare Ausbildungsmöglichkeit für den…

UFSL RV/1061-L/06Nichtgewährung des Pauschbetrages nach § 34 Abs.8 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung bei auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2007

…aus, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann nicht als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe, wobei Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km vom Wohnort jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches gelegen gelten, wenn…

UFSG RV/0045-G/05Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2006

…worden war, dass auch im Einzugsbereich des Wohnortes des Bw. eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit für seine Kinder bestehe. In dem mit dem Aufhebungsbescheid verbundenen Einkommensteuerbescheid 2003 wurden Aufwendungen für eine Berufsausbildung von Kindern außerhalb des Wohnortes nicht mehr anerkannt. In der sowohl gegen den Aufhebungsbescheid gemäß §…

UFSG RV/0351-G/05Internatskosten für das Militärrealgymnasium in Wiener Neustadt als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2006

…8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird im Streitjahr 2004 durch Abzug eines Pauschbetrages von 110,00 € pro Monat der Berufsausbildung…

UFSW RV/2604-W/06"Entsprechende" Schule bei erforderlicher Kinderbetreuung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2007

…nicht Folge. "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Da eine Volksschule in ihrem Einzugsbereich vorhanden ist, konnten die von Ihnen beantragten Kosten für die Schulausbildung nicht anerkannt werden…

BFG RV/4100399/2022Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.12.2025

… 33 V BGBl 1993/605 idF BGBl I 2016/50 zu § 26 Abs 3 Studienförderungsgesetz). Da es im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gab, ist in Bezug auf den Schulweg des Sohnes keine ag Belastung anzusetzen (§ 34 Abs 8 EStG 1988). 2.) Schulweg der…

UFSG RV/0531-G/13Bedeutung der Zusatzqualifikation für Vergleichbarkeit der Ausbildungsmöglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2013

…wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (§ 34 Abs. 8 EStG 1988). Strittig ist im Berufungsfall ausschließlich, ob die Schule am Wohnort ("normales" BORG) eine der besuchten Schule (BORG mit Zusatzausbildung zum (Spitzen)Ballsport) entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bietet. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu im Erkenntnis…

UFSL RV/0964-L/04Pauschale für auswärtige Berufsausbildung bei gleichwertiger Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2006

…Wortsinn im Regelungszusammenhang zuwiderzulaufen. Zusammengefasst und auf den Fall des Berufungswerbers angewendet ergibt sich aus diesen Überlegungen, dass jede dem Gymnasium C in D entsprechende Ausbildungsmöglichkeit, deren Gemeinde in einer Fahrtzeit von der Wohngemeinde E des Berufungswerbers und seiner Tochter mit den günstigsten öffentlichen Verkehrsmitteln…

UFSK RV/0008-K/10Psychologiestudium Universität Graz/Klagenfurt - Frage der gleichartigen Ausbildungsmöglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2012

…Begründend ist in diesen Bescheiden ausgeführt, dass Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe; eine solche sei im Fall des Bw. gegeben gewesen und seien die geltend…

UFSW RV/1972-W/09Kein Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung eines Kindes bei gleichwertiger Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2011

…Begründend wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Eine solche Möglichkeit sei im Falle der Bw gegeben, sodass die geltend gemachten Aufwendungen nicht zu…

UFSW RV/0713-W/08Pauschale für auswärtige Berufsausbildung bei gleichwertiger Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2008

…im Einzugsbereich des Wohnortes gleichwertig ist. Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb der Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110…