…den Verspätungszuschlag auf einen Minimalbetrag zu reduzieren. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 7.2.2018 wurde dahin begründet, dass eine Verspätung iSd § 135 BAO nicht entschuldbar sei, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen habe. Einem Parteienvertreter…
…den Verspätungszuschlag auf einen Minimalbetrag zu reduzieren. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 7.2.2018 wurde dahin begründet, dass eine Verspätung iSd § 135 BAO nicht entschuldbar sei, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen habe. Einem Parteienvertreter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde des X, Adresse, vertreten durch V, vom 16.02.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 20.01.2017, Abgabenkontonummer N, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
…zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; so lange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt an die Stelle des…
…einer Abgabenerklärung nicht wahren, eine Zuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Das Zollamt Feldkirch Wolfurt hat in seinem Abgabenbescheid vom 26.1.2012 dem Bf einen derartigen Verspätungszuschlag iHv € 1.210,24, d.s. 2 %…
…einen Zuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe (Verspätungzuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Für das Berufungsjahr 1996 wurden die Abgabenerklärungen erst im Jahr 2006 vorgelegt. Private Probleme im Zusammenhang mit der "bevorstehenden Scheidung" von seiner Gattin (vgl. Schriftsatz vom 7.8.2006…
…zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt an die Stelle des festgesetzten…
…welches die Annahme eines Verschuldens ausschließt, kann gem. VwGH vom 26.2.2009, 2007/13/0024 dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen sein, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde (VwGH 23…
…Unsere Mandantschaft bzw. deren Geschäftsführer hat somit kein Verhalten gesetzt, das nicht entschuldbar ist. Vielmehr hat er sich von Beginn der auftretenden Probleme an, intensiv um deren Lösung durch unterschiedlichste Maßnahmen bemüht. Das Finanzamt legte die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat im Mai 2011 zur Entscheidung…
…2011 und 02/2011 maßgeblich sein, zumal die Abgabennachforderungen auf Abgabenfestsetzungen basieren und bei der Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Festsetzung regelmäßig die Fälligkeit schon vor der Festsetzung eingetreten ist. Maßgeblicher Beurteilungszeitraum für Feststellung, ob eine Nichtentrichtung von Abgaben entschuldbar iSd § 217 Abs. 7 BAO ist…
…Die Bw habe die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht fristgerecht zur Post gegeben. Die Umsatzsteuervoranmeldungen seien auf dem Postweg verloren gegangen. Die Umsatzsteuervoranmeldungen seien innerhalb des Finanzamtes verloren gegangen. Die zweite und die dritte Variante lägen außerhalb des Einflussbereiches der Bw und hätten zu einer entschuldbaren Verspätung geführt…
…3 lit. a FinStrG eingestellt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 29. Jänner 2003, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: In sämtlichen dem Schuldspruch zu Grunde liegenden Fällen liege jeweils eine entschuldbare Fehlleistung iSd. § 9 FinStrG vor: 1. Die…
…den Umständen und persönlichen Verhältnissen nach gebotenen oder zumindest zumutbaren Erkundigung ein Verschulden. Die Betriebsprüfung ist daher zu Recht vom Vorliegen einer nicht entschuldbaren Verspätung ausgegangen. Im Bezug auf die Ermessensübung ist das hier gegebene Ausmaß der Fristüberschreitung (bis zu 5 Jahre) keinesfalls als unbeachtlich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Wilfried Marzi, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 - 1996, Festsetzung der Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1993-1995, Festsetzung der Verspätungszuschläge für die Jahre…
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes liegt auch kein Rechtsirrtum vor, denn entschuldbar ist ein Irrtum nur dann, wenn der Täter ohne jedes Verschulden, also auch ohne Verletzung einer Sorgfaltspflicht, in einer Handlungsweise weder ein Finanzvergehen noch ein darin liegendes Unrecht erkennen konnte (vgl. VwGH 26.11…
Hinsichtlich des angefochtenen Verspätungszuschlages führte die Bw. nicht aus, weshalb eine Verspätung der Erklärungsabgabe nicht vorliegen oder entschuldbar sein sollte. Aus dem Akteninhalt ersichtlich erfolgte die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2007 mit Bescheid vom 17.April 2009 im Schätzungswege gem. § 184 BAO wegen Nichtabgabe der Erklärung…
Verschulden, dass das Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums und damit die Anwendung der Bestimmung des § 9 FinStrG ausschließt (VwGH 21.12.1972, 2072/71). Entschuldbar ist ein Irrtum nur dann, wenn der Betreffende (auch) bei der Beurteilung des Sachverhaltes jenes Maß an Sorgfalt angewendet hat, das…
…auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar war. Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlages sind: Ein Abgabepflichtiger (§ 77 BAO) hält die Frist oder die Nachfrist (§ 134 Abs. 2 BAO) zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht ein. Diese Verspätung ist nicht entschuldbar. Eine Abgabe wurde festgesetzt bzw. selbstberechnet…
…Bescheidcharakter aufweist. Darüber hinaus war zu klären, ob die Verspätung entschuldbar war und ob die Ermessensübung bei der Festsetzung des Verspätungszuschlags korrekt erfolgte. I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 3.2.2025 wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge kurz: bfP) vom Finanzamt darauf hingewiesen, dass…
…nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" die Einstellung des Verfahrens zu erfolgen (BFG vom 12.05.2015, RV/7300027/2014). Laut höchstgerichtlicher Judikatur ist der Irrtum nur dann entschuldbar, wenn der Betreffende (auch) bei der Beurteilung des Sachverhaltes jenes Maß an Sorgfalt aufgewendet hat…