…Wer kaum da sei, werde auch kaum betreut. Die viel engere Beziehung haben die im Außendienst tätigen Leiharbeiter mit ihren Beschäftigern, die auch für die Instruierung und Überwachung der Arbeitnehmer am jeweiligen Einsatzort sowie deren arbeitnehmerschutzrechtliche Betreuung vorzunehmen haben. Hierzu werde auf die Bestimmungen des…
…fast ausschließlich außerhalb der Betriebsstätten tätigen Leiharbeiter, die zumeist direkt am Einsatzort auf den Baustellen betreut werden, die engere Beziehung haben, wenn die unmittelbare Leitung und Betreuung dieser Leiharbeiter durch die dafür zuständigen Disponenten der P1-GmbH sowie durch O.P. mit Dienstorten in R…
…schon daraus ergebe, dass die leistungsabhängige Spesenabrechnung der Außendienstmitarbeiter auf den Sitz der Landesdirektion in L abgestellt gewesen sei. Die engere Beziehung der Außendienstmitarbeiter habe aber schon deshalb zur Landesdirektion in L bestanden, weil diese der Landesdirektion organisatorisch und disziplinär zugeordnet gewesen seien. Zudem sei…
…gewissen Zeit wieder zu verlassen (vgl. nochmals das Erkenntnis vom 18.11.2009). Es lässt sich aus dem Akt kein Staat ableiten, zu dem engere Beziehungen der Berufungswerberin iS des § 2 Abs. 8 FLAG 1967 bestehen würden als zu Österreich. Hier befindet sich der (einzige…
…bereits vor Abfassung der Beschwerde in die Wege geleitet (die Beschwerdeführerin unterzeichnete den Übergabevertrag am 21. März 2017) wurde. Damit bestehen nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes deutlich engere Beziehungen zur [Drittland] und werden diese alleine dadurch, dass die Eltern und (zumindest) ein Bruder in Österreich leben…
…des Verwaltungsgerichtshofes widerspricht es der Lebenserfahrung, dass eine Person zu einem Wohnsitz, der am Arbeitsort besteht und nur während der Arbeitszeit benützt wird, engere Beziehungen hätte als zu einer mit dem Ehegatten gemeinsam benützten Wohnung. Daraus folgt, dass Personen, die zwar den überwiegenden Teil der…
…im Vereinigten Königreich ausgeübt hat. Die engeren wirtschaftlichen Beziehungen bestehen somit nach Ansicht des Gerichts im gesamten Streitzeitraum insgesamt ebenfalls zu Österreich. Bei der Ermittlung des Mittelpunktes der Lebensinteressen ist überdies regelmäßig nicht nur auf die Verhältnisse des jeweiligen Jahres, sondern auf einen längeren Beobachtungszeitraum…
…die Gemeinden sich nicht einigen würden, liege es an den Gemeinden jene Sachverhalte nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen, zu welcher Niederlassung eine engere Beziehung der Dienstnehmer bzw. Leiharbeitskräfte bestanden habe. Die Behörde habe auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen zu entscheiden. Stellungnahmen in Bezug auf die…
…12:45 - 13:15h. Dabei gab Hr. ***GF*** an, dass die Dienstnehmer grundsätzlich eine engere Beziehung zur Betriebsstätte in ***StGem*** hatten, in ***Gem*** seien nur die Überlassungsverträge unterzeichnet worden. Weiters gab er die Größe des Büros in ***Gem*** mit ca. 15 m2 und die des…
…dort auch in der XXXXXX Partei kommunalpolitisch tätig bin. Das ist insofern kein Problem, weil diese Tatsache amtsbekannt ist. Dass es noch eine Reihe weiterer Anknüpfungspunkte gibt, die eine engere Beziehung (persönlich, wirtschaftlich) zu Ö. untermauern, habe ich bereits im Einspruch dargelegt. Ich denke daher…
…Bezüge dieser Außendienstmitarbeiter jener Geschäftsstelle zuzuordnen, in deren Einzugsbereich sie tätig seien bzw. wohin die engere Beziehung bestehe. Aufgrund der von der V-AG präsentierten Unterlagen sei dies die Betriebsstätte der Stadt F.. Gegen die Kommunalsteuer-Zuteilungsbescheide vom 11. August 2009 wurde seitens der Bw…
…Pension beziehe. Ihr kleines Nebeneinkommen in Österreich beruhe auf keiner regelmäßigen Erwerbstätigkeit, und auch ein Hälfteanteil an einem Reihenhaus bedinge keine engere Beziehung zu Österreich. Nicht nachvollziehbar sei für die Bw., dass ohne Änderungen des DBA und ihrer persönlichen Situation nach zwölf Bescheiden, welche nicht…
…die Zeiträume nach Ablauf des sechsten vollen Kalendermonates hebeberechtigt, in der sich die Unternehmensleitung des inländischen Beschäftigten befinden bzw. zu welcher Betriebsstätte die engere Beziehung bestehen würde. In den ersten sechs Monaten sei jedoch jene Gemeinde hebeberechtigt, in der die Betriebsstätte des Unternehmens oder Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens…
…1 KommStG 1993 vorliege. Er führe lediglich aus, dass im direkten Vergleich vom Standort ***6*** zum Standort ***7*** die überlassenen Mitarbeiter zum Standort ***7*** eine engere Beziehung hätten. Natürlich falle diese Entscheidung, wenn man nur diese beiden Standorte untersuchen und analysieren würde zu Gunsten des…
…ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Der Begriff "ständige Wohnstätte" im Sinne des Art. 4 DBA-Liechtenstein deckt sich weitgehend mit dem Begriff "Wohnsitz" im Sinne des § 26…
…Skiclub Ort_A. Der letzte Arbeitsvertrag mit Staat_A wurde befristet abgeschlossen. Nach Ansicht des zuständigen Finanzamtes liegt eine engere Beziehung des Abgabepflichtigen zum Inland vor und somit ist Österreich Ansässigkeitsstaat gemäß Artikel 4 Abs. 2 DBA-Staat_A. Gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA…
…Gründen nicht an seinem österreichischen Wohnsitz unterbringen könne, wies ebenfalls in diese Richtung, zumal bei ihm als emeritiertem Universitätsprofessor eine jedenfalls engere Beziehung zum Ort seiner langjährigen Berufsausübung anzunehmen ist, als zu dem verfahrensgegenständlichen Wohnsitz in Österreich, wo er sich verschiedentlich bei einer seiner Töchter…
…technischen) Kommunikationsmöglichkeiten sind mitzuberücksichtigen. Dass die Tätigkeit eines Außendienstmitarbeiters von der Zentrale aus geleitet wird, ist nur dann von entscheidender Bedeutung, wenn im konkreten Fall zu keiner anderen Betriebsstätte eine (im vorstehend aufgezeigten Sinn) engere Beziehung besteht. Nach Taucher, Kommunalsteuer Kommentar, Rz 30 zu § 10…
…in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Das Einkommensteuergesetz enthält keine Definition der Begriffe "Wohnsitz" bzw. "gewöhnlicher Aufenthalt", weshalb für die Auslegung dieser Begriffe…
…wenn die Bw. durch ihre berufliche Tätigkeit in Ms den m. Rechtsvorschriften unterliege. Außerdem habe sie eine engere persönliche Beziehung zu Österreich, da hier ihre Familie lebe. Die Tätigkeit in Ms sei nur für kurze Zeit. Insofern sei der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich gegeben…