…Bestimmung des § 5 Abs. 1 FLAG 1967 hat der Gesetzgeber die generelle Regelung geschaffen, dass eigene Einkünfte eines Kindes, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, ab der im Gesetz festgelegten Höhe vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausschließen. Bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte eines Kindes…
… 10 Abs. 2 nicht anzuwenden ist. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Kindes bleiben außer Betracht: a) das zu versteuernde Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht; hiebei bleibt das zu versteuernde Einkommen für Zeiträume nach…
… 10 Abs. 2 nicht anzuwenden ist. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Kindes bleiben außer Betracht: a) das zu versteuernde Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht; hiebei bleibt das zu versteuernde Einkommen für Zeiträume nach…
…wenn das Kind nach Erreichen der Volljährigkeit infolge ausreichender eigener Einkünfte keinen entsprechenden Unterhaltsbedarf mehr hat. Warum vor dem Hintergrund dieses Gesetzeszweckes der Wegfall des Familienbeihilfenanspruches auf das Jahr nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes beschränkt sein soll und nicht auch für die darauf…
…5 Abs. lit.d FLAG 1967 nicht anwendbar und die in den Ferienmonaten erzielten Einkünfte können im Berufungsfall bei der Ermittlung der Einkünfte nicht außer Betracht bleiben. 6.4. Bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte eines Kindes ist, wie sich aus der wörtlichen Auslegung des §…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…Abs 2 und 4) entspricht. (7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes.
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…seit Oktober 1999 beim R. beschäftigt sei und eigene Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze beziehe. Das Finanzamt forderte die bereits bezogene Familienbeihilfe ab dem November 1999 zurück. Der Rückforderungsbescheid wurde rechtskräftig. Laut einem vom Finanzamt angeforderten Versicherungsdatenauszug war die Tochter des Bw. jedoch bereits vor Oktober…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…selbsterhaltungsfähigen Kindes Einkünfte, dann ist zu prüfen, ob er auf Grund derselben den notwendigen Unterhalt für seinen noch in Berufsausbildung stehenden Gatten zu leisten vermag." Es reiche daher nicht aus, dass der Ehegatte des Kindes ein Einkommen erziele, durch welches er nur die eigenen bescheidensten…
…führt, leistet dadurch seinen Beitrag im Sinn des Abs. 1; er hat an den anderen einen Anspruch auf Unterhalt, wobei eigene Einkünfte angemessen zu berücksichtigen sind. Dies gilt nach der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts zugunsten des bisher Unterhaltsberechtigten weiter, sofern nicht die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs…
…Oktober 1999 eigene Einkünfte der Fa. O. GesmbH in Höhe von S 12.942 bezogen hätte. Die Bw. erhob Berufung und begründete diese in ihrem Schriftsatz damit, dass ihrem Antrag auf Festsetzung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages für ihre Töchter für 2000 vom Finanzamt stattgegeben…
…2 FLAG 1967 bestünde für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten zu leisten ist, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Unterhaltspflicht verbleibe nur dann bei den Eltern, wenn die Einkünfte des Ehegatten höchstens zur Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse ausreichten und diese die Unterhaltskosten für das…
…13/0042; VwGH 29.9.2010, 2007/13/0120). B. Beurteilung des konkreten Beschwerdefalls I. Besteht ein Unterhaltsanspruch der Bf. gegenüber ihrem Gatten? Da - wie oben dargelegt - das Bundespflegegeld nicht als eigene Einkünfte der Bf. im Bereich der Unterhaltsberechnung anzusehen ist, hat die Bf. (bis…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…