…Aufteilung bleibt. Anders verhält es sich allerdings, wenn etwa ein landwirtschaftlicher Betrieb eingestellt und die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen verpachtet worden sind; diese fallen als eheliche Ersparnisse – ungeachtet ihrer früheren Widmung – in die Aufteilung (OGH 6 Ob. 576/87 EFSlg. 57.337). siehe Hopf/Kathrein, Eherecht3…
… 6), zu berechnen. Nach § 7 Z 2 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 v. H. Nach der ständigen Rechtsprechung des…
… 6), zu berechnen. Nach § 7 Z 2 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anläßlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 v. H. Nach der ständigen Rechtsprechung des…
…dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit, dass er zwar die Ansicht des Finanzamtes teile, dass die gegenständlichen Liegenschaften nicht zum ehelichen Gebrauchvermögens zählen, dass aber bisher nicht geprüft worden sei, ob die Liegenschaften Teil der ehelichen Ersparnisse waren. Es wurde dem Finanzamt vorgehalten…
…Entrichtung von monatlichen Zahlungen idHv. € 166,67 über einen Veranlagungszeitraum von zehn Jahren. In Punkt viertens wird festgestellt, dass im Übrigen die ehelichen Ersparnisse und das eheliche Gebrauchsvermögen bereits aufgeteilt wurde. Dieser Umstand wurde auch in der Berufung angeführt. In Punkt viertens wird allerdings…
…Abwicklung der Eigentumsübertragung. Aus Punkt 4. ergibt sich, dass eheliche Ersparnisse und eheliche Schulden nicht vorhanden sind. Bei dieser Systematik - der Übergang der Hälfteanteile der Liegenschaften EZ xx und EZ y ist gesondert in Punkt 3. ohne Bezugname auf die übrigen Punkte, insbesondere vermögensrechtlicher Art…
…Einschränkung der oa Begünstigung ergab sich aus § 95 EheG in zeitlicher Hinsicht. Gem dieser Bestimmung erlischt der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse, wenn dieser nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vertrag oder…
…wegen Zerrüttung der Ehe, anzusehen ist, so würde mit dieser Übertragung weder eheliches Gebrauchsvermögen noch eheliche Ersparnisse aufgeteilt. In einem solchen Fall wird gemäß den o.a. Erläuterungen die Freigiebigkeit der Zuwendung grundsätzlich für möglich gehalten und kann gemäß der ständigen Rechtsprechung des VwGH aus…
…75, grundsätzlich unverändert festzuhalten. Auch wenn seit dem FamRÄG 2009 - anders als nach der bis dahin geltenden Rechtslage - Vorausverfügungen über eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse und zwar insbesondere betreffend die Ehewohnung generell zulässig und zum Teil auch für das Gericht bindend sind (vgl. zum Hintergrund…
…übertragen bekommt. Weiters übergibt die Ehegattin und der Berufungswerber übernimmt ihren Hälfteanteil der Liegenschaft B. Sämtliches eheliches Gebrauchsvermögen sowie eheliche Ersparnisse, eheliche Schulden und dergleichen wurden bereits aufgeteilt und übernimmt jeder in sein Eigentum, was sich derzeit in seinem Besitz und seiner Innehabung befindet. Zwischen…
…Erstens: Die Vertragsparteien stellen fest, dass sie in aufrechter Ehe leben und dass derzeit die Liegenschaft XF als Ehewohnung dient. Mit dieser Aufteilungs- und Unterhaltsvereinbarung regeln die Ehegatten die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und die Unterhaltspflicht für den Fall der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung ihrer…
…108 - 113 zu § 5). Nach § 7 Z 2 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anläßlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 v. H. Ähnlich der von der…
…und es werden auf sämtliche denkbaren vermögensrechtlichen Ansprüche zwischen den Parteien aus welchen Rechtsgrund auch immer (insbesondere auch auf Aufteilung von Ehewohnungen, von ehelichem Gebrauchsvermögen oder ehelichen Ersparnissen, sowie auf Abgeltung der Mitwirkung am Erwerb der anderen Partei oder sonstigen Ansprüchen welcher Art auch immer…
…9): "… halten beide Antragsteller … fest, dass durch diesen Vergleich sämtliche wechselseitigen Ansprüche der beiden Antragsteller, insbesondere auf Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens bereinigt und verglichen sind." II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Auf Basis des oben dargestellten Verwaltungsgeschehens und…
…Auflösung oder Nichtigkeitserklärung ihrer Ehe die in seinem Eigentum stehenden Vermögenswerte, auch solche die eheliche Ersparnisse oder eheliches Gebrauchsvermögen darstellen, in seinem Eigentum verbleiben Beide Parteien verzichten demnach auf die Einbeziehung der unter Punkt erstens angeführten Liegenschaften einschließlich des erst anzuschaffenden Grundstückes und zu errichtenden…
…ist, kann nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Steuer vom Wert des Grundstückes erhoben werden (vgl. VwGH 09.05.1968, 1310/67). Beim Erwerb im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse im Falle der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe iSd §…
…ist, kann nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Steuer vom Wert des Grundstückes erhoben werden (vgl. VwGH 09.05.1968, 1310/67). Beim Erwerb im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse im Falle der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe iSd §…
…II, Grunderwerbsteuer Rz 4 zu § 5 GrEStG). Nach § 7 Z 2 GrEStG 1987 beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 v. H…
…je landw. genutzt im alleinigen Eigentum der Frau EHEFRAU verbleiben. Sechstens: Sämtliche zum Zeitpunkt des Ausspruches der Scheidung im Haus ADRESSE noch befindlichen Einrichtungs- und Hausratsgegenstände verbleiben im Alleineigentum der Frau EHEFRAU beziehungsweise gehen in deren Alleineigentum über. Siebentens: Die ehelichen Ersparnisse im Sinne des §…
…Bohrmaschinen, Kreissägen, Hobelmaschinen ...). Punkt 9. Eheliche Ersparnisse (wurden bereits aufgeteilt) Punkt 10. Verbindlichkeiten (bestehen keine) Punkte 11, 12 und 13: Bausparverträge, Lebensversicherungen und PKWs (es finden keine Übertragungen statt) Punkt 14. Traktoren (gehen in das Alleineigentum der R-S über) Der Rechtsvertreter der R-S…