…dass Alleinerzieher nur derjenige sei, der mehr als 6 Monate nicht in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft gelebt habe und den Kinderabsetzbetrag erhalte. Der Kinderabsetzbetrag sei aber gemeinsam mit der Familienbeihilfe im Jahr 2005 an die Kindesmutter ausbezahlt worden. Gegen diese Berufungsvorentscheidung wurde Berufung eingebracht…
…weil eine Wohnsitzverlegung von A nach Wien unzumutbar sei - hat der Bw. im Wesentlichen mit einer nach der Scheidung (3. Jänner 2005) mit der Ex-Gattin eingegangenen eheähnlichen Gemeinschaft, der Pflegebedürftigkeit seines Vaters, einer mit 12 Monaten "angemessenen" Umzugsfrist und seiner Pensionierung im Jahr 2010…
…1988 in der für den Berufungszeitraum maßgebenden Fassung eine Person, mit der der Steuerpflichtige verheiratet ist oder mit der er mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. § 299 BAO lautete: § 299. (1) Die Abgabenbehörde erster Instanz kann auf…
…106 Abs. 3 EStG 1988 sei (Ehe)Partner eine Person, mit der der Steuerpflichtige verheiratet sei oder mit der er mit mindestens einem Kind in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe. Ermittlungen des Finanzamtes hätten ergeben, dass die Berufungswerberin seit März 2003 bei Herrn L.P. (mit…
…den Erhebungen des Finanzamtes der Bw. seit 26. Mai 2006 in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe. Der Bw. erhob gegen den o.a. Bescheid Berufung und begründet diese im Wesentlichen folgendermaßen: Bei der Berechnung der Arbeitnehmerveranlagung sei der "Alleinerzieherabsetzbetrag" nicht berücksichtigt worden. Er sei seit April…
…höheren Kosten abgedeckt würden. Der Alleinverdienerabsetzbetrag sei somit zu berücksichtigen. In der abweislichen Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt unter Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen aus, dass das Tatbestandsmerkmal einer Partnerschaft (eheähnlichen Gemeinschaft) auf das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft abstelle, wozu im allgemeinen eine Geschlechts-, Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft…
…€ jährlich erzielt. Der verwendete Terminus "andere Partnerschaft" wird durch den Verweis auf °§ 106 Abs. 3 näher als "eheähnliche Gemeinschaft" definiert. Damit wird auf das auf Dauer angelegte Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft abgestellt, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört. Diese Merkmale…
…Abs. 4 Z 3 lit.a leg.cit. zusteht. (Ehe) Partner ist eine Person, mit der der Steuerpflichtige verheiratet ist oder mit der er mit mindestens einem Kind in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt (§ 106 Abs. 1 und 3 EStG 1988). Der Bw. ist zuzustimmen, dass…
…aufkommen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 5. April 2007 wurde die Berufung abgewiesen. Begründet wurde die Abweisung damit, dass dasTatbestandsmerkmal einer eheähnlichen Gemeinschaft auf das Zusammenleben in einer Gemeinschaft abstelle, wozu im allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs-, oder/und Wirtschaftsgemeinschaft gehöre. Für die Annahme einer Lebensgemeinschaft sei es…
…mit, ihre Wohn-, Arbeits-, und Interessengemeinschaft sei nicht mit einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gleichzusetzen. So bestehe keine Pflicht zum Beischlaf, eine Verantwortlichkeit bestehe nur für den eigenen Unterhalt, angeschaffte Einrichtung ginge in das Eigentum des Käufers über. Notarielle Regelungen für Unfall und Tod seien hinterlegt. Die…
…1999 bis 2003 abweisende Berufungsvorentscheidungen. Begründend wird ausgeführt, dass nach den Erfahrungen des täglichen Lebens eine Lebensgemeinschaft vorliege. Bei einer Lebensgemeinschaft handle es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Dazu gehöre im allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft…
…H. mit der Bw. und deren beiden Kindern in einer gemeinsamen Wohnung, damit unter Bedingungen, wie es bei Ehegatten zu erwarten wäre, zusammenlebt und daher eine eheähnliche Gemeinschaft zwischen Ing. E. H. und der Bw. besteht. Die Merkmale einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft müssen nicht…
…ihres Kindes wohne in T.. Sollte sie im Schriftverkehr einmal das Wort "Partnerschaft" oder "Lebensgemeinschaft" verwendet haben, so sei das nicht im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft gemeint gewesen. Als Nachweis dafür, dass sie nicht mit dem Kindesvater in einer Lebensgemeinschaft lebt, wurden von der Bw…
…mit einem (Ehe)Partner lebt (ledig, verwitwet, geschieden oder vom (Ehe)Partner dauernd getrennt lebend). Das Tatbestandmerkmal einer eheähnlichen Gemeinschaft stelle auf das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft ab, wozu im allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- oder/und Wirtschaftsgemeinschaft gehöre. Für die Annahme einer Lebensgemeinschaft sei es…
…liege aufgrund der obigen Ausführungen doch eine eheähnliche Gemeinschaft im steuerlichen Sinn vor. Mit Schreiben vom 2.03.2016 wurde die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht beantragt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Beweis wurde aufgenommen durch Einsichtnahme in die von der belangten Behörde laut…
…einer eheähnlichen Gemeinschaft stellt auf das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft ab, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört. Dabei kann aber das eine oder andere dieser aufgezählten Merkmale fehlen. Das Wohnen in gemeinsamer Wohnung mit gemeinsamen Kind lässt auf das Vorliegen einer eheähnlichen…
…gemeinsam ein. Es wird davon ausgegangen, dass die Bf. mit Herrn G seit Februar 2017 in einer Lebensgemeinschaft gelebt haben. Das Zusammenleben an einem gemeinsamen Wohnsitz in einer eheähnlichen Gemeinschaft ergibt sich insbesondere aus den meldeamtlichen Unterlagen der Bf. und des G, dem o.a…
…ohne die Ehe geschlossen zu haben. Für das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft sind insb. drei Kriterien maßgeblich, nämlich 1. die Eheähnlichkeit, 2. das Zusammenspiel der Elemente Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft und 3. eine gewisse Dauer. Es muss daher ein Verhältnis vorliegen, das dem typischen Erscheinungsbild des…
…mit seinem (Ehe-)Partner lebt. Der Umstand einer - auch längeren - beruflich notwendigen Abwesenheit eines (Ehe-)Partners steht der Annahme einer ehelichen bzw. eheähnlichen Gemeinschaft nicht entgegen. Die berufliche Abwesenheit hebt das gemeinsame Wohnen in einer bestehenden Lebensgemeinschaft dann nicht auf, wenn beide (Ehe-)Partner außerhalb…
…0147). Darüber hinaus ist es nicht unbedingt üblich, dass an Lebensgefährten ein Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt wird. Die Einräumung eines solchen im gegenständlichen Fall ist daher nicht Merkmal einer eheähnlichen Gemeinschaft. Im Bereich des § 106 EStG 1988 wird im Hinblick auf dessen Zweck, wirtschaftliche Belastungen auszugleichen, dem…