Findok · Richtlinien
LStR 2002 Rz 782
11.4.5 Lebensgemeinschaft
geltende FassungRichtlinie2025-0.951.634gilt ab 20.07.2011
Inhaltsverzeichnis der LStR 2002
Wortlaut laut Findok
11.4.5 Partnerschaft mit KindLebensgemeinschaft
Rz 782:
Das Tatbestandsmerkmal einer eheähnlichen Gemeinschaft stellt auf das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft ab, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört. Dabei kann aber das eine oder andere dieser aufgezählten Merkmale fehlen. Das Wohnen in gemeinsamer Wohnung mit gemeinsamen Kind lässt auf das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft schließen (VwGH 23.10.1997, 96/15/0176, 0177).
Siehe auch Beispiel Rz 10782.
Rz 783:
Bei Partnerschaften mitRandzahl 783: derzeit frei Kind(ern) sind zwei zeitliche Voraussetzungen zu erfüllen:
Die Partnerschaft muss im Kalenderjahr länger als sechs Monate dauern und
es muss innerhalb dieser Zeit der Kinderabsetzbetrag zustehen (§ 106 EStG 1988).
Bei der Fristenberechnung ist § 108 BAO anzuwenden.
Beispiel 1:
Eine Partnerschaft wird im Juni gegründet (Beziehen der gemeinsamen Wohnung). Am 30. Juni kommt ein Kind zur Welt (Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag ab Juni). Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht zu, wenn die Partnerschaft mit Kind bis zum 31. Dezember besteht.
Beispiel 2:
Die Partnerschaft besteht während des gesamten Kalenderjahres. Im August kommt ein Kind zur Welt (Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag ab August). Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht nicht zu.
Siehe auch Beispiel Rz 10783.
Normen und Schlagworte
- § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.951.634
- GZ der Erstfassung
- 07 2501/4-IV/7/01
- Stammnummer
- 19974
- Enthalten in Fassung
- 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 (geltend: 26)
- Gültig
- 20.07.2011 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF