…Service-Techniker tätig ist. Als Erfüllungsort für alle aus diesem Anstellungsverhältnis resultierenden Ansprüche ist unter Punkt 17 dieses Vertrages Stadt,Deutschland festgelegt. Vertragspunkt 1 räumt der beschäftigenden Z-Deutschland GmbH (im Folgenden auch deutsche Arbeitgeberin) jedoch das Recht ein, den Berufungswerber, ohne dass es einer…
…beigebrachte, von der Personalabteilung dieser Gesellschaft ausgestellte Lohnbescheinigung (noch) nicht aus, um danach schon gesichert davon ausgehen zu können, dass der deutschen Z-Deutschland GmbH während der Auslandsentsendungen des Berufungswerbers im Streitjahr außer formaler auch wirtschaftliche Arbeitgebereigenschaft zugekommen ist (EAS 929; EAS 1314; EAS 2171…
…54,-- € vorsieht, nicht in den Genuss einer solchen gekommen. Der Eintritt dieser Rechtsfolge in Verbindung damit, dass zugrunde liegender Sachverhalt aufgrund Vorliegens einer deutschen Arbeitgeberin Gemeinschaftsbezug aufweist, und durch die Unionsbürgerschaft des Berufungswerbers auch der Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrecht eröffnet ist, sind Grundlage, die Tarifbegünstigung…
…Einkommensteuerbelastung unterworfen war, ist also allein, dass der Berufungswerber im konkreten Veranlagungszeitraum aufgrund Gebrauchmachung vom gemeinschaftlich garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeitsrecht nicht in einer inländischen Betriebstätte iSd. 81 EStG 1988, sondern bei einem deutschen Betrieb beschäftigt war. Eine Bestimmung wie § 33 Abs. 5 erster Satz iVm. Z 2…
…wäre, wenn ein deutscher Arbeitgeber einen deutschen Dienstnehmer nach Österreich entsendet; der Arbeitgeber ist im vorliegenden Fall aber eine österreichische Kapitalgesellschaft. Für Zwecke der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist die Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen sowie die Tatsache der Auslandsentsendung unerheblich. Denn…
…Er vermeinte aber, dass in Fällen einer Fahrzeugüberlassung durch den deutschen Arbeitgeber die Tätigkeit des Dienstnehmers dem ausländischen Unternehmer zuzurechnen sei. In seinen fristgerecht eingebrachten Antworten zu den Ergänzungsersuchen vom 07.10.2016 und 10.03.2017, mit denen er nach Aufklärung über die gesetzliche…
…einer deutschen Bank-AG ein Mitarbeiter ab 1.11.1998 für 1 Jahr nach Österreich zu einer konzernzugehörigen Bank entsandt, dann ist für die Frage, ob für die Monate November und Dezember 1998 in Österreich Lohnsteuerpflicht eintritt, entscheidend, ob die österreichische Gesellschaft als steuerlicher Arbeitgeber…
…die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Im mitübermittelten Lohnausweis/Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum von 0101 bis 3112 2012 (L17-2012) betreffend den deutschen Arbeitgeber sind folgende Daten enthalten: - Bruttobezüge: 67.538,52 € - Bezüge neben dem Arbeitslohn – nicht monatlich: 3.782,93 € - einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge: 7…
…20% der Arbeitstage nicht überschreiten (wobei Krankheits- und Urlaubstage nicht als Tage der Nichtrückkehr gelten). Ist der betreffende Arbeitnehmer daher im Jahr der Arbeitsaufnahme 100 Arbeitstage bei dem deutschen Arbeitgeber beschäftigt, dann würde für den Zeitraum Juli - Dezember dieses Jahres die Grenzgängereigenschaft nur verloren gehen…
…österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in Deutschland (unter Progressionsvorbehalt) Steuerbefreiung zu gewähren. Die ein solche Ergebnis verhindernde "183-Tage-Klausel" des Art. 9 Abs. 2 kommt nicht zur Anwendung, da kein deutscher Arbeitgeber…
…gegen das genannte Erkenntnis des BFG brachte Bf (in der Folge: Bf) im Wesentlichen vor, dass nicht er sondern sein deutscher Arbeitgeber Verwender des gegenständlichen Fahrzeuges sei, das Fahrzeug überwiegend zu Geschäftszwecken in Deutschland verwendet werde und daher eine Standortvermutung für Österreich nicht greife sondern…
…Frage überbleibe. In diesem Sinn erging an den steuerlichen Vertreter auch ein Mail mit dem Hinweis, dass der gegenständliche Fall für die mitgeteilten Interessen des deutschen Arbeitgebers geeignet erscheine. Im Antwortmail vom 4.5.2015 teilte der steuerliche Vertreter diese Ansicht und teilte weiters mit…
…dass der Arbeitgeber der Bf in Deutschland ansässig war und somit die zweite Voraussetzung des Art. 15 Abs. 2 DBA Deutschland-Österreich nicht erfüllt war. Das Besteuerungsrecht betreffend die beschwerdegegenständlichen deutschen Einkünfte der Bf stand sohin Deutschland als Tätigkeitsstaat zu und wurde dieses auch von…
…ergänzende Unterlagen vor. Die Argumente des BF lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Die französische Rente ergebe sich, da der ehemaliger deutscher Arbeitgeber ihn 5 Jahre bei einem Tochterunternehmen in Frankreich geführt habe und hierbei die entsprechenden Rentenbeiträge eingezahlt habe. Tatsächlich sei er jedoch niemals in Frankreich…
…in Österreich und arbeite in Deutschland. Sein deutscher Arbeitgeber stelle ihm ein firmeneigenes Fahrzeug (PKW) zur Verfügung, das er auch privat nutzen dürfe. Das Fahrzeug werde regelmäßig für Fahrten zum deutschen Arbeitsort genützt und gelange dadurch beinahe täglich nach Deutschland. Diese unbestrittenen Tatsachen seien die…
…Selbstberechnung verpflichtet, darf auch keine Festsetzung durch die Behörde erfolgen. Bf (in der Folge: Bf) legte ein Schreiben vor, in dem sein deutscher Arbeitgeber bestätigt, dass der Bf seit 1988 in seinem Betrieb arbeite und dieser täglich mit dessen Fahrzeug zur Arbeit komme. Eine vom…
…dass der Arbeitgeber der Bf in Deutschland ansässig war und somit die zweite Voraussetzung des Art. 15 Abs. 2 DBA Deutschland-Österreich nicht erfüllt war. Das Besteuerungsrecht betreffend die beschwerdegegenständlichen deutschen Einkünfte der Bf stand sohin Deutschland als Tätigkeitsstaat zu und wurde dieses auch von…
…2006) und 25.145,00 EURO (2007) ausgewiesen. Im Veranlagungsverfahren hielt das Finanzamt dem Bf. vor, dass die Einkünfte vom deutschen Arbeitgeber für die ausschließlich in Österreich ausgeübte Tätigkeit in Österreich steuerpflichtig seien. Dabei seien der Lohn als auch die Verpflegungszuschüsse zu versteuern. Der Bf…
…Dezember 2001 und 1. Februar 2002) erklärte der Berufungswerber u.a., sein deutscher Arbeitgeber habe ihm ein Fahrzeug mit dem amtlichen deutschen Kz2 zur Verfügung gestellt, welches er nicht ständig in Österreich verwende. Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kz1 werde von ihm regelmäßig nicht benutzt…
…Februar 2002) erklärte der Bw. u.a., sein deutscher Arbeitgeber habe ihm ein Fahrzeug mit dem amtlichen deutschen Kennzeichen Kz.2 zur Verfügung gestellt, welches er nicht ständig in Österreich verwende. Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen Kz.1 werde von ihm regelmäßig nicht benutzt…