…Deutschland hauptansässigen Gesellschaftern einer inländischen KG während des gesamten Jahres zur Verfügung steht und von ihnen auch tatsächlich während der Sommermonate für Urlaubsaufenthalte benützt wird, begründet einen solchen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz. Der Umstand, dass auf Grund des DBA-Deutschland infolge des deutschen Hauptwohnsitzes…
…daß in der deutschen BFH-Judikatur mittlerweile eine Änderung in das Gegenteil eingetreten ist; diese Judikaturänderung sollte keine Auslegungsänderung für das DBA-Österreich/Deutschland zur Folge haben. Andererseits wurde darauf hingewiesen, daß für den handelsrechtlichen Geschäftsführer immer jene Gesellschaft zu deren Geschäftsführer er bestellt worden…
…und die Zinsen der deutschen Quellenbesteuerung unterzogen wurden. Deutschland hat sich in Artikel 7 i.V. mit Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA-Deutschland verpflichtet, die Gewinne einer österreichischen Betriebstätte (hier: der Personengesellschafterbetriebstätte) von der deutschen Besteuerung freizustellen. Deutsche Gesellschafter haben daher auf Grund…
Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der…
Beschließt eine österreichische GesmbH im Jahr 1992 aus dem Jahresgewinn 1991 eine Ausschüttung an ihre 98%ig beteiligte französische Muttergesellschaft und an eine mit 2% beteiligte deutsche Gesellschaft vorzunehmen, so ist von der Gewinnausschüttung zunächst die 25-prozentige österreichische Kapitalertragsteuer in voller Höhe einzubehalten…
In Abschnitt B Z. 1 des österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls vom 21. März 1997 (SWI 1997, 204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Diese an sich nur für unter…
Gründen eine deutsche und eine österreichische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Personengesellschaft, deren Funktion darin besteht, ein ihr gehörendes Flugzeug an die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft zu vermieten, dann wird in dieser durch Nutzungsüberlassung des eigenen Vermögens angestrebten Ertragserzielung bloße Vermögensverwaltung zu sehen sein (EStR 2000 Rz…
…Deutschland (2000) so ausgelegt werden, dass hierdurch die Verpflichtung erwachsen könnte, eine ausländische Gesellschaft (hier die deutsche Gesellschafterin der inländischen KG) gegenüber einer inländischen Gesellschaft (hier: die inländische Komplementärin der inländischen KG) zu bevorzugen. Die Aussagen der EAS 1967, die zu einem gegenteiligen Schluss verleiten…
…dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu einer Steuerabzugspflicht nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 führen könnte. Denn der deutsche Gesellschafter der österreichischen Mitunternehmerschaft ist mit dem in der Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinnen…
…einen in Deutschland ansässigen Gesellschafter betrifft, so ist dieser Verlustanteil mit Gewinnanteilen der Folgejahre im Verlustvortragsweg verrechenbar, wenn der deutsche Gesellschafter infolge einer inländischen Zweitwohnung in Österreich nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht zu besteuern ist; dies auch dann, wenn derselbe Gesellschafter im Jahr 1994…
…Österreich eine KEG mit dem Ziele, im Wege dieser Personengesellschaft Vortragstätigkeiten für Kommunikationstraining und EDV-Training für in Österreich lebende Privatpersonen abzuhalten, dann stellen die Räumlichkeiten dieser inländischen KEG für die deutschen Gesellschafter eine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO dar, die gleichzeitig als "ständige…
…das Finanzamt nicht begründet habe, warum im vorliegenden Fall die Arbeitgeber-Haftung zum Tragen kommen solle. Die faktischen Verhältnisse (deutsche Gesellschafter- und Geschäftsführungsstruktur der Berufungswerberin, Herr P mit Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Österreich) hätten vielmehr eine direkte Inanspruchnahme nahe gelegt. Die Haftung des Arbeitgebers für…
…S 1.013,50, S 1.581,68 und S 2.038,24 für die Jahre 1995 bis 1998. ad Zinsen und Spesen Eskontwechsel (Tz 29) Am Verrechnungskonto - W.GmbH. (deutsche Firma - Gesellschafter Sohn des Bw. sowie ein Fremder) wären DM 370.000,00 am…
…Entscheidungsgründe Im gegenständlichen Verfahren ist im Wesentlichen strittig, ob die beschwerdeführende Bank (Bf.) für Erträge eines Wertpapierdepots einer panamaischen Gesellschaft, für welche ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsangehöriger zeichnungsberechtigt war und im Rahmen dieser Zeichnungsberechtigung auch Bargeldbehebungen tätigte, EU-Quellensteuer einzubehalten und abzuführen hatte. 1…
…12mal ausbezahlten Geschäftsführerbezügen zusteht, Folgendes zu beachten : Mit Deutschland ist vereinbart, dass die Bezüge von allen handelsrechtlichen Geschäftsführern (Dienstnehmer- und Gesellschaftergeschäftsführer) im Sitzstaat der Gesellschaft besteuert werden (zur rechtlichen Begründung siehe EAS 1145). Diese Regelung wird auch im Geltungsbereich des ab 1. Jänner 2003 wirksam…
…zusteht. Die Frage, ob die Gewinnausschüttung der inländischen Vertriebs-GMBH an die deutsche Lackfabrik (an deren Gesellschafter) als Dividende unter Artikel 10a (ab 1992) fällt und dementsprechend in Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten ist oder wegen Bestandes einer inländischen Betriebstätte gemäß Art. 10a Abs…
Schüttet eine Wiener GmbH ihre Gewinne an eine Salzburger KG aus, der eine deutsche GmbH als Gesellschafterin angehört, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die Salzburger Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig der in Deutschland ansässigen GmbH zu. Artikel 10 Abs. 4 DBA-Deutschland weist Österreich daran das Besteuerungsrecht zu…
…aber nach österreichischem Recht nicht die Personengesellschaft, sondern die deutschen Gesellschafter mit den in den österreichischen Betriebstätten erzielten Personengesellschaftsgewinnen besteuert werden, ist mangels Ansässigkeit des Steuerpflichtigen (der deutschen Gesellschafter) das DBA Österreich-Ungarn bei der österreichischen Besteuerung nicht anwendbar, sodass das Besteuerungsrecht an den in…
…wie im Fall einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine bloß vermögensverwaltende schweizerische Finanzierungsstelle keine schweizerische Betriebstätte für die österreichische Kapitalgesellschaft begründen kann (EAS 2891) können auch Räumlichkeiten einer deutschen KG, in denen eine bloß vermögensverwaltende Aktivität vorgenommen wird, nicht als deutsche Betriebstätte des österreichischen Gesellschafters gewertet werden…
…nur die Gesellschafter die Verzinsung iSd Abs. 1 als Betriebsausgabe absetzen. Die deutsche AG ist Gesellschafterin der Berufungswerberin und als Mitunternehmerin anzusehen. Sie ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Lt. § 11 Abs. 2, 1. Satz leg.cit. könnte demnach nur die Mitunternehmerin als Gesellschafterin die Verzinsung…