…such a refund procedure the Austrian tax authorities may open an investigation as to whether the Swiss holding company is actually the beneficial owner of the profit distribution or whether in accordance with the respective Austrian tax law the distribution has to be allocated to…
…AG, sondern dahinterstehenden natürlichen oder juristischen Personen zuzurechnen ist. Wenn die Ö-GmbH wissen musste, dass der CH-AG nicht die Eigenschaft des "Nutzungsberechtigten" ("beneficial owner") iSd DBA zukam, kann das DBA keine Verpflichtung zur Freistellung vom KESt-Abzug bewirken. Bundesministerium für Finanzen, 23. Oktober…
…Zertifikatsinhaber. Allerdings ist zu bedenken, dass die ausländischen DBA-Partnerstaaten nur dann zur DBA-konformen Steuerentlastung verpflichtet sind, wenn der österreichische Dividendenempfänger "beneficial owner" der Dividendenerträge ist. Aus österreichischer Sicht ist "beneficial owner" jene Person, der die Einkünfte steuerlich zugerechnet werden, sonach im Fall eines…
…der "beneficial owner" der Darlehensforderungen und ihrer Erträge, dann ist Kroatien durch das Abkommen nicht berechtigt, nur deshalb auf die gegenständlichen Zinsen steuerlich zuzugreifen, weil diese formal im Rechnungswerk der Gesellschaft als deren Ertrag verbucht worden sind. Wenn solcherart wegen fehlender beneficial ownership der kroatischen…
…auf israelischer Seite so gesehen wird. Eine korrespondierende Sachverhaltsbeurteilung könnte in Fällen der vorliegenden Art daher nur im Wege eines auf Artikel 25 DBA-Israel gestützten Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des behaupteten wirtschaftlichen Eigentümers ("beneficial owner") der zypriotischen Dividenden, sonach in Israel…
According to the Austrian Double Taxation Conventions it is the "beneficial owner" of dividends who is entitled to claim relief from Austrian source taxation. If shares bought "cum-dividend" should have been transferred to the purchaser on 8th May, 1995, the ex-date being…
…Erzielung innehat. Solange nationales Recht auf dieser Grundlage lediglich nach dem "economic-substance-Prinzip" festlegt, wem die Einkünfte zuzurechnen und wer demzufolge als "beneficial owner" der Einkünfte anzusprechen ist, wird diese Zurechnung durch DBA-Recht nicht beeinträchtigt (Z 22 des OECD-Kommentars zu Art. 1…
…Erzielung innehat. Solange nationales Recht auf dieser Grundlage lediglich nach dem "economic-substance-Prinzip" festlegt, wem die Einkünfte zuzurechnen und wer demzufolge als "beneficial owner" der Einkünfte anzusprechen ist, wird diese Zurechnung durch DBA-Recht nicht beeinträchtigt (Z 22 des OECD-Kommentars zu Art. 1…
…Verkehr kommt oder ein solches etwa in Schulen entgeltlich bereitgehalten wird. Damit vermag nach Ansicht des BMF die Speichermedien- oder Reprographievergütung, die eine in den USA ansässige Person als Nutzungsberechtigter (beneficial owner) bezieht, keine Quellenbesteuerung im Sinne des Artikel 12 Absatz 2 DBA-USA auszulösen…
…§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Denn nur in diesem Fall wäre die Abkommensvoraussetzung für die Steuerentlastung erfüllt, derzufolge die britische Gesellschaft "nutzungsberechtigter Empfänger" ("beneficial owner") der Lizenzgebühren sein muss. Diese Voraussetzung wäre beispielsweise dann nicht erfüllt, wenn die gemeinsame…
…Besprechungsprogramm" inkl. eines Schreibens von ***5*** vom 29.4.2002, worin dargelegt wurde, dass ***7*** der "ultimate beneficial owner" (=wirtschaftlich Berechtigte) dieser Gesellschaft sei, übergeben und wurden damit erstmals Unterlagen vorgelegt, die ***7*** als wirtschaftlichen Eigentümer der ***5*** ausweisen sollten. Vom Vertreter des Bf. wurde…
…der Herstellungsprozess und der Vertrieb geleitet worden. Die bisherigen Firmenkonstruktionen seien - abhängig vom behördlichen Einschreiten - ständig abgeändert worden. Entsprechend der vorgefundenen Unterlagen und Verträge sei der Bw der "beneficial owner" (materielle Rechtsinhaber) der am 28. April 2000 gegründeten Firma Sl Ltd. / IOM und zeichnungsberechtigt an…
…der Verfügungsmacht über die Zinserträge an. Der Richtlinie 2003/48/EG liegt hinsichtlich des Begriffs des wirtschaftlichen Eigentümers ("beneficial owner") und somit auch der Zurechnung dasselbe Konzept wie der Zinsen-/Lizenzgebührenrichtlinie (2003/49/EG) und dem OECD-Musterabkommen zugrunde. Dieses Konzept ist als Instrumentarium zur…
…hat. Ein von ***2*** am 4. Februar 2008 unterzeichnetes "Risk Disciosure Statement" (Erklärung zur Risikoaufklärung) betreffend die "***21***, ***22***". Ein "Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding" (Wirtschaftlicher Eigentümer Quellensteuer, US-Steuerabzug), lautend auf ***2*** und von diesem am 2…
…vom Zollamt angesprochene Stelle der erwähnten Anlage lautet: "Use and operate the Aircraft solely for the private use of the Lessee and or the Ultimate Beneficial Owner and/or the purposes of the Manager's ad hoc charter business pursuant to the Aircraft Management Agreement…
…gehalten. Wirtschaftlich Berechtigte der Ltd. 2 seien hinsichtlich des überwiegenden Teils der Anteile Herr A als Ultimate Beneficial Owner. Beim gemeinnützigen Rechtsträger RU 1-Stiftung seien keine wirtschaftlichen Berechtigten festzustellen. Ultimate Beneficial Owner der externen Investitionspartner seien Herr X ("Herr X", 10%) und Herr Y…
…bis 18.1.2002) befand (IWD-Abfrage, 2007) und nach Inkrafttreten einer neuen (strengeren) Fassung des liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetztes. Gemäß Punkt V. des Mandatsvertrag erklärt der Mandant wirtschaftlich Berechtigter ("ultimate beneficial owner") der investierten Gelder zu sein. Unter Punkt X. wurde mit Schreibmaschine ergänzt: "This agreement…
…§ 162 BAO auf. Es sollten die tatsächlichen Empfänger (Nutzungsberechtigter iSd DBA-Regeln, "beneficial owner") genau bezeichnet werden mit den entsprechenden Nachweisen, dem Schriftverkehr mit C und mit wem verhandelt wurde. Die Empfänger … wurden nicht genannt. Als Ansprechpartner wurde ein Rechtsanwalt und Verwaltungsrat von C…
…dem Bf. als beneficial owner der U Ltd. und der Int sowie um ein Schreiben dieses Unternehmens an Z vom 13.5.2002 betreffend Zeichnungsberechtigungen auf deren Konto: der Bf. sei beneficial owner der U Ltd. Betreffend des Bestehens einer Steuerpflicht des Bf. in Österreich…
…der Geschäftsführung der Beschwerdeführerin ist Frau AB betraut. Der Ultimate Beneficial Owner der Beschwerdeführerin ist Herr CD mit Wohnsitz in Griechenland. Abschließend ist daher zur Berechtigung der Vorsteuererstattung der Beschwerdeführerin folgendes zusammenzufassen: Die Beschwerdeführerin ist Unternehmerin in Bulgarien. Durch den Betrieb dieses Unternehmens in Bulgarien…