…2008 vor. In objektiver Hinsicht ist daher der Verdacht, der Beschuldigte habe durch die Nichterfassung dieser Rechnung in der Umatzsteuervoranmeldung Juli 2008 und die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung, eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, begründet. In subjektiver Hinsicht geht der Referent beim…
…sein, ob die von der Abgabenbehörde vorgenommene Zuschätzung in den festgestellten Tatsachen Deckung findet. Aufgabe der Rechtsmittelbehörde in diesem Verfahrensstadium war es, zu klären, ob ein hinreichend begründeter Verdacht vorliegt, nicht jedoch, bereits ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchzuführen und das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, weil…
…habe sich aus den Zeugenaussagen eine Zeitspanne von Ende 2013 bis Juni 2018 ergeben. Die Einnahmen aus dieser selbständigen Tätigkeit habe Dr.A bisher nicht erklärt. Es bestehe daher der begründete Verdacht, dass Dr.A für die Kalenderjahre 2013 bis 2018 vorsätzlich unter Verletzung seiner…
…Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin ("daselbst") - hier von Relevanz - Gegenstände befinden, die in Finanzstrafverfahren (hier gegen Dr.A als Verdächtigen) als Beweismittel in Betracht kommen (hier denkbar: die in der Durchsuchungsanordnung umschriebenen Gegenstände, aus welchen…
…gewesen sein wird, er aber dennoch - so der begründete (siehe oben) Verdacht - unbeirrt an seinem Tatplan zur rechtswidrigen Steuervermeidung festgehalten hat und auch wahrheitswidrige Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2017 und 2018 eingereicht und solcherart Verkürzungen an Einkommensteuer in insgesamt beträchtlicher Höhe bewirkt hat, ist der…
…wurde, vollinhaltlich bestätigt. Nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates reichen diese im Rahmen der Vorerhebungen (§ 82 Abs.1 FinStrG) gesammelten Beweismittel zur Feststellung, dass auf Grund derer der begründete Verdacht besteht, dass der Bf die ihm vorgeworfenen Finanzdelikte begangen hat, jedenfalls aus, zumal er bereits einmal…
…oben angeführten Beweismitteln (etwa Handys oder Speichermedien, wie Sticks etc., angeordnet wurde. C. Zur Begründung der Anordnungen wurde ausgeführt wie folgt: Es bestehe der begründete Verdacht, dass A als wahrer Machthaber der C-AG, der D-GmbH, der E-sro und der F-GmbH vorsätzlich…
…Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen. Sie dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält (hier nicht relevant) oder dass sich daselbst…
…gebe [gegeben habe], die der Besteuerung in Österreich nicht unterzogen werden, sowie dass durch überhöhte Provisionszahlungen an die YD-Eood bei der YB-GmbH zu hohe Betriebsausgaben geltend gemacht werden [wurden]. Es bestehe somit der begründete Verdacht, dass XA vorsätzlich 1. als Verantwortlicher [als Wahrnehmender…
…2015: rund € 370.000,00; vgl. die Unternehmenskennwerte laut KSV-Auskunft). Aus der oben dargestellten Aktenlage erschließt sich daher auch für das Bundesfinanzgericht der - objektiv begründete - Verdacht, dass der mittellose und überschuldete XC im Auftrag des XA, welchem er aufgrund seiner finanziellen Unterstützung sehr…
…Auch die laut Eigenbelegen seit 1. Jänner 2016 [angeblich] geleisteten Darlehensrückzahlungen in Höhe von [jeweils] € 2.000,00 seien ihr nicht bekannt. Es bestehe daher diesbezüglich der begründete Verdacht, dass A durch diese Vorgangsweise Gelder ohne [tatsächliche] Rechtsgrundlage entnommen habe und diese Entnahmen abgabenrechtlich…
…Konto würden die Betriebskosten, Darlehenskosten des Privathauses, die Leasingkosten der zwei Fahrzeuge und die Zahlungen für eine Lebensversicherung in Höhe von € 500,00 monatlich abgebucht. [Anmerkung: Folgt man dem erhobenen Verdacht, wonach A den von ihm kontrollierten Unternehmen auf rechtswidrige Weise, auch unter Verwendung…
…gebe [gegeben habe], die der Besteuerung in Österreich nicht unterzogen werden, sowie dass durch überhöhte Provisionszahlungen an die ZD-Eood bei der YB-GmbH zu hohe Betriebsausgaben geltend gemacht werden [wurden]. Es bestehe somit der begründete Verdacht, dass XA vorsätzlich 1. als Verantwortlicher [als Wahrnehmender…
…2015: rund € 370.000,00; vgl. die Unternehmenskennwerte laut KSV-Auskunft). Aus der oben dargestellten Aktenlage erschließt sich daher auch für das Bundesfinanzgericht der - objektiv begründete - Verdacht, dass der mittellose und überschuldete XC im Auftrag des XA, welchem er aufgrund seiner finanziellen Unterstützung sehr…
…Auch die laut Eigenbelegen seit 1. Jänner 2016 [angeblich] geleisteten Darlehensrückzahlungen in Höhe von [jeweils] € 2.000,00 seien ihr nicht bekannt. Es bestehe daher diesbezüglich der begründete Verdacht, dass A durch diese Vorgangsweise Gelder ohne [tatsächliche] Rechtsgrundlage entnommen habe und diese Entnahmen abgabenrechtlich…
…Konto würden die Betriebskosten, Darlehenskosten des Privathauses, die Leasingkosten der zwei Fahrzeuge und die Zahlungen für eine Lebensversicherung in Höhe von € 500,00 monatlich abgebucht. [Anmerkung: Folgt man dem erhobenen Verdacht, wonach A den von ihm kontrollierten Unternehmen auf rechtswidrige Weise, auch unter Verwendung…
…jedoch anzumerken, dass es im vorliegenden Beschwerdeverfahren einzig darum geht, ob ein begründeter Verdacht für das Vorliegen des angelasteten Finanzvergehens gegeben ist. Ob die Beschuldigte das ihr zur Last gelegte Finanzvergehen tatsächlich begangen hat und ob die angeschuldigte Vorsatzform abschließend erweislich sein wird, ist dem…
…Einkünfte erzielte, die er dem Finanzamt gegenüber nicht offen gelegt habe. Es bestehe daher der begründete Verdacht, FM habe ab zumindest 1996 unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Einkommen- und Umsatzsteuer in noch zu bestimmender Höhe und damit Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §…
…abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 14. Juni 2007 hat das Finanzamt I. als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der begründete Verdacht bestand, der Beschwerdeführer habe als Geschäftsführer der Firma P. GmbH in den Monaten Mai, Juni 2005 und Juli 2006 die Verkürzung von…
…das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden…