…allgemein steuerrechtlicher Natur und Vorfrage für die KESt-Pflicht nach § 93 EStG ist, muss sie für in- und ausländische kuponauszahlende Stellen gleichermaßen beantwortet werden. Die Argumentation der Beschwerdevorentscheidung ist insoweit jedenfalls in sich widersprüchlich, als sie nach der Beurteilung der negativen Einkünfte aus den Indexzertifikaten…
…2.2011, Rs C-436/08 und C-437/08, Rn 58, Haribo/Saline). Investmentzertifikate mit einer inländischen kuponauszahlenden Stelle sind zweifellos mit Investmentzertifikaten, die auf einem ausländischen Depot hinterlegt sind, vergleichbar. Insofern kann der Auffassung des Finanzamtes, dass keine vergleichbaren Situationen vorlägen, nicht gefolgt…
…EStR 2000 Rz 7754). Den Emittenten trifft sonach keine Abzugspflicht, wenn die Auszahlung nicht direkt, sondern über eine in- oder ausländische kuponauszahlende Stelle erfolgt; auch dann nicht, wenn die ausländische kuponauszahlende Stelle nicht zum inländischen Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 9. November 2006
…durch eine inländische oder ausländische kuponauszahlende Stelle ausgezahlt, sofern das Besteuerungsrecht durch DBA der Republik Österreich nicht entzogen ist. Rz 91: aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen gegenüber in- und ausländischen Kreditinstituten. Der Verweis auf § 93 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 stellt auf diese Bankgeschäfte…
Die Verordnung BGBl. II Nr. 43/1998 sieht vor, dass inländische Banken, die als kuponauszahlende Stelle ausländische Forderungswertpapiere betreuen, für die ab 1. Juli 1998 zufließenden Zinsen im allgemeinen verpflicht sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach…
Die Verordnung BGBl. II Nr. 43/1998 sieht vor, dass inländische Banken, die als kuponauszahlende Stelle ausländische Forderungswertpapiere betreuen, für die ab 1. Juli 1998 zufließenden Zinsen im Allgemeinen verpflicht sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach…
…II 43/1998, hat zur Folge, dass inländische Banken, die als kuponauszahlende Stelle ausländische Forderungswertpapiere betreuen, für die ab 1. Juli 1998 zufliesenden Zinsen grundsätzlich verpflichtet sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorzunehmen. Auf Grund der vorstehenden Verordnungsregelung ist demnach eine abkommensgemäße und DBA…
…Grundsätze gelten nicht nur für österreichische Kreditinstitute, wenn diese als kuponauszahlende Stelle fungieren, sondern auch für die die Genussrechte emittierende österreichische Kapitalgesellschaft, wenn diese gemäß § 95 Abs. 3 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 als inländische "kuponauszahlende Stelle" gilt. 12. Mai 2003 Für den Bundesminister:…
…Emittenten (inländische Betriebsstätte eines ausländischen Emittenten) vorgenommen werde. Die Zahlstelle müsse weder über das Wertpapier noch über den Kupon verfügen. Insbesondere müsse das Wertpapier nicht auf einem inländischen Depot hinterlegt sein. Bei Anteilsrechten an ausländischen Kapitalanlagefonds müsse sich die kuponauszahlende Stelle in Bezug auf die…
…die für die Körperschaft auftritt, einschließlich Vertretungsnachweis sowie Urkunde über ihre organschaftliche Stellung, falls sie eine solche bekleidet. Name und Sitz der ausländischen Körperschaft. Die kuponauszahlende Stelle hat mit der ihr zumutbaren Sorgfalt die gemachten Angaben zu überprüfen. Zumutbar sind immer die im FM-GwG…
…Singapur gelegenen Filiale (Betriebstätte) einer thailändischen Bank begeben werden, dann unterliegt der erzielte Zinsenertrag nach österreichischem Recht der österreichischen Einkommensbesteuerung; befindet sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich, kommt es sonach zur 25%igen Endbesteuerung. Ungeachtet des Umstandes, dass die Zinsen aus Singapur nach Österreich fließen…
…gibt allerdings die Formulierung "nicht im Inland bezogene Kapitalerträge..." in der Z 3 leg. cit. Die streitgegenständlichen ausländischen Kapitalerträge wurden sehr wohl im Inland bezogen, nämlich durch Auszahlung seitens des in Bregenz angesiedelten inländischen Platzierungsmaklers VTH-GmbH, der somit als kuponauszahlende Stelle im Sinne der §…
…in der Z 3 des § 37 Abs. 8 EStG 1988. Die streitgegenständlichen ausländischen Kapitalerträge wurden sehr wohl im Inland bezogen, nämlich durch Auszahlung seitens des in Bregenz angesiedelten inländischen Platzierungsmaklers VTH-GmbH, der somit als kuponauszahlende Stelle im Sinne der §§ 93 ff EStG 1988 anzusehen…
…3 des § 37 Abs. 8 EStG 1988. Die streitgegenständlichen ausländischen Kapitalerträge wurden sehr wohl im Inland bezogen, nämlich durch Auszahlung seitens des in Bregenz angesiedelten inländischen Platzierungsmaklers VTH-GmbH, der somit als kuponauszahlende Stelle im Sinne der §§ 93 ff EStG 1988 anzusehen ist. Dieser Umstand…
…in der Z 3 des § 37 Abs. 8 EStG 1988. Die streitgegenständlichen ausländischen Kapitalerträge wurden sehr wohl im Inland bezogen, nämlich durch Auszahlung seitens des in Bregenz angesiedelten inländischen Platzierungsmaklers VTH-GmbH, der somit als kuponauszahlende Stelle im Sinne der §§ 93 ff EStG 1988 anzusehen…
…in der Z 3 des § 37 Abs. 8 EStG 1988. Die streitgegenständlichen ausländischen Kapitalerträge wurden sehr wohl im Inland bezogen, nämlich durch Auszahlung seitens des in Bregenz angesiedelten inländischen Platzierungsmaklers VTH-GmbH, der somit als kuponauszahlende Stelle im Sinne der §§ 93 ff EStG 1988 anzusehen…
…DBA-Anwendung im KESt-Abzugsverfahren berechtigt. Durch diese Verordnung wird sonach sichergestellt, dass inländische und ausländische Zinserträge bei Auszahlung oder Gutschrift durch eine inländische kuponauszahlende Stelle gleichermaßen eine 25%-ige Steuerlast tragen. Allerdings muss nunmehr die DBA-Entlastung zwingend bei der Finanzverwaltung in Anspruch genommen…
…Forderungswertpapieren beruhen) steuerbefreit. Die Anteilsrechte an ausländischen Kapitalanlagefonds gelten für kapitalertragsteuerliche Zwecke als Forderungswertpapiere (§ 93 Abs. 3 Z 5 EStG 1988). Gemäß § 93 Abs. 3 KStG 1988 letzter Satz gelten Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, als im Inland bezogen, wenn sich die kuponauszahlende Stelle im Inland befindet…
…von den Wertpapiererträgnissen KESt abgezogen und abgeführt. Es seien auch Anteilsscheine solcher ausländischer Kapitalanlagefonds, die inländischen Investmentfonds nach dem Investmentfondgesetz vergleichbar sind, erbschaftssteuerfrei, sofern sich die kuponauszahlende Stelle im Inland befinde. Die gegenständlichen ausländischen Rentenfondsanteile gewährten laut Mitteilung der Homepage der Fondsgesellschaft (www.dit.de)…
…Kapitalgesellschaft vorzunehmen, womit - bei natürlichen Personen als Anteilsinhabern - Endbesteuerungswirkung verbunden war. Auf das Vorliegen einer kuponauszahlenden Stelle im Inland kam es hier nicht an. Soweit die Ausschüttungen aus anderen als den vorgenannten Erträgen (zB aus ausländischen Dividenden) bestanden, unterlagen sie der Einkommensteuer zum Normaltarif. Die…