…000,- innerhalb des maßgeblichen Zeitraumes ein Gesamtüberschuss der Einnahmen ergebe. Die vorzeitige Tilgung sei jedoch weder dem Finanzamt gegenüber bekannt gemacht worden noch - ausreichend konkretisiert - dem zugrunde liegenden Kreditvertrag zu entnehmen und sei sohin außerplanmäßig erfolgt. Dazu gilt in rechtlicher Hinsicht Folgendes: Werden bei Betätigungen…
…vorzeitige Darlehensrückzahlungen zu tätigen. Zu diesem Zweck seien zeitgleich die fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen und die Einzahlungen in den Dachfonds vorgenommen worden. Dies dokumentiere die ernsthafte Absicht einer solchen Tilgungsplanung. Die Sondertilgungen seien durch die zeitliche Verzögerung der Umschuldung nötig geworden. Der Berufungswerber werde sogar in…
…zählt ua. die ausserplanmäßige Tilgung von Fremdkapital. Eine derartige Sondertilgung liegt vor, wenn der sich Betätigende die Tilgung nicht von vornherein beabsichtigt (geplant) hat. Eine von Anbeginn an gefasste ernsthafte Absicht zur Tilgung von Fremdkapital ist nur dann anzunehmen, wenn die Höhe und der Abflusszeitpunkt…
…geplante Tilgung ist der Abgabenbehörde gegenüber offen zu legen. Ein allgemein gehaltenes Vorhaben, künftig noch nicht konkretisierbare Geldbeträge vorzugsweise zur Fremdkapitaltilgung verwenden zu wollen, ist keineswegs ausreichend (vgl. Punkt 17.3 LRL). Eine außerplanmäßige Tilgung von Fremdkapital ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich die Tilgung…
…müssen. Da dies nicht der Fall ist, liegt ebenso wie hinsichtlich der Vorverlegung des Zeitpunktes der Kredittilgung eine außerplanmäßige Maßnahme und somit eine Änderung der Art der Bewirtschaftung vor. In der Vorhaltsbeantwortung an den UFS verweist der Bw. auf das VwGH-Erkenntnis 2003/15/0028…
…übereinstimmen mögen. Im Kernbereich geht es lediglich um die Fragen, ob gegenständlich ein Prognosezeitraum von 30 Jahren angemessen wäre und ob die beabsichtigte Tilgung des Fremdmitteldarlehens in ertragswirtschaftliche Beurteilung des Streitjahres einbezogen werden müsse. Wie bereits in RV/0212-G/03 ausgeführt, ist entsprechend dem …
…Bewirtschaftung führen, zählt unter anderem auch die außerplanmäßige Tilgung von Fremdkapital. Eine derartige ,Sondertilgung' liegt vor, wenn der sich Betätigende die Tilgung nicht von vornherein beabsichtigt (geplant) hat. Eine von Anbeginn an gefasste ernsthafte Absicht zur Tilgung von Fremdkapital ist nur dann anzunehmen, wenn die…
…Begründung, bei den in der Prognoserechnung ausgewiesenen Sondertilgungen in Höhe von 70.000,00 € (2012) bzw. 50.000,00 € (2015) handle es sich um außerplanmäßige Tilgungen, die nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH bei der Liebhabereibeurteilung gedanklich auszuklammern seien (Verweis auf UFS, RV…
…Es ist in diesem Falle mittels der Kriterienprüfung festzustellen, ob der Vermieter auf diese Unwägbarkeiten mit Verbesserungsmaßnahmen (z.B. durch außerplanmäßige Tilgung von Fremdkapital, durch niedrigeren Mietzins für noch zu vermietende Wohnungen zur Erhöhung der Auslastung, durch bauliche Maßnahmen zur besseren Vermietbarkeit und durch Veräußerung…
…ob der Vermieter die Art der Bewirtschaftung durch außerplanmäßige Tilgung von Fremdkapital (vor Erzielung eines Gesamtüberschusses) ändert bzw. geändert hat. Laut der dem Vorlageantrag angeschlossenen geänderten Prognoserechnung kommt es im Prognosezeitraum 2004 bis 2024 unter Berücksichtigung der Tilgung gegenüber dem Jahr 2007 ab 2008 zu…
…zählt ua. auch die außerplanmäßige Tilgung von Fremdkapital. Eine derartige "Sondertilgung" liegt vor, wenn der sich Betätigende die Tilgung nicht von Vornherein beabsichtigt (geplant) hat. Eine von Anbeginn an gefasste ernsthafte Absicht zur Tilgung von Fremdkapital ist nur dann anzunehmen, wenn die Höhe und der…
…mit (OZ 16): Die Finanzverwaltung beabsichtigt folgende Änderungen: Ing. ***2*** ***3***: Beurteilung der Vermietung in ***11*** ***5***, ***7*** als Liebhaberei: - Die außerplanmäßige Tilgung der Fremdmittel stellt eine Änderung der Bewirtschaftung dar (IRL 2012, RZ 97). Dadurch ist im Zeitraum 2008 bis 2012 kein Gesamtüberschuss entstanden. …
…erwähnen, dass im Berufungsverfahren hinsichtlich der im Schreiben vom 20. September 2007 vorangekündigten und vom Finanzamt als außerplanmäßige Tilgung des Fremdkapitals und demgemäß als eine Änderung der Bewirtschaftungsart angesehenen Sondertilgung iHv € 53.000,00 ausgeführt wurde, dass keine Sondertilgung mehr in Erwägung gezogen werde…
…aus. Eine außerplanmäßige Tilgung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich die Tilgung nicht aus dem Kreditvertrag und dem zum Zeitpunkt der Kapitalaufnahme erstellten Tilgungsplan der das Fremdkapital gewährenden Bank entnehmen lässt. Es muss eindeutig erwiesen sein, dass die ernsthafte Absicht für eine solche "Tilgungsplanung" besteht…
…im Jahr 2002 vorzeitig zurückgezahlt habe. Im Zuge der Betriebsprüfung seien die davor liegenden Jahre deshalb endgültig der Liebhaberei unterworfen worden, weil hier eine außerplanmäßige Tilgung erfolgt sei. Ab dem Jahr 2002 sei dann endgültig auf eine Einkunftsquelle entschieden worden, weil der Wegfall der Zinsenbelastung…
…einer grundlegenden Änderung der Bewirtschaftung führen würden ua. auch die außerplanmäßige Tilgung von Fremdkapital zählen würde. Zwar habe die Bw. dem Finanzamt gegenüber die beabsichtigte vorzeitige Tilgung von Verbindlichkeiten erst im Rahmen der Berufung gegen die Einkommensteuer 2006 bekanntgegeben, also erst mit 5.6.2008…
…Eine außerplanmäßige Tilgung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich die Tilgung nicht aus dem Kreditvertrag und dem zum Zeitpunkt der Kapitalaufnahme erstellten Tilgungsplan der das Fremdkapital gewährenden Bank entnehmen lässt. Es muss eindeutig erwiesen sein, dass die ernsthafte Absicht für eine solche "Tilgungsplanung" besteht (siehe…
…sondern ist darin von einer Rückzahlung des Darlehens innerhalb von 20 Jahren mit jährlich gleich bleibender Tilgung ausgegangen. Bei der von der Bw. erstmals im Jahr 2007 bzw. 2008 geplanten vorzeitigen Tilgung handelt es sich daher um eine außerplanmäßige Darlehenstilgung ("Sondertilgung"). Liegt eine "Sondertilgung" vor…
…Tilgung sei der Abgabenbehörde gegenüber - zeitgerecht - offen zu legen bzw. in eine allfällige Prognoserechnung aufzunehmen. Ein allgemein gehaltenes Vorhaben, künftige, noch nicht konkretisierbare Geldbeträge vorzugsweise zur Fremdkapitaltilgung verwenden zu wollen, reiche hiezu nicht aus. Eine außerplanmäßige Tilgung sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich die Tilgung…
…aus. Eine außerplanmäßige Tilgung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich die Tilgung nicht aus dem Kreditvertrag und dem zum Zeitpunkt der Kapitalaufnahme erstellten Tilgungsplan der das Fremdkapital gewährenden Bank entnehmen lässt. Es muss eindeutig erwiesen sein, dass die ernsthafte Absicht für eine solche "Tilgungsplanung" besteht…