…nicht vor und alle Gläubiger seien gleich behandelt worden, stellt kein derartiges konkretes Vorbringen dar. Da der Vertreter den Nachweis, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, nicht erbracht hat, kann ihm die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden…
…zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 24. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 29. März 2012 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung (Differenzquote; z.B. VwGH 24.10.2000…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Ri in der Beschwerdesache adresse, vertreten durch Aucon Wtrhd GmbH Steuerberatungsges, Lainzer Straße 16 Tür 1, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 30.04.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom…
Daraus leitet sich für den Beschwerdefall ab, dass nach dem oben dargestellten und im Ergebnis als fremdunüblich beurteilten Gesamtbild der Verhältnisse selbst bei Vorliegen eines angemessenen Mietzinses eine unternehmerische Tätigkeit der beschwerdeführenden GmbH zu verneinen war (vgl. auch Mayr in SWK 17/2016, 797). Zusammenfassend…
…an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Wird der Nachweis nicht angetreten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F, 5600 St. Johann/Pg, Hauptstraße 44, vertreten durch Dr. Herbert Pflanzl, Rechtsanwalt, 5033 Salzburg, Ginzkeyplatz 10/2, vom 16. Mai 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann im Pongau vom 18. April 2000 betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F, in S, vertreten durch Dr. Herbert Pflanzl, Rechtsanwalt, 5033 Salzburg, Ginzkeyplatz 10/2, vom 16. Mai 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann im Pongau vom 18. April 2000 betreffend Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 iVm…
…GmbH stellt der Berufungswerber gegenständlich ebenfalls und zwar mit der Behauptung in Abrede, dass die Gesellschaftsgläubiger im Haftungszeitraum aus den in Ansehung aller Gesellschaftsschulden nur mehr unzureichend vorhanden gewesenen Gesellschaftsmittel anteilsmäßig befriedigt worden wären, das Gläubigergleichbehandlungsgebot also nicht verletzt worden wäre. Der Berufungswerber wurde vom…
…Der auf den Bestand entfallende und vereinbarte Betriebskostenschlüssel (Gasverbrauch, Heizung etc) betrage laut Mietvertrag 20 %. Dieser Prozentsatz entspreche auch der anteilsmäßigen unternehmerischen Nutzung. Laut Schätzungsgutachten betrage die Gesamtfläche 418 m2 und davon seien 85 m2 vermietet. Aufgrund des gegebenen Sachverhaltes werde ein Anteil von 20…
…in Höhe von € 133.897,28 (91,816%) aus den vorhandenen Mitteln in Höhe von € 145.832,28 entrichtet wurden. Der Nachweis, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre (vgl. VwGH 13.4.2005, 2001/13/0283)…
…Betrag, um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte. Vermag der Vertreter nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung…
…sollte nachgewiesen werden, welche Beträge bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an den Abgabengläubiger zu entrichten gewesen wären. Mit Eingabe vom 15. Mai 2002 gab der steuerliche Vertreter namens des Berufungswerbers dazu folgende Rechtfertigung ab: Nach dem EU - Beitritt Österreichs wäre in der Landwirtschaft nur mehr…
…der (Haftungs)Abgaben zur Verfügung gestandenen Gesellschaftsmittel unterblieben und auch nicht nachgewiesen worden ist, welche Beträge an den Abgabengläubiger im Falle pflichtgemäßer anteilsmäßiger Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zu entrichten gewesen wären, kommt im Berufungsfall hinsichtlich der unter das Gleichbehandlungsgebot fallenden Abgabenrückstände der GmbH daher auch eine…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., E., vertreten durch Huber&Schwarz GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, 1080 Wien, Lederergasse 6/6, vom 28. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 24. September 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung gemäß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., ATG Schweißtechnik, K., vertreten durch Zmuck & Kislinger Steuerberatung OEG, Steuerberatungskanzlei, 8010 Graz, Schubertstraße 16, vom 27. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 23. August 2004 betreffend Antrag auf Bescheidaufhebung gemäß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Vermietungsgemeinschaft, B., vertreten durch Zmuck & Kislinger, Steuerberatung OEG, 8010 Graz, Schubertstraße 16, vom 21. Oktober und 2. Dezember 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 7. Oktober und 5. November 2004 betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Gewerbliche Buchhalterin, F., vertreten durch Dr. Schabernig WTH GesmbH, Steuerberatungsgesellschaft, 8750 Judenburg, Grünhüblgasse 23, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 18. November 2004 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2003…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Vermietung, K., vertreten durch Mag. Johannes Schwarz, Steuerberater, 8330 Feldbach, Hauptplatz 30/12, vom 15. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 23. August 2004 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2000 bis 2003…