…Vielmehr erstrecke sich die Reisetätigkeit über ein größeres Gebiet. Überdies sei die Begründung insofern nicht richtig, da sich die Arbeitsstätte in Linz befinde und angrenzende Bezirke lediglich die Bezirke Linz-Land, Urfahr-Umgebung und Perg sein könnten. Nach abweisender Berufungsvorentscheidung stellte der Berufungswerber einen Antrag…
…Personen die ein konkret zugewiesenes Gebiet regelmäßig bereisen, begründen in diesem Einsatzgebiet (Zielgebiet) einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit. Ein Einsatzgebiet kann sich auf einen politischen Bezirk und an diesen angrenzende Bezirke erstrecken. Dies treffe insbesondere auf den Bw zu, da dieser als Gebietsvertreter tätig sei.…
…sei aus dieser Sicht kein angrenzender politischer Bezirk und somit wie unter Punkt 306 (Reisen außerhalb des Einsatzgebietes) zu beurteilen." Hierzu ist anzumerken, dass der Bw. -übereinstimmend mit der Sachverhaltsbeurteilung des Referenten - in seiner Stellungnahme auch die Reisen in die Bezirke Steyr-Land (27 mal…
…politischen Bezirk und an diesen Bezirk angrenzende Bezirke erstrecken. Beispiel: Ein Vertreter bereist ständig die Bezirke Baden, Bruck an der Leitha, Mödling und Wiener Neustadt. Es liegt ein einheitliches Zielgebiet vor. Wird ein politischer Bezirk durch einen anderen politischen Bezirk umschlossen, ist von einem Bezirk…
…ein ihnen konkret zugewiesenes Gebiet regelmäßig bereisen, begründeten in diesem Einsatzgebiet einen Mittelpunkt der Tätigkeit. Ein derartiges Einsatzgebiet könne sich über einen oder mehrere angrenzende Bezirke erstrecken, wie insbesondere im gegenständlichen Fall das Gebiet der dem "Milchfahrer" zugewiesenen Sammelroute. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründe…
…479,48). Im Zuge seiner Außendiensttätigkeit war der Bf. in Teilen Niederösterreichs, zwei angrenzenden Bezirken in Oberösterreich sowie in Wien mit seinem eigenen Kfz unterwegs. Es gab keine auswärtigen Übernachtungen. Laut vom Bf. übermitteltem Ausdruck des Pendlerrechners beträgt die schnellste Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…ein einzelner Ort, sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Ein Einsatzgebiet könne sich auf einen politischen Bezirk und an diesen Bezirk angrenzende Bezirke erstrecken. Die geltend gemachten Aufwendungen für die Bezirke Steyr-Land, Amstetten und Kirchdorf seien daher ab dem 15. Tag nicht…
…befindet. Ein Einsatzgebiet kann sich auf einen politischen Bezirk und an diesen Bezirk angrenzende Bezirke erstrecken. Bei Reisen außerhalb des Einsatzgebietes gelten die Bestimmungen über einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort. Sie sind für das Team KIAB im Bereich des Finanzamtes BC tätig…
…von Reisen eines Steuerpflichtigen in ein lokal eingegrenztes, mehrere aneinander angrenzende politische Bezirke umfassendes Gebiet wegen der zu unterstellenden Kenntnis der dort zur Verfügung stehenden günstigen Verpflegungsmöglichkeiten generell verneinte. Der Berufungswerber befährt als Zugbegleiter nahezu immer dieselben Strecken. Es sind dies die Strecken zwischen Selzthal…
…diesem Einsatzgebiet ( Zielgebiet ) in typisierender Betrachtungsweise einen Mittelpunkt der Tätigkeit (VwGH 28.5.1997, 96/13/0132). Ein Einsatzgebiet (Zielgebiet ) kann sich auf einen politischen Bezirk und an diesen Bezirk angrenzende Bezirke erstrecken. Erstreckt sich die (ständige) Reisetätigkeit auf ein größeres Gebiet (zB ganz Niederösterreich)…
…163,14 € an Reisekosten als Werbungskosten anerkannt. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass Diäten für den Bezirk Linz-Land und an diesen Bezirk angrenzende Bezirke nicht berücksichtigt werden konnten, da dieses Gebiet regelmäßig bereist wird und so zum Mittelpunkt der Tätigkeit (Einsatzgebiet) des Bw. wurde…
…telefonisch bestätigt am 20.11.07 (Telefonat mit Fr.B). Der Berufung wurde eine Aufstellung der Reisen "außerhalb angrenzender Bezirke" und eine Aufstellung der Reisen "A und angrenzende Bezirke" beigelegt. Aus den Verwaltungsakten: In der Berufung angesprochene Telefonate: Aktenvermerke über diese Telefonate befinden sich nicht…
…der Tätigkeit (VwGH 28.5.1997, 96/13/0132). Ein Einsatzgebiet kann sich auf einen politischen Bezirk und an diesen Bezirk angrenzende Bezirke erstrecken. Betrifft die ständige Reisetätigkeit ein größeres Gebiet (zB ganz Niederösterreich), liegt kein Einsatzgebiet vor, diesfalls sind die Reisen nach den allgemeinen…
…in diesem Gebiet (Zielgebiet) einen (neunen) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen. Das Einsatzgebiet könne sich auf einen politischen Bezirk und an diesen Bezirk angrenzende Bezirke beziehen. Bei Reisen außerhalb des Einsatzgebietes würden die Bestimmungen über einen weiteren Mittelpunkt an einem Einsatzort gelten. Erstrecke sich die ständige…
…dass die obigen Überlegungen hinsichtlich eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit in dem (neuen) Einsatzgebiet (Bezirk Weiz + angrenzende Bezirke) für eine gewisse "Anfangsphase" nicht anzustellen sind und deshalb zumindest für fünf Tage die Tagesgelder als Werbungskosten anzuerkennen sind (26,40 € x 5 = 132 €…
…drei aneinander angrenzende politische Bezirke umfassendes Gebiet wegen der zu unterstellenden Kenntnis der dort zur Verfügung stehenden günstigen Verpflegungsmöglichkeiten verneinte. Während der VwGH in seiner bisherigen Rechtsprechung den Mehraufwandstatbestand indirekt und integriert im Reisetatbestand im Wege der Prüfung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit beurteilt hat…
…abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt an, dass Einsatzgebiet auf jeden Fall der politische Bezirk sei, in dem sich die Arbeitsstätte (Büro) des Versicherungsvertreters befinde und in der Regel die an diesen Bezirk angrenzenden politischen Bezirke (im gegenständlichen Fall u.a. die Bezirke GM, GR, KD…
…Mittelpunkt der Tätigkeit. Ein Einsatzgebiet kann sich auf einen politischen Bezirk und an diesen Bezirk angrenzende Bezirke erstrecken. Tagesgebühren können nur für Fahrten gewährt werden, die über das ständige Einsatzgebiet hinausgehen. Da Ihr ständiges Einsatzgebiet den Flachgau, Tennengau und angrenzende oö Bezirke umfasst, konnten Tagesgebühren…
…auf das so genannte "Einsatzgebiet", sowie Tagesdiäten von S 15.162,-- auf das sonstige Gebiet entfallen. Zieht man in Betracht, dass das "Einsatzgebiet" (Pongau, Pinzgau sowie die angrenzenden Bezirke Tirols) wesentlich kleiner ist, als das im viel geringerem Ausmaß bereiste, jedoch wesentlich größere sonstige Gebiet…
…auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstrecke oder Dienstnehmer ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet (z.B. politischer Bezirk und angrenzende Bezirke) regelmäßig bereisen würden. Durch die Begründung "neuer Tätigkeitsmittelpunkte" seien die steuerfrei behandelten Spesen ab 1999 teilweise (50 % der ausbezahlten…