…Strittig ist, ob diese Zahlung vom künftig Berechtigten zu aktivieren und zeitanteilig abzuschreiben ist (Ansicht der Beschwerdeführ), oder ob steuerlich der Erwerb eines nicht abnutzbaren Wasserrechtes vorliegt (Ansicht des Finanzamtes). I. Verfahrensgang 1. Die Stadtwerke W_GmbH (Hauptbeteiligte) und die Kommunalbetriebe H_GmbH (Minderbeteiligte) haben…
…November tätigen Einzelunternehmens und der seither bestehenden Kommanditgesellschaft zusammen € 2.453.797,76. 2) Rechtliche Würdigung: Strittig ist, ob eine entgeltlich erworbene Apothekenkonzession abnutzbar bzw. ob eine jährliche lineare Teilwertabschreibung bei einer Apothekenkonzession möglich ist. a) Abschreibbarkeit einer Apothekenkonzession: Bei einem entgeltlichen Erwerb eines…
…Finanzamt im Körperschaftsteuerbescheid 2000 vom 3.7.2002. In der durch Fristverlängerung am 24.9.2002 rechtzeitig eingebrachten Berufung begründet die Bw die Abnutzbarkeit demgegenüber wie folgt: Die Anwendbarkeit der Signatursoftware in Zusammenhang mit handelsüblichen Programmen (zB MS Office) führe bei Updates dieser Programme zu…
…Immobilien nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes dem Ertragswert entscheidende Bedeutung zukomme, fänden wirtschaftliche Faktoren wie die Frequenzlage beim Ertragwert Eingang. Der Wert des Objektes sei zur Gänze abnutzbar, weil sich dieses auf fremden Grund (Eigentümerin Gemeinde Wien) befinde. Es liege daher nicht ausschließlich ein Gebäude…
…Unternehmens, der aus der Liquidationsmasse erworben worden sei, gegangen. Im gegenständlichen Fall gehe es jedoch nicht um die Abnutzbarkeit eines nackten Firmennamens, sondern um Getränkemarken, die für den Erwerber von konkretem wirtschaftlichen Wert seien. In zivilrechtlicher Hinsicht verstehe man unter einer Marke ein besonderes Kennzeichen…
…Lehre und Rechtsprechung einer Abschreibung nicht zugänglich. Denn die Abnutzung von Kunstwerken spiele sich bei sachgemäßer Behandlung in steuerlich vernachlässigbar langen Zeiträumen ab. Da die Skulptur ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstelle, sei auch der Investitionsfreibetrag zu versagen. Die Bw. wandte sich gegen den Standpunkt der…
…Im Zuge einer Außenprüfung, umfassend die Jahre 2005 bis 2007, vertrat der Prüfer die Auffassung, dass es sich bei den zwölf Bildern nicht um abnutzbare Wirtschaftsgüter handle. Deren Anschaffungskosten könnten daher nicht (sofort bzw. im Wege der AfA) als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Bilder seien…
…ergebe einen Konzessionswert in Höhe von S 9.350.436, weshalb der gesamte Firmenwert in Höhe von S 7.808.000 als Konzessionswert angesetzt werden müsse und somit nicht abnutzbar sei. Die für die Jahre 1997, 1998 und 1999 maßgeblichen Erfolgsänderungen wurden daher wie folgt…
…von der Bp wie folgt vorgenommen: | | Lt. Steuerbilanz | Lt. Betriebsprüfung | | S | S | Konzession (nicht abnutzbar) | | 1.147.000,00 | BGA (ND 5 Jahre) | 160.000,00 | 39.600,00 | Mietrecht (ND 10…
…als untrennbare Bestandteile des Firmenwertes angesehen. Ebenso wurden rechtlich oder faktisch geschützte Wettbewerbsverhältnisse als Bestandteile des Firmenwertes angesehen." Der Gesetzgeber des EStG 1988 habe die Neuregelung - Fiktion der Abnutzbarkeit des Firmenwertes - vor dem Hintergrund der bekannten, gefestigten Judikatur des VwGH zum Firmenwertbegriff vorgenommen und wollte…
…Jänner 2006 angewendete Berechnungsmodus, den nicht abnutzbaren Konzessionswert von Apotheken mit 25 % des Kaufpreises der Apotheke - höchstens jedoch mit € 500.000,-- - anzusetzen, wobei ein auf Grund und Boden und Gebäude entfallender Kaufpreisbestandteil sowie die Umsatzsteuer nicht zu berücksichtigen sind, eine taugliche Berechnungsmethode für die…
…EStG8 § 29 Tz 21)." Zusammenfassend kann daher unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen festgestellt werden, dass die Versicherungssteuer als Bestandteil der Anschaffungskosten eines nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes nicht zu Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 Z 8 EStG in Verbindung mit § 7 EStG führen kann. Hinsichtlich…
…Z 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gehört ein abnutzbares Wirtschaftsgut (insbesondere Gebäude) nicht zu einem Betriebsvermögen, gilt nach § 16 Abs…
…Jahr 2000 wurden Markenrechte KBS. in Höhe von ÖS 3.090.000,- netto zu 20% USt von der W.GmbH gekauft und auf Basis einer Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben. Diese Markenrechte sind patentrechtlich nicht geschützt. Abnutzbar sind Wirtschaftsgüter dann, wenn sie wegen technischen…
…I 400/1988 sind bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (abnutzbares Anlagevermögen), die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen (lineare Absetzung für Abnutzung…
…Dezember 2004, GZ RV/2000-W/03 verwiesen, wonach der Firemnwert als abutzbar anzusehen ist und beginnend mit dem Jahr 1994 auf 5 Jahre abzuschreiben ist. Die AfA in den Jahren 1996 und 1997 beträgt somit S 1.400.000,00 jährlich und sind die…
…TZ 2). Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre sind Kunstwerke und Werke der Gebrauchskunst ebenso wie Antiquitäten nicht abnutzbar. Kunstwerke (gegenständlich Bilder) erfahren weder durch ihre Benutzung (an die Wand hängen und anschauen) noch durch den Zeitablauf an sich eine Wertminderung (zB VwGH 6.12…
…der Kanzlei, beginnend mit 1991, unter Zugrundelegung einer Nutzugsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Der Firmenwert sei aber nicht abnutzbar, solange der bisherige Kanzleiinhaber einen entscheidenden Einfluss auf das Unternehmen ausübe, weil er nach außen hin als Geschäftsführer und Hauptansprechperson der kaufenden Gesellschaft tätig bleibe. Es…
…610.447,00 S erworben. Von diesem Betrag hat sie beginnend mit dem Jahr 1991 eine Abschreibung über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren geltend gemacht. Der entgeltlich erworbene Firmenwert wird bei Angehörigen von freien Berufen in typisierender Weise als abnutzbar angesehen, weil bei freiberuflich Tätigen…
Abschreibung des Firmenwertes: Der entgeltlich erworbene Kundenstock ist im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend auf das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmer und seinen Klienten geründet ist. Dieses Vertrauensverhältnis endet mit dem Ausscheiden…