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EAS 2318Abkommenswidriger 15-prozentiger Steuerabzug in Portugal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1/1-IV/4/0323.07.2003

…dann unterliegen die hiefür bezogenen Entgelte der ausschließlichen Einkommensbesteuerung in Österreich. Eine in einem solchen Fall abkommenswidrig in Portugal mit 15% vom Rechnungsbetrag einbehaltene Einkommensteuer ist von Portugal rückzuerstatten. Erforderlichenfalls müsste zur Durchsetzung dieses Anspruches gemäß Artikel 25 des Abkommens ein Verständigungsverfahren geführt werden. 23…

EAS 1530Abkommenswidrige rumänische Abzugssteuer auf Installationsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 727/1-IV/4/9927.09.1999

…der internationalen Verständigungsverfahren zu erwirken; im übrigen kann aus Anlass der Beantragung eines Verständigungsverfahrens auf der Grundlage von § 48 BAO eine vorläufige Anrechnung der im Ausland abkommenswidrig erhobenen Steuer bis zu jenem Zeitpunkt beantragt werden, zu dem eine Rückzahlung im Ausland erfolgt; bei wirtschaftlicher Notwendigkeit…

EAS 2356"Abkommenswidrige" Nichtbesteuerung österreichischer Regisseure in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/9-IV/4/0314.10.2003

Gemäß Artikel 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland…

EAS 1975Abkommenswidrige Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Auftraggebers durch sein deutsches Finanzamt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 853/1-IV/4/0102.01.2002

Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a…

EAS 1957Entlastung von einer abkommenswidrig erhobenen Lohnsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/38-IV/4/0106.12.2001

  Hat eine österreichische Hotelmanagementgesellschaft die Lohnsteuer für ihre in einem Prager Hotel eingesetzten Dienstnehmer einbehalten und abgeführt und kommt nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat…

BFG RV/3100350/2020Keine Anrechnung einer abkommenswidrig erhobenen japanischen Quellensteuer, mit welcher der inländische Abgabepflichtige auch gar nicht belastet ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2023

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft Wörgötter und Trixl Wirtschaftstreuhand KG, Ulmbichlweg 3, 6380 St. Johann in Tirol, über die Beschwerde vom 17. April 2020…

UFSF RV/0071-F/08Keine Verpflichtung zur Anrechnung einer abkommenswidrig einbehaltenen Quellensteuer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2008

…sich nun aber nach Überzeugung der Berufungsbehörde klar, dass hinsichtlich der in Drittstaaten ausgeübten nichtselbständigen Arbeit ausschließlich der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht hat. Die Besteuerung dieser (im Berufungsfall "spanischen") Einkünfte durch die Schweiz ist somit abkommenswidrig. Hierin stimmen Rechtsprechung (vgl. UFS 11.1.2008, RV/0200…

UFSF RV/0025-F/121. Umrechnung von Fremdwährungslöhnen 2. Nichtanrechnung von abkommenswidrig einbehaltener Quellensteuer 3. Abzug von Spesenaufwendungen als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2012

…in Drittstaaten ausgeübten Arbeit hat die Schweiz kein Besteuerungsrecht, was dazu führt, dass Österreich nicht verpflichtet (und nach innerstaatlichem Recht gar nicht berechtigt) ist, die abkommenswidrig einbehaltene Quellensteuer anzurechnen (UFS 1.3.2012, RV/0461-F/09; UFS 7.4.2008, RV/0071-F/08…

UFSF RV/0023-F/121. Umrechnung von Schweizer Löhnen 2. Nichtanrechnung der abkommenswidrig einbehaltenen Quellensteuer 3. Im Arbeitgeberinteresse gelegene "Repräsentationsaufwendungen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2012

…hinsichtlich der in Drittstaaten ausgeübten Arbeit hat die Schweiz kein Besteuerungsrecht, was dazu führt, dass Österreich nicht verpflichtet (und nach innerstaatlichem Recht gar nicht berechtigt) ist, die abkommenswidrig einbehaltene Quellensteuer anzurechnen (UFS 7.4.2008, RV/0071-F/08, Seite 8; UFS 1.3.2012…

UFSW RV/2278-W/11Besteuerungsrecht Österreichs an der italienischen Pension einer in Österreich ansässigen Person; Nichtanrechnung der von Italien darauf abkommenswidrig erhobenen Einkommensteuer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2011

…18 DBA das alleinige Besteuerungsrecht an den italienischen Pensionseinkünften, während die von Italien abkommenswidrig erhobene Einkommensteuer nicht auf die veranlagte österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. Warum Italien dennoch bis 2010 - für die Jahre bis einschließlich 2008 von der inländischen Abgabenbehörde durch Steueranrechnung hingenommen - ein Besteuerungsrecht in…

UFSF RV/0148-F/07Hinzurechnung bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, KR Peter Latzel und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung der Pe, vertreten durch WTH, vom 29. Dezember 2006 gegen den…

UFSF RV/0147-F/07Hinzurechnungsbetrag bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, KR Peter Latzel und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Mi, vertreten durch WTH, vom 29. Dezember 2006 gegen den…

EAS 3165Ansässigkeitsbescheinigung bei laufendem Strafverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1603-IV/4/201021.06.2010

…Denn selbst wenn es zu einer Verurteilung des Vereines kommen sollte, wäre nicht einzusehen, warum allein aus diesem Grund ihm zuzurechnende Einkünfte abkommenswidrig der deutschen Besteuerung überlassen werden sollten. Es wäre daher auch nicht gerechtfertigt, durch Verzögerung der Erteilung einer (rechtmäßig zu erteilenden) Ansässigkeitsbescheinigung ein…

EAS 1303Indonesische Bruttoabzugsbesteuerung bei Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/9-IV/4/9820.08.1998

…teils mit 2% von den Bruttovergütungen bemessene Abzugssteuer eingehoben, dann erweist sich eine solche, die Aufwendungen außer Acht lassende Abzugsbesteuerung als abkommenswidrig. Dem hievon betroffenen österreichischen Unternehmen muss daher seitens der indonesischen Steuerverwaltung die Möglichkeit eingeräumt werden, den abkommensgemäßen Rechtszustand im Wege einer nachfolgenden Steuerentlastung …

EAS 2600DBA-Auslegungsänderung in Bezug auf Künstleragenturen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0266-IV/4/200524.03.2005

…ausländischen Künstleragentur bezogenen Einkünfte im Inland zu besteuern. Denn in dem zitierten BFH-Urteil wurde die deutsche Abzugsbesteuerung gegenüber einer österreichischen Konzertdirektion als abkommenswidrig eingestuft. Im Gefolge der VwGH-Judikatur zu den ausländischen Künstleragenturen (VwGH 27.11.2003, 2000/15/0033 und VwGH 11.12…

EAS 992Norwegischer Flugpilot eines österreichischen Luftfahrtunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/8-IV/4/9618.12.1996

…das einen norwegischen Flugpiloten beschäftigt, in Österreich daher der Lohnsteuerabzug unterbleiben. Abkommenswidrig in der Vergangenheit einbehaltene Lohnsteuerabzugsbeträge können gemäß § 240 BAO von dem norwegischen Piloten rückgefordert werden; zweckdienlicherweise sollte einem derartigen Rückerstattungsantrag bereits ein Nachweis über die steuerliche Erfassung in Norwegen beigelegt werden. Vorsorglich wird…

EAS 2991Abfindung wegen Aufhebung einer Vertragszusage betreffend Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1923-IV/4/200823.07.2008

…sondern Artikel 21 des Abkommens unterstellt wird. Allerdings wäre es sachlich nicht zu rechtfertigen, dass lediglich Österreich dem Abkommen eine derartige Interpretation zumisst und damit eine abkommenswidrige internationale Doppelnichtbesteuerung verursacht (Hinweis auf EAS 972). Wenn aber die außergerichtliche Vergleichszahlung in Deutschland der Besteuerung unterzogen wurde…

EAS 1524Akquisitionskosten einer deutschen Gesellschaft für den Erwerb eines österreichischen KG-Anteiles
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 149/1-IV/4/9913.09.1999

…Staaten den Charakter abzugsfähiger Betriebsausgaben aufweisen, in keinem der beiden Staaten berücksichtigt werden, dann tritt hiedurch ebenso die Wirkung einer abkommenswidrigen Doppelbesteuerung ein wie im Fall einer doppelten Besteuerung von Betriebseinnahmen. Da es um die Interessenlage eines deutschen Unternehmens geht, müßte gemäß Artikel 19 das…

EAS 3071Trilateraler Zurechnungskonflikt bei inländischen hybriden Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1377-IV/4/200923.06.2009

…der österreichischen Gesellschaft diesem Gesellschafter bei seiner Besteuerung in Österreich ebenfalls kein Rechtsanspruch auf eine Steuerfreistellung der Kroatien-Einkünfte oder auf eine Anrechnung einer abkommenswidrig in Kroatien erhobenen Quellensteuer zusteht. Der Fall ist allerdings mit der Problematik des in EAS 2796 behandelten trilateralen Falles vergleichbar…

EAS 4Steuerliche Behandlung eines international tätigen Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 376/7/1-IV/4/9128.05.1991

…werden. Im Verhältnis zu Deutschland wird auf den Erlass AÖF Nr. 267/1989 hingewiesen, demzufolge Steuerpflicht ausschließlich in Österreich eintritt (eine allfällige deutsche Steuer wäre abkommenswidrig erhoben und müsste rückerstattet werden). 28. Mai 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…