… 15 Abs. 1 BewG zu ermitteln. Demnach ergibt sich der Gesamtwert der Leistungen aus der Summe der einzelnen Jahreswerte abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen. Wie der Vertreter im Schreiben vom 27. September 2007 dargestellt hat, erfordert die Berücksichtigung von Zinseszinsen eine Berechnung mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des FH, W,B, vertreten durch K GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, L, vom 2. August 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen vom 3. Juli 2002 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
…Verkauf einer Forderung meistens dann kommen wird, wenn die Forderung noch nicht fällig ist und der Gläubiger schon jetzt Geld braucht. Der Erwerber bezahlt dann nicht den Nennwert der Forderung, sondern zieht sogenannte "Zwischenzinsen" ab (vgl. Koziol-Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts, Band I, 6…
20.2.1.6 Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art 20.2.1.6.1 Definition der Zinsen und anderen Erträgnisse Rz 6121: Zinsen sind von der Laufzeit abhängige Vergütungen für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Geld- und Sachkapitals (Wirtschaftsgüter iSd § 27…
…sondern zieht sog. "Zwischenzinsen" ab. Mit dem beschriebenen Fall ist der gegenständlich zu beurteilende Fall in keiner Weise vergleichbar. Der Abtretungspreis von 2.500 € wurde nicht deshalb in dieser Höhe bemessen, um "Zwischenzinsen" wegen späterer Fälligkeit zu berücksichtigen. Fallbezogen hätten die Prozesskosten daher auch…
20.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen Rz 6225: Der Rechtslage vor dem BBG 2011 entsprechend soll nur für bestimmte Einkünfte keine 25- bzw. 27,5-prozentige Endbesteuerung greifen. Aufgrund der Anknüpfung von § 93 EStG 1988 an die Anwendung der besonderen Steuersätze kommt es…
3.3 Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte Rz 89: § 13 Abs. 3 KStG 1988 nimmt bestimmte taxativ aufgezählte Erträge bzw. Einkünfte von der allgemeinen Einkommens- und Einkunftsermittlung aus und unterwirft sie einer gesonderten Körperschaftsteuer in Höhe von 12,5 Prozent. Bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften handelt es sich…
…als unbedingte, betagte Leistungen und Lasten als sofort fällige zu behandeln sind und dass bei wiederkehrenden Leistungen die Anwendung der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 über den Abzug der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und des § 16 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes 1955 ausgeschlossen ist. Die…
…Leistungen und Lasten als sofort fällige zu behandeln sind und dass bei wiederkehrenden Leistungen die Anwendung der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 über den Abzug der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und des § 16 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes 1955 ausgeschlossen ist. c) Verfahrensrechtliche Bestimmungen Gemäß …
…unbedingte, betagte Leistungen und Lasten als sofort fällige zu behandeln sind und dass bei wiederkehrenden Leistungen die Anwendung der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 über den Abzug der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und des § 16 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes 1955 ausgeschlossen ist. 8.3…
18.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung Rz 5676: Wird der Preis für einen veräußerten Betrieb laut Kaufvertrag in mehreren Teilbeträgen (Raten) entrichtet, deren Anzahl bereits bei Vertragsabschluss feststeht, handelt es sich nicht um eine Betriebsveräußerung gegen Rente. Rz 5677: Soll die Bezahlung des vereinbarten Preises…
…Abs. 1 BewG 1955 lautet wie folgt: "Der Gesamtwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist die Summe der einzelnen Jahreswerte abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen. Dabei ist von einem Zinssatz in Höhe von 5,5 v. H. auszugehen…
…ist gemäß § 26 GebG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BewG 1955 die Summe der einzelnen Jahreswerte ohne Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen. Der Gesamtwert darf das Achtzehnfache des Jahreswertes nicht übersteigen. Rz 1169: Gemäß § 15 Abs. 2 BewG 1955 sind immerwährende Nutzungen…
…von auf bestimmte Zeit vereinbarten wiederkehrenden Leistungen ist nach § 15 BewG 1955 mit der Summe der Jahreswerte, jedoch ohne Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen, höchstens jedoch mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten. Bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einiger…
…als unbedingte, betagte Leistungen und Lasten als sofort fällige zu behandeln sind und dass bei wiederkehrenden Leistungen die Anwendung der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 über den Abzug der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und des § 16 Abs. 3 des vorerwähnten Gesetzes ausgeschlossen ist. Gemäß §…
…als unbedingte, betagte Leistungen und Lasten als sofort fällige zu behandeln sind und dass bei wiederkehrenden Leistungen die Anwendung der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 über den Abzug der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und des § 16 Abs. 3 des vorerwähnten Gesetzes ausgeschlossen ist. Gemäß §…
…werden. Strittig sei die Berechnung des 18-fachen Jahreswertes. "Für die Ermittlung der Gegenleistung im Sinne des § 15 (1) BewG ist die Summe der einzelnen Jahreswerte abzüglich von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen zu ermitteln. Dabei ist von einem Zinssatz von 5,5 % auszugehen. Daraus…
…als unbedingte, betagte Leistungen und Lasten als sofort fällige zu behandeln seien und dass bei wiederkehrenden Leistungen die Anwendung der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 über den Abzug der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und des § 16 Abs. 3 des vorerwähnten Gesetzes ausgeschlossen sei. Nach…
…einer oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 anzuwenden. …
…82/16/0076). Bei einem eindeutig und mit einem bestimmten ziffernmäßigen Betrag festgesetzten - längerfristig in Raten zu tilgenden oder mit längerfristig hinausgeschobenem Zahlungstermin vereinbarten - Kaufpreis gibt es keine Bewertungsfrage, sodass der Abzug von Zwischenzinsen nicht in Betracht kommen kann (vgl. ua. VwGH 18.01.1990…