…Ziele werden durch die betriebliche Tätigkeit selbst und nicht bloß durch die aus dem Betrieb erzielten Einnahmen verwirklicht (BFH 26.4.1995 BStBl II 767). Als "Zweckverwirklichungsbetrieb" liege in der betrieblichen Tätigkeit ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb vor. In Anlehnung an die Rechtsprechung seien die Voraussetzungen des …
Abgesehen davon würde die Vorgangsweise des Finanzamtes im Ergebnis dazu führen, dass die Steuerleistung der Bw. (Mindestkörperschaftsteuer) durch weitere Subventionen der öffentlichen Hand, die Interesse an der Integration und Hilfestellung von landzeitbeschäftigungslosen Personen hat, indirekt abgedeckt werden müsste. Dies erscheint mit der Anerkennung der grundsätzlichen…
…45 Abs. 2 BAO liegt nur dann vor, wenn der begünstigte Zweck nicht anders als durch den Geschäftsbetrieb erreicht werden kann. Der Zweckverwirklichungsbetrieb muss notwendiger Bestandteil der gemeinnützigen Tätigkeit sein. Die Unentbehrlichkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der angestrebte Zweck auch durch unentgeltliche, nur durch…
…die in diesem Bereich entstehen, können mit positiven Einkünften aus den steuerpflichtigen Betrieben nicht ausgeglichen werden. Siehe Rz 215 bis 233. 2.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (Zweckverwirklichungsbetriebe gemäß § 45 Abs. 2 BAO) Rz 324: Von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit sind weiters die Einkünfte aus unentbehrlicher…
4.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung 4.2.1 Begriffsbestimmung Rz 152: Eine Unternehmenszweckförderungsstiftung liegt gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. a EStG 1988 vor, wenn die Privatstiftung nach der Stiftungsurkunde und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar dem Betriebszweck des stiftenden Unternehmers oder auch mit diesem…
1.2.3 Entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO) 1.2.3.1 Begriff Rz 173: Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (siehe Rz 136 bis 143) einer begünstigte Zwecke verfolgenden Körperschaft ist dann entbehrlicher Hilfsbetrieb, wenn er sich als Mittel zur Erreichung der gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch die Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 29. April 2014 gegen den Einkommensteuerbescheid der belangten Behörde Finanzamt_A für das Jahr 2011 (vom 2. April 2014) nach Durchführung…
2.1.6. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 2.1.6.1. Allgemeines Rz 186: Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne des UStG 1994 geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG 1988 hinaus. Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt voraus, dass…
Wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 31) die Grenzen überschreitet, die einem begünstigungsschädlichen "unentbehrlichen Hilfsbetrieb", also einem "Zweckverwirklichungsbetrieb", gezogen sind, oder überschreitet er den Bedingungs- und Wirkungskreis eines "entbehrlichen Hilfsbetriebes", werden also die der an sich begünstigten Körperschaft dienenden Potentiale, insbesondere die geschäftsartigen, betriebsähnlichen Mittel in einer…
1.2.1.2.3 Betriebe gewerblicher Art als Steuersubjekte Rz 64: Das Wesen des Betriebes gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts im Sinne des § 2 KStG 1988 besteht darin, dass es sich dabei um ein eigenes Steuersubjekt handelt, das von der Person des Rechtsträgers…
…der Bescheidbeschwerde erhoben. Im Beschwerdefall komme die Steuerbefreiung nach § 21 Abs. 3 Z 4 KStG 1988 zur Anwendung. Die gesamte Tätigkeit des Beschwerdeführers stelle einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb (Zweckverwirklichungsbetrieb im Sinne des § 45 Abs. 2 BAO dar, der in nur einer Buchhaltung abgebildet werde. Um diesen…
…Projekt besonders schwer beeinträchtige Personen beschäftigt werden, die eine besondere Betreuung benöügen. In der Bescheidbegründung bestätigt das Finanzamt die in der Literatur vertretene Rechtansicht, wonach die Frage des Wettbewerbes sich bei reinen Zweckverwirklichungsbetrieben nicht stellt. Nur bei Mischbetrieben, wenn ein einheitlicher Geschäftsbetrieb auch materielle Interessen…
…Auf Grund der generellen Befreiung von der Abgabepflicht ergebe sich daher, dass gemeinnützige Vereine im Bereich der Zweckverwirklichungsbetriebe auch von einer beschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit seien. Abschließend ersuchte der Bw., die seiner Meinung nach zu Unrecht einbehaltene Kapitalertragsteuer für 1996 bis 2000 antragsgemäß zu erstatten. Das…
…Z 2 UStG 1994 handelt und ist daher für die Berechnung der Kleinunternehmergrenze miteinzubeziehen. Rz 519: Beispiel: Einnahmen eines gemeinnützigen Fußballvereines im Jahr 01: Mitgliedsbeiträge 1.500 Euro, Einnahmen aus dem Spielbetrieb als Zweckverwirklichungsbetrieb 20.000 Euro, Einnahmen vom Faschingsball des Vereins 10.000 Euro…
…Dasselbe gilt, wenn die Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb iSd § 31 BAO führt, der weder ein entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 Bzw. 1a BAO) noch als Zweckverwirklichungsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO; unentbehrlicher Hilfsbetrieb) anzusehen ist (Ebner/Hammerl/Oberhuber, Die Besteuerung der Vereine11, B008/2). Laut § 31…
…Rechtsgrundlage verankerten Zweck eine logische Einheit. Betrieblicher und ideeller Bereich würden somit zusammenfallen und seien nicht trennbar. Durch die Betriebsführung selbst werde der Zweck verwirklicht, daher auch die synonyme Bezeichnung "Zweckverwirklichungsbetrieb" (vgl. ua Renner in Baldauf/Renner/Wakounig, Die Besteuerung der Vereine, C106 und C109)…
…2 BAO auszugehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb iSd § 45 Abs. 2 BAO ("Zweckverwirklichungsbetrieb") nur dann anzunehmen, wenn die entfaltete Tätigkeit für sich die unmittelbare Zweckerfüllung ist, wenn die Tätigkeit also Teil des ideellen Zweckes ist, im Zweck gelegen ist…
…der Satzung des Bw. vom 28. Oktober 2010 sowie der Passus "zur Erhaltung der Vereinsanlage" lassen aus der Sicht des BFG allerdings den Schluss zu, dass es sich dabei um keinen Zweckverwirklichungsbetrieb, sondern primär um einen Mittelbeschaffungsbetrieb handelt, also um einen solchen, der in erster…
… 45 Abs. 2 BAO liegt dann vor, wenn der begünstigte Zweck nicht anders als durch den Geschäftsbetrieb erreicht werden kann. Der Zweckverwirklichungsbetrieb muss notwendiger Bestandteil der gemeinnützigen Tätigkeit sein. Die Unentbehrlichkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der angestrebte Zweck auch durch unentgeltliche, nur durch Spenden…
…45 Abs. 2 BAO liegt somit nur dann vor, wenn der begünstigte Zweck nicht anders als durch den Geschäftsbetrieb erreicht werden kann. Der Zweckverwirklichungsbetrieb muss notwendiger Bestandteil der gemeinnützigen Tätigkeit sein. Die Unentbehrlichkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der angestrebte Zweck auch durch unentgeltliche, nur…