…ErbStG) unterliegen Zweckzuwendungen grundsätzlich der Schenkungssteuerpflicht. Nach § 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG gelten freigebige Zuwendungen unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird, als Schenkungen iSd ErbStG. Voraussetzung für die Annahme eines steuerpflichtigen Vorganges im Sinne des § 3 Abs…
…Geschenkes kommt. Als Ausführung der Zuwendung ist somit der Eintritt der Bereicherung auf Seiten des Beschenkten anzusehen. Für den Erwerb unter einer aufschiebenden Bedingung ist für Schenkungen unter Lebenden eine Sonderregelung nicht vorgesehen. Die Steuerschuld entsteht auch hier mit der Ausführung der Zuwendung. Der Verwaltungsgerichtshof…
…Anstandspflicht heraus erfolgen. Die Unterhaltszahlungen würden daher nicht der Schenkungssteuer unterliegen (unter Hinweis auf Dorazil/Taucher, ErbStG4 § 3 Anm 5.1.h, mit Judikaturnachweisen). Zudem blieben Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten ohnehin steuerfrei. Der Bw studiere an…
… 3 ErbStG zu qualifizieren sei. Diese Klausel stelle weder einen Vertrag nach § 938 ABGB noch eine andere freigebige Zuwendung unter Lebenden dar. Selbst wenn Gegenteiliges der Fall wäre, gelte zu bedenken, dass die Schwiegermutter der Berufungswerberin diese Forderung an ihre Tochter und nicht an die…
…7,938.000,000). Im Endeffekt zahlen die Geschenknehmer auf diese Weise, um in den Besitz der unbelasteten Liegenschaft inklusive Nutzungen zu kommen. Bei Übertragung einer Liegenschaft gegen Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes liegt eine Zuwendung unter einer Auflage iS des § 20 Abs. 8 ErbStG nur im…
…Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 iVm § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung bei Schenkungen unter Lebenden der Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung maßgebend. Die Bewertung richtet sich nach 19 Abs. 1 ErbStG grundsätzlich nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes. Gemäß § 19 Abs…
…10. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 iVm § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung bei Schenkungen unter Lebenden der Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung maßgebend. Die Bewertung richtet sich nach 19 Abs. 1 ErbStG grundsätzlich nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes. Gemäß § 19…
…unter Lebenden. Im vorliegenden Fall ist unstrittig, dass der Tatbestand einer Schenkung unter Lebenden iSd § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG iVm § 3 Abs. 1 Z. 1 ErbStG verwirklicht wurde. Die Steuerschuld hierfür ist gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG mit Ausführung der Zuwendung…
…1 Abs 1 Z. 2 ErbStG unterliegen Schenkungen unter Lebenden der Schenkungssteuer. Als Schenkung im Sinn des Gesetzes gelten nach § 3 Abs. 1 ErbStG unter anderem: 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes; 2. jede andre freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch…
…geht von einer grundsätzlichen steuerbaren Zuwendung aus. Die Bw begründet ihr Berufungsbegehren damit, dass der Schenkungsvorgang nach § 15 Abs. 1 Z. 9 ErbStG steuerbefreit sei. Auf Grund des § 15 Abs. 1 Z. 9 ErbStG bleiben außerdem (§ 14 ErbStG) Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen…
…nach § 3 Abs. 1 Z. 1 ErbStG jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes und nach der Ziffer 2 dieser Gesetzesstelle darüber hinaus jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Nach § 3 Abs. 3 ErbStG…
…andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Bei Erwerben von Todes wegen entsteht die Steuerschuld entsprechend dem § 12 Abs. 1 Z 1 ErbStG grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers, jedoch für den Erwerb des unter einer…
…erwogen: Die für den gegenständlichen Berufungsfall maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften lauten: § 3 Abs. 1 Z 7 ErbStG: "Als Schenkung im Sinne des Gesetzes gilt der Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäftes unter Lebenden" § 7 Abs. 1: "Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser werden die…
…Schenkung im Sinne des Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts - somit ein Vertrag, wodurch jemandem eine Sache unentgeltlich überlassen wird - sowie nach Z 2 dieser Bestimmung jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird…
…um ihrer Unterhaltspflicht zu entsprechen. Gemäß § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG seien Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes steuerfrei zu belassen, weshalb der angefochtene Becheid aufzuheben sei. In Entsprechung eines Ergänzungsersuchens wurden ua. Kontobelege der Ehegatten beigebracht, wonach die Übergeberin eine Pension…
…Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Eine freigebige Zuwendung im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG liegt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. ua. VwGH 17.12.1998, 96/16/0241) dann vor, wenn a) die Zuwendung unter Lebenden erfolgt…
…unter Lebenden der Schenkungssteuer. Nach § 3 Abs. 1 Z 1 gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts - somit ein Vertrag, wodurch jemandem eine Sache unentgeltlich überlassen wird - sowie nach Z 2 dieser Bestimmung jede andere freigebige Zuwendung unter…
…Schenkung im Sinne des Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts - somit ein Vertrag, wodurch jemandem eine Sache unentgeltlich überlassen wird - sowie nach Z 2 dieser Bestimmung jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird…
…unter Lebenden der Schenkungssteuer. Nach § 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts - somit ein Vertrag, wodurch jemandem eine Sache unentgeltlich überlassen wird - sowie nach Z 2 dieser Bestimmung jede andere freigebige Zuwendung…
…des bürgerlichen Rechtes. Nach Z 2 dieser Gesetzesstelle gilt auch jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden als Schenkung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Gegenstand einer Schenkung bzw. einer freigebigen Zuwendung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie…