…da der angefochtene Bescheid mangels Hinweis gemäß § 101 Abs. 3 BAO, wonach die Zustellung an alle Mitglieder einer Personenvereinigung oder Personengemeinschaft mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person als vollzogen gilt, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen…
…etwa in der Zustellung an sämtliche Mitglieder der Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit bestehende Zustellung von an die Personengemeinschaft gerichteten Bescheiden (VwGH 5.10.1994, 94/15/0004). Die in Berufung gezogene Erledigung enthält keinen Hinweis gemäß § 101 Abs 3 BAO. Eine Zustellung an beide "Beteiligten" ist…
…etwa in der Zustellung an sämtliche Mitglieder der Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit bestehende Zustellung von an die Personengemeinschaft gerichteten Bescheiden (VwGH 5.10.1994, 94/15/0004). Die in Berufung gezogene Erledigung enthält keinen Hinweis gemäß § 101 Abs 3 BAO. Eine Zustellung an sämtliche "Beteiligten" ist…
…etwa in der Zustellung an sämtliche Mitglieder der Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit bestehende Zustellung von an die Personengemeinschaft gerichteten Bescheiden (VwGH 5.10.1994, 94/15/0004). Die in Berufung gezogene Erledigung enthält keinen Hinweis gemäß § 101 Abs 3 BAO. Eine Zustellung an sämtliche "Beteiligten" ist…
…eine einheitliche Entscheidung getroffen werden, die sodann für beide Miteigentümer Rechtswirkungen entfaltet. Die Zustellung von Einheitswertbescheiden unter Anwendung der im § 101 Abs. 3 BAO normierten Zustellfiktion, die der Vereinfachung der Zustellung an Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit dienen soll (vgl. VwGH 05.10.1994, 94/15/0001)…
…Inhalt aufweisen. Als Zwischenergebnis ist sohin festzuhalten, dass vor Zustellung der beschwerdegegenständlichen Erledigung von der Personengemeinschaft lediglich ein Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des § 9 ZustG, jedoch kein Vertreter gemäß § 81 BAO benannt wurde. Die Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten gemäß § 9 ZustG löst jedoch die im § 101…
…entfalten sollte. Das Finanzamt richtete den angefochtenen Bescheid an die Personengemeinschaft (ohne eigene Rechtspersönlichkeit), ohne eine Zustellverfügung iSd § 101 Abs. 3 BAO zu treffen. Da im Adressfeld des Bescheides nur die Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit angeführt wurde und eine Zustellung an eine vertretungsbefugte Person iSd …
…Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 BAO) einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit Zustellung einer Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung (-gemeinschaft) als vollzogen, wenn…
…Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 BAO) einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit Zustellung einer Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung (-gemeinschaft) als vollzogen, wenn…
…hängt nicht von der Lösung einer Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung ab, da es der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht, dass ein in einem Feststellungsverfahren an eine Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichteter Bescheid zu seiner Wirksamkeit eine gesetzmäßige Zustellung iSd § 101 Abs. 3 BAO erfordert (vgl…
…dass sie sämtlichen Mitgliedern der Personengemeinschaft zugestellt werden). Da die Erledigung vom 2. Juni 2014 nach dem in freier Beweiswürdigung festgestellten Sachverhalt schon dem Beschwerdeführer (Kommanditist) nicht zugestellt wurde, konnte sie auch durch Zustellung an sämtliche Mitglieder der Personengemeinschaft nicht wirksam werden. Bei der als…
…ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen,…
… 101 Abs 3 BAO darauf hingewiesen, dass mit der Zustellung an die vertretungsbefugte Person die Zustellung an alle Miteigentümer als vollzogen gelte. Gegen diesen Bescheid brachte die "PGmbH und Mitbes." rechtzeitig eine Berufung ein, wobei die übrigen Mitbesitzer neben der PGmbH namentlich nicht angeführt wurden…
…machen und hindert nicht, alternativ eine Zustellung an sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft vorzunehmen. Dies ist im gegenständlichen Fall jedoch nach Ansicht der Berufungsbehörde nicht erfolgt. Die intendierten Erledigungen waren nämlich alle an die Personengemeinschaft als solche und an keinen der einzelnen sechs Miteigentümer bzw. Bw…
…Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind, einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen…
…wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind") gemäß § 101 Abs. 3 BAO ("Schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c), sind einer nach § 81 vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung…
…an der die Beteiligung im Feststellungszeitpunkt bestanden hat. Gemäß §101 Abs.3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§191 Abs.1 lit.a und c), einer nach § 81 vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung…
…Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c), einer nach § 81 vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft…
…in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Gemäß § 97 Abs. 1 BAO werden Erledigungen dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt a) bei schriftlichen Erledigungen, …, durch Zustellung. Gemäß § 186 Abs…
…in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Gemäß § 97 Abs. 1 BAO werden Erledigungen dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt a) bei schriftlichen Erledigungen, …, durch Zustellung. Gemäß § 186 Abs…