…und dem Masseverwalter zuzustellen gewesen. An die Gemeinschuldnerin vertreten durch (bzw. zu Handen) des Masseverwalters adressierte Erledigungen sind nicht an den Masseverwalter, sondern an den Schuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an die Gemeinschuldnerin gerichteten Erledigungen an den Masseverwalter sind sie dem Masseverwalter gegenüber…
…gegenüber dem Masseverwalter, der insofern die Gemeinschuldnerin repräsentiert, festzusetzen gewesen. Nach der (nunmehr) ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind die an die Gemeinschuldnerin gerichteten Bescheide durch die bloße Zustellung an den Masseverwalter, diesem gegenüber nicht wirksam geworden. Die angefochtenen Bescheide vermochten sohin keine Rechtswirkung zu entfalten…
…daher an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten. Eine an den Gemeinschuldner- zu Handen des Masseverwalters - gerichtete Erledigung ist nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der - an den Gemeinschuldner gerichteten - Bescheide an den Masseverwalter sind…
…Masseverwalter zuzustellen gewesen. Eine an den Gemeinschuldner vertreten durch den Masseverwalter (bzw. zu Handen des Masseverwalters) gerichtete Erledigung ist nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet (VwGH 24.7.2007, 2002/14/0115). Mit der Anordnung der belangten Behörde, den angefochtenen Bescheid an…
…2006/15/0087, zur gebotenen Unterscheidung bei der Adressierung eines Abgabenbescheides während eines Konkursverfahrens: Rechtsunwirksam, wenn an den Gemeinschuldner zu Handen des Masseverwalters gerichtet.) Die jeweils auf Briefpapier von BezeichnungDerDeutschenRechtsanwaltssozietät Rechtsanwälte erstellten Berufungen vom 29. Oktober 2002 sind aufgrund der bereits zitierten Formulierungen ("wir", "unseres…
…Betreiben des Gemeinschuldners" unter anderem Berufung gegen den "Umsatzsteuerbescheid 1999". Mit Datum 5.5.2004 fertigte das Finanzamt Wien 4/5/10 ein als "Umsatzsteuerbescheid 1999 - Berufungsvorentscheidung gem. § 276 BAO" bezeichnetes Dokument aus, das ebenfalls an den Gemeinschuldner, "z.H." (zu Handen) des damaligen Masseverwalters…
…welche an den Gemeinschuldner zu Handen des Masseverwalters gerichtet war, zurückgewiesen. Begründend führte der VwGH dazu aus, dass durch die Konkurseröffnung über das Vermögen eines Steuerpflichtigen das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen, das dem Gemeinschuldner zu dieser Zeit gehört oder das er während des Konkurses…
…ab. Die Entscheidung weist folgenden Bescheidadressaten aus: "An die Konkursmasse E.D. , vertreten durch Masseverwalter Dr. N.X.; L.Gasse 6/1, L.". Die Zustellung wurde mit RSa-Kuvert zu Handen des Masseverwalters verfügt und ausgeführt. Der Masseverwalter erhob gegen die Berufungsentscheidung der Abgabenbehörde II…
…Nach der Judikatur ist eine an "Herrn [Gemeinschuldner], zu Handen des Masseverwalters" adressierte Erledigung nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an den Gemeinschuldner gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie dem Masseverwalter gegenüber jedoch nicht wirksam geworden…
…Im vorliegenden Berufungsfall wäre somit der Abgabenanspruch entweder direkt an die Masseverwalterin zu richten gewesen oder hätte die Zustellung des Bescheides über die Festsetzung einer Zwangstrafe zumindest "zu Handen der Masseverwalterin Dr.SS " erfolgen müssen." Die Gemeinschuldnerin und das konkursverfangene Vermögen sind rechtlich nicht ident…
…Gemeinschuldner, dem in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß § 1 Abs. 1 KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Die angefochtenen Bescheide wären daher an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten und dem Masseverwalter zuzustellen gewesen. Durch die bloße Zustellung…
…den Gemeinschuldner zu Handen des Masseverwalters adressierte Erledigung ist aber nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an den Gemeinschuldner gerichteten Bescheide an den Masseverwalter sind sie dem Masseverwalter gegenüber jedoch nicht wirksam geworden (vgl den Beschluss des…
…November 2004, adressiert an die Gemeinschuldnerin zu Handen des Masseverwalters, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Am 29. Dezember 2004 beantragte der Masseverwalter die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die gegenständliche Berufung wurde dem unabhängigen Finanzsenat am 26. Jänner 2006 zur Entscheidung…
…Nach der Judikatur ist eine an "Herrn [Gemeinschuldner], zu Handen des Masseverwalters" adressierte Erledigung nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an den Gemeinschuldner gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie dem Masseverwalter gegenüber jedoch nicht wirksam geworden…
…vielmehr an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten und diesem zuzustellen gewesen). Dass laut dem Vorbringen des Masseverwalters die angefochtene Erledigung ihm tatsächlich zugekommen sei, ändert daran nichts, weil durch die bloße Zustellung der an den Gemeinschuldner gerichteten Erledigung an den Masseverwalter…
…weil sie nach der Konkurseröffnung vom 15. März 2007 an die GmbH zu Handen des Masseverwalters adressiert worden sind. Dies wurde bereits oben bei der Schilderung des Verfahrensablaufes festgehalten ("als Bescheid intendierte an die GmbH zHd. MV-W gerichtete Erledigung"). Zurückweisung der oben unter A…
…Sinne des vorzitierten Erkenntnisses sind abgabenrechtliche Erledigungen an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten. Eine an den Gemeinschuldner zu Handen des Masseverwalters adressierte Erledigung ist aber nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an den…
…Sinne des vorzitierten Erkenntnisses sind abgabenrechtliche Erledigungen an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten. Eine an den Gemeinschuldner zu Handen des Masseverwalters adressierte Erledigung ist aber nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an den…
…2007 wäre daher an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten gewesen. Durch die bloße Zustellung des an den Gemeinschuldner gerichteten Bescheides vom 7. August 2007 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2006 an den Masseverwalter ist dieser Bescheid dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam…
…ist an die Gemeinschuldnerin gerichtet. Sie wäre an den Masseverwalter und nicht an die Gemeinschuldnerin zu richten gewesen. Eine an die Gemeinschuldnerin zu Handen des Masseverwalters adressierte Erledigung ist aber nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an…