…Vermietung von Liegen etc. vereinnahmt. Diese Zahlung aus dem Jahr 2013 sei jedoch möglicherweise in der Einkommensteuererklärung 2013 geltend zu machen, sofern es sich um eine einkommensteuerpflichtige Einnahme handle. In der Beschwerde wurde ausgeführt, dass es zum selben Zeitpunkt ab 2012-2014 Abflüsse von den…
… 2 Abs 3 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§28) der Einkommensteuer. Für die Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann…
…Von der persönlichen Zurechnung der Einkünfte zu unterscheiden ist der Unterfall der Zurechnung von Einnahmen oder Ausgaben als Bestandteil von Einkünften. c) Nach den Ermittlungsergebnissen hegt der Unabhängige Finanzsenat grds keine Zweifel an der Zurechnung der Einkünfte zur Person der Bw.: (1) Diese hat den…
…erfolgen, so ferne hinsichtlich der Aufteilung keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Nach der Rechtsprechung des deutschen BFH ist eine Zurechnung von Einkünften bei Miteigentum an nur einen Miteigentümer ausschließlich dann möglich, wenn der Mietvertrag auf ihn lautet und nur er die Einnahmen bezieht (vgl. SWK…
…sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. betreibt in der Rechtsform einer GmbH & Co KG den Betriebsgegenstand "Verwaltung von Immobilien". An der Gesellschaft sind Dr. B…
…erlangt hat. ad Forderungsabschreibung) Rechtslage: Gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 UmgrStG idF BGBl. 1996/797 sind Spaltungen: -Auf- und Abspaltungen zur Neugründung oder zur Aufnahme auf Grund des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften, BGBl. Nr. 304/1996, -wenn nur Vermögen im Sinne des …
…UStG ist ein Unternehmer, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmens. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung…
…ob allfällige Einnahmen aus den Erfindungen des CR der Bw. zuzurechnen sind. Für die Zurechnung von Einkünften bzw. Einnahmen kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte (Einnahmen) und…
…Mit dem AbgÄG 2015 wurde die Bestimmung des § 2 Abs. 4a EStG 1988 eingeführt, welche in bestimmten Fällen die Zurechnung von Einkünften direkt an eine natürliche Person bei Verrechnung über eine "zwischengeschaltete" Körperschaft vorsieht. § 2 Abs. 4a EStG 1988 ist ab der Veranlagung 2016 anwendbar…
…UStG Kommentar5, § 3, Tz 90). Durchlaufende Posten liegen daher nur bei einer reinen Weiterleitung von Einnahmen und Ausgaben ("reine Weiterleitungsfunktion des zwischengeschalteten Unternehmers") vor. Typischer Leistungsaufwand, der im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebes des (zwischengeschalteten) Unternehmers zur Leistungserbringung anfällt, kann nicht als durchlaufender Posten behandelt werden…
…Die Zurechnung von Einkünften erfordert verfahrensrechtlich grundsätzlich auch, dass die Behörde die Feststellung trifft, dass der Steuerpflichtige Leistungen zum Zweck der Erzielung von Einnahmen (Gewinnen) erbracht hat; gelingt ihr eine solche konkrete Feststellung aufgrund des Beweisverfahrens nicht, liegen die Voraussetzungen für die Zurechnung von Einkünften…
…durchgeführten Abgabenverfahrens (Einkommmensteuer 2004 bis 2008) aufzuzeigen. 2. Zum Berufungsbegehren "MATERIELLE MÄNGEL ": Zurechnung der Einkünfte/Unternehmereigenschaft: Im Verfahren ist strittig, wem von den Eheleuten G***** die vom Verband der NÖ-X*****züchter vereinnahmten (Provisions)Einnahmen zuzurechnen sind bzw. wer diesbezüglich als Unternehmer anzusehen ist. 2…
Gemäß § 3 Abs. 1 Kommunalsteuergesetz 1993 umfasse das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich sei jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn (Überschuss) zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig…
…beantragt, die Einnahmen aus Vermietung unter Verweis auf die nachfolgenden Einwendungen für die Jahre 2001 bis 2003 nicht festzusetzen: Zurechnung der Einnahmen 2001 bis 2003) Die Bw. sei tatsächlich erst im März 2004 Eigentümerin des Grundstückes geworden. Dieser Umstand wäre von der BP ignoriert worden…
…in Höhe von 23.537,00 € erklärt. Strittig ist im Wesentlichen die Zurechnung von Provisionseinkünften auf Grund einer Mitteilung gemäß § 109a EStG 1988 der W. (in der Folge als "Versicherung" bezeichnet) in Höhe von 76.187,69 €. Aus der diesbezüglich eingereichten Einnahmen-Ausgaben…
…Ehegattin. E.H. hätte auch die uneingeschränkte wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über ihre Einkünfte. Die Zurechnung der Einnahmen der Ehegattin auf Bw. sei daher in keinster Weise gerechtfertigt, da die Mitwirkung von Bw. über die nach ABGB vorgesehene Beistandspflichten nicht hinausgegangen sei. Die Berufung wurde am 4…
…die Ehegattin. Bw. hätte auch die uneingeschränkte wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über ihre Einkünfte. Die Zurechnung der Einnahmen der Ehegattin auf F.H. sei daher in keinster Weise gerechtfertigt, da die Mitwirkung von F.H. über die nach ABGB vorgesehene Beistandspflichten nicht hinausgegangen sei. Am 4. Juni…
…wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst dabei die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Als gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen anzusehen, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht oder ob eine Personenvereinigung ausschließlich gegenüber…
…Die in der "***Bar 1***" erwirtschafteten Gewinne (im Sinne von Einnahmen abzüglich Ausgaben) verblieben ihm. ***GF*** hatte mit dem betrieblichen Ablauf in den Gaststätten und Bordellen nichts zu tun. Es existierte weder ein nach außen hin dokumentierter Vertrag über die Verpachtung der "***Bar 1***" durch…
…umsatzsteuerliche Zurechnung der Umsätze abweichend von der ertragsteuerlichen Zurechnung der Einkünfte erfolgt, stößt auf keine Bedenken, betont doch auch der VwGH, dass es für die Frage der Zurechnung aus Sicht der Umsatzsteuer nicht darauf ankommt, ob dem Leistenden die aus der betreffenden Tätigkeit erzielten Einnahmen…