…an den Gesellschafter der ausschüttenden Gesellschaft gehen muss, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen und dabei zum Ausdruck gebracht, dass eine verdeckte Ausschüttung auch dann dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zuzurechnen ist, wenn die von der Gesellschaft gewährten Vorteile nicht diesem, sondern einer ihm nahestehenden Person…
…Aufklärung der unklaren Gestaltung besonders beizutragen und für eine konkrete Dokumentation der Vereinbarung und der erbrachten Leistungen vorzusorgen sowie Beweismittel zu beschaffen. Wegen des Fehlens einer betrieblichen Veranlassung für die Zahlung von 411.955,86 S ist von einer Vorteilszuwendung an eine nahestehende Person auszugehen…
…Fa. TH GmbH, es reiche jedoch aus, dass die Zuwendung an eine "nahestehende Person" erfolge. Da Herr FB als Hauptgesellschafter berechtigte Interessen am Fortbestand der Fa. TH GmbH habe, könne diese als "nahestehende Person" betrachtet werden. Auch die Willensentscheidung, der drohende Verlust der Fa. TH…
…ja nicht erkennbar war, dass die gebuchten Zahlungen nicht für betriebliche Zwecke der ***1*** Verwendung gefunden haben. Auch ist die Frage, ob eine Einkommensverwendung durch den Anteilsinhaber an die nachstehende stehende Person vorliegt oder nicht, entgegen der Ansicht der belangten Behörde (vgl. Seite 3 oben…
…Zeitraum Ende 2008/Anfang 2009 bezogen bedeuten, dass eine solche Ausschüttung via Beteiligungs GmbH, Ltd. und N-Anstalt anteilig an die M-Stiftung fließen würde (siehe Beteiligungsstruktur). Ein direkter Zufluss an den Bf. persönlich kann dabei ausgeschlossen werden, da er nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Gründerrechte…
…einforderten. Die Zuwendung an den Gesellschafter Dipl. Ing. KG bestand darin, dass sein Sohn als ihm nahe stehende Person (vgl. VwGH 19.9.2007, 2004/13/0108) begünstigt wurde. Die drei anderen Gesellschafter kamen durch den Verkauf des Voyager nicht in den Genuss einer Zuwendung…
…mwN). Kommt es zu einer verdeckten Ausschüttung an eine nahestehende Person, werden die verdeckten Ausschüttungen dem - das Naheverhältnis vermittelnden - Gesellschafter als Beteiligungserträge ertragsteuerlich zugerechnet. Die Weiterleitung der als verdeckte Ausschüttung erfassten Kapitalerträge ist aus der Sicht des Anteilsinhabers eine Einkommensverwendung (siehe Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr…
…G+V-Rechnungen der Jahre 2008 bis 2011 ausgewiesenen Darlehensrückzahlungen an die D.. Die D. ist nicht Gesellschafterin der Bf. Sie ist aber auf Grund der in den Entscheidungsgründen dargestellten gesellschaftlichen Verflechtungen eine der Gesellschafterin "nahestehende Person" im Sinne der obigen Definition (sowohl die Bf…
…Damit liegt die Zuwendung eines Vorteiles an eine den Gesellschaftern nahestehende Person vor. Mit dem Abtretungsvertrag vom 28.03.2013 konnte ***Sohn3GF*** über die Forderung verfügen, wodurch die verdeckte Ausschüttung an die beiden Gesellschafter an diesem Tag zugeflossen ist. In körperschaftsteuerlicher Hinsicht ist die Forderung…
…eine Vorteilsgewährung an eine nahestehende Person nicht als verdeckte Ausschüttung zu erfassen ist, wenn die Zuwendung an den Anteilsinhaber selbst zu keiner verdeckten Ausschüttung führen würde, ist festzuhalten, dass auch dem Gesellschafter selbst im Zeitpunkt der Mittelzuwendungen an die ***W*** keine ausreichende Bonität zukam (siehe…
…Anteilsinhaber anzunehmen, auch wenn die verdeckte Ausschüttung an eine nahestehende Person erfolgt (zB Knechtl/Mitterlehner, SWK-Spezial Die Körperschaftsteuererklärung 2023 (2024), 70). Unmittelbarer Anteilsinhaber (und Alleingesellschafterin der Beschwerdeführerin) im Juli 2012 war die ***MN***. Eine objektive Bereicherung (einer nahestehenden Person - zB der ***EF***. als Alleingesellschafterin…
…Die unterlassene Verrechnung und Buchung widerspreche daher jedem Fremdvergleich und deute auf eine Vorteilsgewährung an eine nahestehende Person hin. Die verdeckte Ausschüttung sei mit der Differenz zwischen fremdüblichem Verkaufspreis und dem Vertragswert angesetzt worden. Daraus habe sich ein Bruttobetrag von € 108.560,88 ergeben…
…Rahmen der schriftlichen Zeugeneinvernahme vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass von der Bf mit Mietvertrag ein als Einfamilienhaus bezeichnetes Mietobjekt angemietet wurde. Beim gegenständlichen Sachverhalt mangelt es an der Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine der Anteilseignerin nahestehenden Person. Das Bundesfinanzgericht geht in freier Beweiswürdigung davon aus…
…zu binden (damit Zufluss an den DN). Ihre dagegen eingebrachte Berufung (nunmehr: Beschwerde) vom 28.05.2010 hat die Bf im Schriftsatz vom 28.06.2010 (zusammengefasst) wie folgt begründet: - Die Haftungsübernahme sei zum Vorteil der GmbH erfolgt; die Bf habe keine (persönliche) Verbindlichkeit des…
…dass es für eine verdeckte Ausschüttung genüge, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstig sei und verweist dazu auf die Rz. 593 KStR. Anhand der vorzulegenden BH-Unterlagen zur S-GmbH werde aufgezeigt werden können, dass keine Geldmittel an Bf im bisher festgestellten Ausmaß zugeflossen…
…Darlehens iHv EUR 91.000 liege nach Ansicht der Betriebsprüfung eine verdeckte Ausschüttung im Jahr des Zuflusses (2006) an die Darlehensnehmerin vor, da das Darlehen vom Geschäftsführer und zu 25 % Beteiligten der Beschwerdeführerin an eine ihm nahestehende Person gewährt worden sei. Überdies halte die Sicherstellung…
…nicht der Gesellschafter selbst, sondern eine ihm nahestehende Person war, etwa wie im Berufungsfall der Lebensgefährte der Alleingesellschafterin. Wesentlich ist, dass die Vorteilsgewährung gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die Gesellschaft nicht ein eigenständiges betriebliches Interesse an der Leistung an die nahestehende Person hat (Achatz/Kirchmayr, KStG …
…einen allfälligen Verkauf der Liegenschaft samt dem Objekt statt und kam es mit Vertrag vom 28. September bzw. 29. September 2022 zu einer Veräußerung ebenjener durch die beschwerdeführende Partei an eine nicht nahestehende Person um EUR 8.600,000,00. Die Übergabe der Liegenschaft an…
…Sachverhalt ***9*** zugekommen und handelt es sich daher eindeutig um einen bestimmten und messbaren Vermögensvorteil, sodass diese Voraussetzung zur Bejahung einer verdeckten Ausschüttung jedenfalls gegeben ist. Soweit in der Beschwerde diesbezüglich vorgebracht wird, dass bei der Zuwendung von Vermögensvorteilen an Anteilseigner bzw. diesen nahestehender Personen…
…ist von einer Ernstlichkeit der Rückzahlungsabsicht nicht auszugehen. Zusammenfassend wird die verdeckte Ausschüttung derart begründet, dass die Zuwendung an eine der Bf. nahestehende Person erfolgte und in dieser Zahlung kein eigenständiges betriebliches Interesse vorliegt. Der Vorteil der Gesellschafter V H und R H lag in…