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BFG RV/5101368/2012Zinsvorteilsbewertung bei niedrigverzinstem Arbeitgeberdarlehen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen den Bescheid des FA X vom 27.09.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…

UFSI RV/0934-I/10Höhe des Sachbezuges (Zinsvorteil) bei einem nicht zu verzinsenden Arbeitgeberdarlehen im Jahr 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.10.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Baldauf und die weiteren Mitglieder Mag. Sonnweber, Dr. Lexer und Mag. Auer über die Berufung des Bw, vom 22. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 4. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 am 03…

UFSI RV/0426-I/10Höhe des Zinsvorteiles bei einem Arbeitgeberdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Baldauf und die weiteren Mitglieder Mag. Sonnweber, Dr. Lexer und Mag. Schönach über die Berufungen des Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer 2009 bis 2012 nach der am 27.06.2013 durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden…

BFG RV/3100501/2020Anwendung der Sachbezugswerteverordnung auch bei Zinsvorteilen aus Fremdwährungsdarlehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.09.2021

…einen Mitarbeitervorteil darstellen, ungeeignet und sachlich nicht gerechtfertigt. Es kann nicht sein, dass man zur Feststellung, ob ein Zinsvorteil aus einem in Schweizer Franken einem Mitarbeiter gewährten Kredit besteht oder nicht, einen Indikator heranzieht, der den Marktzinssatz für eine völlig andere Währung, nämlich den EURO…

UFSI RV/0055-I/06Anspruchsverzinsung nach Berichtigung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2006

…unbegründet ab. Auf die Ursache der Fehlerhaftigkeit des Erstbescheides komme es nicht an. Entscheidend sei, dass dem Berufungswerber ein Zinsvorteil entstanden sei. Im Vorlageantrag vom 15. Dezember 2005 brachte der Berufungswerber vor, der Differenzbetrag an Einkommensteuer 2002 sei Folge eines rückwirkenden Ereignisses im Sinne des §…

UFSS RV/0703-S/02Berufung wegen Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2005

…Differenzbetrag aufgrund einer Bescheidberichtigung gem. § 293 BAO, sodass die Bestimmung über Anspruchzinsen zu Anwendung gelangt. Nach den Intentionen dieser Bestimmung sollen durch die Anspruchszinsen Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgeglichen werden, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Auf die Gründe, warum die ursprüngliche Abgabenfestsetzung unrichtig…

UFSW RV/1199-W/12Nachsicht von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2012

…verknüpft und durch die Einkommensteuergutschriften eines EU-Mitgliedstaates (hier: Deutschland) bedingt seien. Dies, um etwaige Zinsvorteile auszugleichen, die zu lukrieren in seinem Fall faktisch unmöglich gewesen sei. Die lange Zeit, die die deutsche Finanzbehörde für die Festsetzung und Überweisung der Einkommensteuergutschriften der Jahre 2004 bis…

UFSL RV/0843-L/06Keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2007

…1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres erfolgt. Wie den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2001 zu entnehmen ist, liegt der Zweck der Anspruchszinsen darin, die (möglichen) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Ansprüche…

UFSW RV/0307-W/13Nachsicht von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2013

…4.561,12, € 5.090,60 und € 2.713,63 vorzuschreiben waren. Zweck der Anspruchszinsen ist es, (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzungen ergeben. Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die…

UFSW RV/0066-W/06Rechtmäßigkeit von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2008

…Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Anspruchszinsen sollen (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (311 BlgNR 21.GP, 196). Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des …

UFSW RV/0732-W/06Anspruchszinsen bei behauptetem Verschulden des Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2006

…Höhe von € 136,19 festzusetzen waren. Nach den Gesetzesmaterialien (311 BlgNR 21. GP, 196) sollen Anspruchszinsen (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben, ausgleichen. Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des …

UFSW RV/1868-W/08Festsetzung von Gutschriftszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2008

…sind. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur RV 311 BlgNR 21. GP, 196, sollen durch die Anspruchszinsen mögliche Zinsvorteile, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben, unabhängig davon ausgeglichen werden, ob ein Verschulden der Abgabenbehörde oder des Abgabepflichtigen am Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung vorliegt…

UFSG RV/0606-G/09Anspruchszinsen sind an den Stammabgabenbescheid gebunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2012

…BGBl. I Nr. 142/2000, eingeführten Gesetzesbestimmung des § 205 BAO ist, dass Anspruchszinsen (mögliche Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen sollen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Ob der Steuerschuldner im Einzelfall tatsächlich Zinsen lukrieren konnte, ist nicht entscheidend. Laut VwGH 24.9.2008, 2007…

UFSW RV/2366-W/06Verhängung eines Verspätungszuschlages zur Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2008

…sind bei der Ermessensübung für die Festsetzung der Höhe des Verspätungszuschlages die mit Bescheid vom 16. März 2006 festgesetzten Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO zu berücksichtigen. Denn soweit der Zinsvorteil des Abgabepflichtigen durch Nachforderungszinsen "abgeschöpft" wird, darf er nicht nochmals beim Verspätungszuschlag berücksichtigt werden (vgl. Ritz…

UFSW RV/2323-W/051. Berufung gegen Anspruchszinsen, 2. Nachsicht der Anspruchszinsen wegen langer Erledigungsdauer beim FA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2007

…der Bw. betriebswirtschaftlich disponieren. Die mehr als ein Jahr dauernde Ungewissheit hinsichtlich seiner steuerlichen Angelegenheiten habe jede sinnvolle Liquiditätsplanung unmöglich gemacht. Von Zinsenvorteil könne überhaupt nicht die Rede sein. Beantragt werde unter Bezug auf § 205 Abs. 2 BAO die vollständige Abschreibung der Anspruchszinsen. Es sei…

UFSL RV/1827-L/02Bekanntgabe einer Anzahlung im Sinne des § 205 Abs. 3 BAO durch bloße Überweisung eines bestimmten Betrages auf das Abgabenkonto?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

…zu prüfen sein, ob die Einhebung (nicht die Festsetzung) der Anspruchszinsen sachlich unbillig ist, wenn der durch eine späte Abgabenfestsetzung im Fall einer Nachforderung regelmäßig vorliegende Zinsvorteil im gegenständlichen Fall aufgrund der Überweisung vom 2.10.2001 tatsächlich nicht eingetreten ist. Linz, 29. März 2004

UFSW RV/2558-W/07Nachsicht von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007

…insoferne richtig zu stellen, als die Einkommensteuer entsprechend der Gesetzeslage vorgeschrieben wurde. Zweck der Anspruchszinsen ist es, (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzungen ergeben. Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des…

UFSW RV/2557-W/07Nachsicht von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007

…insoferne richtig zu stellen, als die Einkommensteuer entsprechend der Gesetzeslage vorgeschrieben wurde. Zweck der Anspruchszinsen ist es, (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzungen ergeben. Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des…

UFSL RV/0409-L/06Vorschreibung von Anspruchszinsen auch bei fehlendem Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007

…des § 205 BAO, der darin besteht, dass Anspruchszinsen schlichtweg nur mögliche Zinsenvorteile bzw. -nachteile ausgleichen sollen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (311 BlgNR 21. GP, 196). Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. -nachteilen. Für die Anwendung des § 205…

BFG RV/7103976/2014Keine Anrechnung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO) auf Verspätungszuschläge (§ 135 BAO)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2020

…der Tatsache, dass die Verspätungszuschläge für die betreffenden Jahre am oberen Ende des behördlichen Ermessens angesetzt worden seien und dies mit der vieljährigen Verspätung begründet wurde, der Zinsvorteil der entsprechenden Jahre jedoch bereits durch die Anspruchszinsen abgegolten sei, seien die Verspätungszuschläge zu hoch angesetzt. Die…