…ausgegangen werden, wenn die Stiftungszusatzurkunde beim zuständigen Finanzamt eingereicht wurde. Da in § 13 Abs. 1 KStG 1988 für die Offenlegung keine Frist normiert ist, sind für eine zielführende Rechtsauslegung systematische Überlegungen anzustellen. Da der Gesetzgeber die Vornahme der Besteuerung für Abgabenerhebungszeiträume geregelt hat, muss angenommen…
…nur dann ausgegangen werden, wenn die Stiftungszusatzurkunde beim zuständigen Finanzamt eingereicht wurde. Da in § 13 Abs. 1 KStG 1988 für die Offenlegung keine Frist normiert ist, sind für eine zielführende Rechtsauslegung systematische Überlegungen anzustellen. Da der Gesetzgeber die Vornahme der Besteuerung für Abgabenerhebungszeiträume geregelt hat…
…spätestens bei behördlicher Aufforderung der Offenlegungsverpflichtung nachzukommen (Rz 24). Das bedeutet, dass die Stiftungs-RL auch bei Nichtvorlage der Stiftungsurkunde bzw. Stiftungszusatzurkunde davon absehen, die Versteuerung nach § 7 Abs. 2 KStG 1988 zu versagen, sofern nicht ein behördliche Aufforderung zur Offenlegung entsprechender Unterlagen ergangen ist…
…gesetzt worden, das zumindest zu Beginn der Begünstigtenstellung (dieser Zeitpunkt ist noch zu prüfen) aus dem Stiftungsvorstand ausscheiden hätte müssen. Bei der Eintragung der Privatstiftung in das Firmenbuch wurde eine Kollision vom Firmenbuch nicht erkannt. Die Stiftungszusatzurkunde, die der Aufklärung hätte dienen können, wurde nicht…
…Steuerschuld zum Zeitpunkt der Übertragung der Geschäftsanteile laut vorliegender Stiftungszusatzurkunde am 12. Dezember 2000. Das Recht zur Festsetzung der Schenkungssteuer wäre demnach mit Ablauf des Jahres 2005 (bei nicht hinterzogenen Abgaben) bzw. mit Ablauf des Jahres 2007 (bei hinterzogenen Abgaben) verjährt. Werden innerhalb der Verjährungsfrist…
…Sie richte sich gegen die gesetzliche Bestimmung, dass die Offenlegung ausschließlich gegenüber dem zuständigen Finanzamt erfolgen könne, dass die Offenlegung im Zeitpunkt der Fälligkeit der Stiftungseingangssteuer erfolgt sein müsse sowie gegen die Höhe des Steuersatzes von 25 %. Zu jedem Berufungspunkt erfolgte ein detailliertes Vorbringen. Nach…
…Einzig zu den Zeitpunkten, in denen sie eine Kur in derSchweiz verbrachte, war sie als Gast bei den Sitzungen eingeladen; dies bei einer Sitzung pro Jahr, wobei regelmäßig pro Jahr zwei Sitzungen stattgefunden haben. Den einzigen Vorteil, den die Berufungswerberin aus der Stiftung bezogen hat…
…zur Offenlegung der im § 2 Abs. 1 lit. b StiftEG angeführten Urkunden spätestens erkennen müssen, als er diese Unterlagen mit Schreiben vom 16.8.2010 beim Finanzamt eingereicht habe. Spätestens im Zeitpunkt der verspäteten Stiftungsanzeige an das Finanzamt hätte dem steuerlichen Vertreter bei Beachtung der…
…der in RdW 4/2008 von Fraberger/Petritz geäußerten Rechtsansicht zwar im Ergebnis nicht folge, die dargelegte Rechtsmeinung aber in Ermangelung von höchstgerichtlicher Rsp. und UFS-Judikatur denkmöglich und damit vertretbar sei. Bei dieser Gemengelage denkmöglicher und daher vertretbarer Rechtsmeinungen, welche darüber hinaus im Zeitpunkt…
…neuen Tatsachen und/oder Beweismittel hervorgekommen sind. Unter Hinweis auf die Offenlegung der Stiftung-FL als Stifterin der HTV-Privatstiftung (Anmerkung UFS: gemeint ist die frühere Anzeige an das FA für Gebühren und Verkehrssteuern Wien) gehen wir davon aus, dass keine neuen Tatsachen und/oder…
…nbsp; (…) 2.3.2 (…) Waisenrente: Nachfolgend dargestellt sind die Kennzahlen der einzelnen Jahre für die erhaltene (…) und Waisenrente nach dem Versterben von Dr. ***15***. (…) Waisenrente ***11***: [Grafik] SEQ Abbildung \* ARABIC Abbildung 16 - KZ Waisenrente Personen, für die die Offenlegung gern …
…Steuerschuld zum Zeitpunkt der Übertragung der Geschäftsanteile laut vorliegender Stiftungszusatzurkunde am 12. Dezember 2000. Das Recht zur Festsetzung der Schenkungssteuer wäre demnach mit Ablauf des Jahres 2005 (bei nicht hinterzogenen Abgaben) bzw. mit Ablauf des Jahres 2007 (bei hinterzogenen Abgaben) verjährt. Werden innerhalb der Verjährungsfrist…
…lit. b FinStrG ist im Beschwerdefall jedenfalls erfüllt: Frau Bf1 hat unter Verletzung der ihr obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung an Einkommensteuer bewirkt. Zu prüfen ist weiters, ob auch die subjektive Tatseite, der Vorsatz, gegeben…
…weniger an einer Gesellschaft beziehen. Im Hinblick auf die Ermittlung dieser Nominee-Vereinbarungen kann auf die Pflichten von Nominees und Nominee-Direktoren gemäß § 4a WiEReG zur Erhebung und Offenlegung der entsprechenden Informationen bzw. ihres Status gegenüber dem Rechtsträger sowie die korrespondierende Strafbestimmung des § 15 Abs…
…und Aufnahme einer schriftstellerischen Tätigkeit (Kriminalroman),ab diesem Zeitpunkt keine geregelte Erwerbstätigkeit mehr, 2001 Scheidung von erster Frau, Tochter ***11*** bleibt bei ihrer Mutter, 2005 Verehelichung mit zweiter Frau und Wegzug von Wien nach ***37*** (***42*** Grenze), Februar 2006 Ableben Schriftliche Zusammenfassung der Antworten Dr…
…4 [Grafik] 1.2.5 Offenlegung sowie bilanzielle Erfassung der Nachstiftung (Notariatsakt I) Trotz sofortiger firmenbuchmäßiger Umsetzung der Nachstiftung wurde der Notariatsakt I, mit dem auch die Stiftungszusatzurkunde geändert wurde, dem Finanzamt gegenüber nicht offengelegt. Erst im Zuge der Außenprüfung über die Jahre 2002 bis…
…Selbstanzeige ( § 29 FinStrG), mit welcher sie Zuwendungen der StiftungFL, Vaduz, Liechtenstein, offenlegte. Im Rahmen dieser Selbstanzeige wurde die Intransparenz dieser Stiftung anhand plausibler Gr ü nde dargelegt und die zu diesem Zeitpunkt der Beschwerdef ü hrerin zug ä nglichen Beweismittel vorgelegt. Weiters wurde die Verj…
…Diese Vorgangsweise entspricht der Regelung im Reglement Rubrik2 1989, welches noch zu Lebzeiten des Stifters vom Stiftungsrat errichtet wurde. In Punkt IV. wird festgehalten, dass das Reglement Rubrik2 1989 vom Stiftungsrat Rubrik2 Zustimmung der im Zeitpunkt der Ä nderung „ beg ü nstigten Person" ge ä…
…seien der Abgabenbehörde sämtliche entscheidungsrelevanten Tatsachen oder Beweismittel vorgelegt worden. Im "Prüfungsverfahren II" seien daher keine Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen, womit die Voraussetzungen des § 303 Abs. 4 BAO nicht vorlägen. Das Finanzamt setzte dem (im Vorlagebericht vom 15. Juni 2009) entgegen, zum Zeitpunkt der…
…185.000,00 benötigte die Bw zu keinem Zeitpunkt, schon gar nicht ab Ende 2004; trotzdem verzichteten sie und ihre Gesellschafterin darauf, die Kapitalabflüsse an die nahe stehende Gewinnscheininhaberin durch einfach mögliche (vertraglich vorbehaltene) Erhöhung des Stammkapitals (aus der Umwandlung von Gewinnrücklagen) zu verringern und…