Artikel 110 Zahlungsaufschub Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag gegen Leistung einer Sicherheit einen Zahlungsaufschub in folgender Form: a)einzeln für jeden nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder Artikel 105 Absatz 4 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)global für den Gesamtbetrag…
…zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Gemäß Artikel 224 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 getroffene Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 gültig sind, bleiben wie folgt gültig: a)wenn der Zahlungsaufschub zur Anwendung…
4.1. Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung) Bei der Berechnung der Abgaben ist anlässlich der Abfertigung davon auszugehen, dass die Abfertigung im Rahmen des Kontingentes oder des Zollplafonds erfolgt. Es ist daher der Kontingent- oder PlafondzollsatzKontingentzollsatz der Abgabenberechnung zugrundezulegen. Bei Kontingentanträgen (nicht jedoch bei Plafondanträgen) ist außerdem…
…Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Mai 2024 mit der Hauptzahl MA67/Zahl1Mittelteil/2023 und der Subzahl MA67/Zahl2Mittelteil/2023, mit dem der Antrag vom 30. April 2024 auf Bewilligung eines Zahlungsaufschubes abgewiesen wurde, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) in…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Bf, wohnhaft in A, über die Beschwerde der Bestraften vom 14. Mai 2009 gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 6. Mai 2009…
…Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. August 2007, StNr. X1, betreffend Zahlungsaufschub gemäß § 172 FinStrG i.V.m. § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck, SN Y…
…90575/10/1998, hat das Hauptzollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Ansuchen des Bf vom 9.10.2002 um Gewährung einer Zahlungserleichterung bei der Entrichtung seiner Schuldigkeiten i.H.v. insgesamt € 16.066,15, nämlich eines Zahlungsaufschubes (= einer Stundung gem. § 172 FinStrG…
…Oktober 2025, GZ. MA67/GZ25/2025, betreffend Abweisung eines Ansuchens vom 16. September 2025 auf Bewilligung des Zahlungsaufschubes, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid bestätigt. II. Eine Revision durch die beschwerdeführende Partei wegen…
…nicht wesentlich ab, so steht dies der Bewilligung der Aussetzung im beantragten Ausmaß nicht entgegen. Nach § 212a Abs. 5 BAO besteht die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. § 212a Abs. 6 lautet: Wurde eine Abgabenschuldigkeit durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs…
…2022 48) MA67/226701356011/2022 49) MA67/226701381308/2022 50) MA67/226701391254/2022 51) MA67/226701397673/2022 52) MA67/226701404215/2022 53) MA67/226701430473/2022 54) MA67/226701435552/2022 55) MA67/226701459749/2022 56) MA67/236700150736/2023 betreffend die Abweisung eines Antrags auf Zahlungsaufschub nach …
…Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 07.07.2025, GZ: ***1***, mit welchem das Ansuchen um Bewilligung eines Zahlungsaufschubes zu den Zahlen ***2***, ***3*** und ***4*** abgwiesen wurde, wie folgt: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) in Verbindung…
…dem der Antrag des Beschwerdeführers vom 21. August 2024 auf Bewilligung eines Zahlungsaufschubes hinsichtlich der aus den Übertretungen des Wiener Parkometergesetzes 2006 resultierenden Geldstrafen in der Gesamthöhe von € 3.020,00 (zuzüglich Kosten von € 190,00) gemäß § 54b Abs 3 VStG abgewiesen wurde…
…der Antrag vom 26. Juli 2024 auf Bewilligung eines Zahlungsaufschubes hinsichtlich des Gesamtrückstandes von €2.074,33 (betreffend die rechtskräftigen Strafbescheide zu den Geschäftszahlen ***3*** ***4*** ***5*** ***6*** ***7*** ***8*** ***9*** ***10*** ***11*** ***12*** ***13*** abgewiesen worden ist, -zu Recht erkannt: I.Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz…
…Wien vom 20. Februar 2008, Zl.1 wurde der A. ein Zahlungsaufschub gemäß Art. 226 b ZK bewilligt und durch Barerlag in der Höhe von € 10.000,00 besichert. In diesem Bescheid wurde darauf hingewiesen, dass der Bewilligungsinhaber selbst zu überwachen hat, dass die…
…Ratenzahlung in Höhe von monatlich € 50,00 ein, das vom Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf bewilligt wurde. Für den damit verbundenen Zahlungsaufschub wurden mit Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 9. April 2008 gesetzeskonform Stundungszinsen für den Zeitraum vom 16…
…September 1997 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. September 1997, Zl. 100/69433/96-12, betreffend Zahlungsaufschub gemäß Art. 229 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 13. August 1996, GZ. 100/TA/69433/96…
…Stundungsfrist bis zum 25. September 2004 für den aushaftenden Steuerrückstand bereits abgelaufen ist. Da dem Bw. dadurch de facto ein stillschweigender Zahlungsaufschub in der beantragten Dauer gewährt wurde, war das Eingehen auf die vorgebrachten Berufungsgründe obsolet und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 29. Oktober 2004
…Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 19.12.2024 wurde ausgeführt, dass die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe zu Recht erfolgt sei und die Bf infolge der Aussetzung der Einhebung dieser Abgabe einen Zahlungsaufschub erhalten habe. Es seien von der Bf keine Zahlungen mit Verrechnungsweisung betreffend die Normverbrauchsabgabe geleistet…
…ausgesetzt ist, b) ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist, c) ein Zahlungsaufschub im Sinne des § 212 Abs.2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d) ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. Aus § 217 Abs…
…Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird)." § 212a Abs. 5 BAO: Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer…