…zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§ 217 Abs. 2 BAO). Die am 17.Jänner 2011 fällig gewesenen Umsatzsteuer 11/2010 in Höhe von 6.476,34 € sollte durch die Gutschrift aus den berichtigten Voranmeldungen für Juli, August und…
…256 ausdrücklich darauf hin, dass im besprochenen Beispielsfall kein rechtzeitiges Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht wurde), mit dem um Stundung des offenen Betrages bis zur Wirksamkeit der Gutschrift (Zustellung des Festsetzungsbescheides vom 16.3.2006) ersucht wird. Abgesehen davon, dass auch dies unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten wenig zweckmäßig erscheint…
…1991 erfolgte Umsatzsteuerveranlagung 1989 eine Gutschrift in Höhe von S 10,723.630,00 entstanden. Diese wirke in Anwendung des § 21 Abs. 5 UStG auf den 12. Februar 1990 zurück. Das solchermaßen entstandene Guthaben sei auf Grund eines Antrages der Abgabepflichtigen in Höhe von S…
…bewilligt. Während der Wirksamkeit der Zahlungserleichterung ergeht eine stattgebende Beschwerdevorentscheidung betreffend Umsatzsteuer. Dies wirkt sich auf die Berechnung der Stundungszinsen aus. Rz 316: Eine vor der Einreichung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung bereits abgestattete Abgabenschuld wird vermindert, sodass sich auf dem Abgabenkonto eine Gutschrift ergibt. Obwohl…
…entrichtet sind. Abs. 5) Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen sind nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Abs. 6) Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Anspruchszinsen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als der Differenzbetrag (Abs. 1) Folge eines rückwirkenden…
…gemäß § 293a BAO auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen unmittelbar auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid aufheben oder ändern. Nachträglich unrichtig kann eine Gebarung vor allem in den Fällen werden, in denen Gutschriften rückwirkende Wirksamkeit zukommt…
…Zuge der Berufungsvorentscheidung betreffend den nunmehr streitgegenständlichen Aufhebungsbescheid gem. § 299 BAO und den ursprünglich beim Finanzamt ebenfalls angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2007 führte das Finanzamt aus wie folgt: Die Erledigung weiche vom Begehren des Bw. aus folgenden Gründen ab: Die Berufung richte sich dagegen, dass die Gutschrift…
…2003 aufgrund dessen Aufhebung durch das Budgetbegleitgesetz 2001 (BBG 2001, BGBl. I Nr. 142/2000) mit Wirksamkeit ab 29.12.2000 ins Leere gehen muss, brachte dieser in Ergänzung der Berufung einen Antrag gem. § 217 Abs. 7 BAO ein. Zu diesem Antrag bezog das zuständige…
…schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (§ 276 Abs. 2 BAO) nicht aus. Zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt sind, dürfen gemäß § 212a Abs. 8 BAO Zahlungen, sonstige Gutschriften (…
…16/0628). Dies spricht nach Ansicht des UFS dafür, nur in Ausnahmesituationen eine "Änderung der Zurechnung" vorzunehmen. Eine solche "Ausnahmesituation" ist insbesondere dann gegeben, wenn ansonsten die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 69/335 beeinträchtigt wäre und genügt es daher nicht, bei Gesellschaften, die zu einem…
…16/0628). Dies spricht nach Ansicht des UFS dafür, nur in Ausnahmesituationen eine "Änderung der Zurechnung" vorzunehmen. Eine solche "Ausnahmesituation" ist insbesondere dann gegeben, wenn ansonsten die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 69/335 beeinträchtigt wäre und genügt es daher nicht, bei Gesellschaften, die zu einem…
…Wirksamkeit der Gutschrift (zum Zeitpunkt der Verbuchung) einen Säumniszuschlag zur Folge habe, obwohl die Berufungswerberin weder eine Frist versäumt noch Abgaben nach dem Fälligkeitstag entrichtet habe. Mit Berufungsentscheidung vom 3. Juli 1998, GZ.: RV-328.97/1-10/1997 gab die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich der…
…auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der "Stammabgaben"-Bescheid sei rechtswidrig. Die Festsetzung von Anspruchszinsen obliegt dem für die Erhebung der betreffenden Stammabgabe (Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) zuständigen Finanzamt. 8.2 Fälligkeit, Wirksamkeit der Gutschrift Nachforderungszinsen (bzw. Nachforderungen aus Minderungen der Festsetzung von Gutschriftszinsen) sind nach…
…ausweist. In einem Fall hat ein Grundstückseigentümer (= Entschädigungsberechtigter) noch vor Ausstellung der Gutschriften den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Grundflächen, alle Maschinen und Gerätschaften, den gesamten Viehbestand sowie die vorhandene Milchreferenzmenge usw.) unbefristet an einen nahen Angehörigen verpachtet (Nutzungsüberlassung gegen Zahlung der laufenden Versicherungen…
…und gleichzeitig am Abgabenkonto verbucht wurden. Wären die Bescheide 1988 bis 1993 bereits im Sinne der Berufungsentscheidung ergangen, wäre lediglich ein Betrag von ATS 13,324.578.-auszusetzen gewesen, da die Gutschriften für die Jahre 1991 und 1993 die Nachforderungen 1988 bis 1990 gemindert hätten…
…der Einlagevorgang der Vorsteuerrückzahlung erfasst werden. Auch dieser Betrag sollte einen Polster für künftige Vermietungszahlungen darstellen. Über Vorhalt, ob die Gutschrift der Vorsteuer von € 17.525,69 auf dem Girokonto am 18. Mai 2004 für bestimmte betriebliche Zahlungen verwendet worden sein könnte, gab der…
…2009 - dem Tag der Beendigung des Betriebes - gab es folgende Buchungen: Auszug aus Konto 5306: | Kontostand zum 1. 1. 2009 | | 223.643,00 | | | | Datum | | Gutschriften | Betrieblich | Privat | Saldo kum. | 02.01. |…
…Berufung führte der Bw. aus, dass es sich bei den von ihm berücksichtigten Einlagen iHv € 291.700,00 um Korrekturen von zu hoch geleisteten EVZ handle. Die Vorauszahlungen würden als Entnahme angesetzt. Wenn EVZ Entnahmen am Privatkonto seien, dann müssten auch Gutschriften von Einkommensteuer…
…Finanzamt vorgelegten Auszügen des Finanzamtskontos ließ sich das Vorbringen des Bw. verifizieren, dass die Gutschrift aus der Einkommensteuer 2002 samt damit verbundenen Anspruchszinsen vom 6. März 2004 (€ 9.547,48 und € 150,56,00, zusammen € 9.698,04) sowie das Einkommensteuerausgleichsviertel für…
…hätte daher zur Erledigung der weiter geltenden Berufung mit Vorhalt zu klären, ob ein Berufungspunkt noch offen ist oder nicht. Eine Anwendbarkeit des § 274 BAO auf Umsatzsteuerfestsetzungs- und -veranlagungsbescheide ist weiters auch deshalb nicht anzunehmen, weil auch der Berufungsantrag auf "Verbuchung der Gutschrift laut UVA"…