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UFSW RV/1701-W/07Bescheidberichtigung nach § 293 BAO nicht bei Änderung in der Willensbildung der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2012

…ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Nicht nach § 293 berichtigbar sind Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge ihrer Willensbildung unterlaufen. Daher sind unrichtige rechtliche Beurteilungen und Fehler der Beweiswürdigung keiner Berichtigung nach § 293 BAO zugänglich (Ritz…

UFSW RV/0101-W/07Vorliegen eines Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2008

…zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der Bestreitung des Säumniszuschlages lediglich auf Grund der Meinung, dass dem angefochtenen Bescheid das wesentliche Kriterium fehle, dass er auf eine Willensbildung von Organen der zuständigen Behörde zurückzuführen sei, ist zu entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 14.12.2006…

UFSS RV/0185-S/08Unzulässige Bescheidberichtigung gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.05.2008

…wie im Prüfungsabschluss am 7. Mai 2002 ausgedrückt, umsetzender Bescheid erlassen war. Die Unrichtigkeit der Bescheide vom 14. Mai 2002 beruht daher nicht auf einer fehlerhaften Willensbildung der Behörde, sondern ausschließlich auf dem Einsatz einer "automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage" durch die, wie ausgeführt, nach Eingabe der Erklärungsdaten…

UFSW RV/1482-W/05Zulässigkeit einer Berichtigung gemäß § 293 BAO ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…dieses Denkprozesses in Vergessenheit geraten sind, können nicht Gegenstand der Willensbildung sein. Vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen…

UFSW RV/1256-W/05Festsetzung von Anspruchszinsen mit automationsunterstütztem Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2007

…Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund der Meinung, dass dem angefochtenen Bescheid das wesentliche Kriterium fehle, dass er auf eine Willensbildung von Organen der zuständigen Behörde zurückzuführen sei, ist zu entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 14.12.2006…

UFSG RV/0177-G/03Sitz einer "private limited company" und Kapitalertragsteuerabzug im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2004

…Ort der Betriebsstätte ansässige österreichische Staatsbürger und Gesellschafter HS. Angesichts dieser Umstände ist evident, dass die Willensbildung der Geschäftsführung in Österreich und nicht in England erfolgt. Da die Bw. somit den Sitz der Geschäftsleitung in Österreich hat, handelt es sich bei ihren Ausschüttungen um inländische…

UFSL RV/0014-L/09Berichtigung von Rechenfehlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 16. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 17. November 2008 betreffend Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2006 gemäß § 293 BAO entschieden: Der Bescheid betreffend vom 17. November 2008 betreffend Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2006 gemäß…

UFSW RV/1420-W/08Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

…Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge dieser Willensbildung unterlaufen sind, können nicht nach § 293 BAO berichtigt werden. Vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre…

EAS 1541Vergleichbarkeit eines "Free Zone Establishment" in Dubai mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/16-IV/4/9918.10.1999

…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…

UmgrStR 2002 Rz 433–4392.1.3. Ausländische Umwandlungen
geltende FassungRichtlinien17.09.2018

…Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie die nach der österreichischen Rechtslage zu beurteilenden Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist. Dazu gehören vor allem folgende Eigenschaften: Eigene Rechtspersönlichkeit Starres (ergebnisunabhängiges) Gesellschaftskapital Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital Haftungsbeschränkung Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Siehe auch KStR 2013 Rz 133 und Rz 1204.

UFSL RV/0755-L/06Berichtigung bei Eingabefehlern in die automationsunterstützte Datenverarbeitungsanlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2008

…Würdigung Beurteilung eines Sachverhaltes ergeben bzw. auf eine irrige Rechtsansicht der Behörde zurückzuführen sind. Ebenso seien inhaltliche Fehler, die der Behörde bei der Willensbildung unterlaufen seien, nicht berichtigungsfähig. Die Berichtigung in drei aufeinander folgenden Jahren sei ein eindeutiges Indiz dafür, dass es sich um eine…

UFSF RV/0006-F/05Doppelerfassung der in Liechtenstein abgeführten Quellensteuer gemäß § 293 BAO berichtigbar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2005

…Steuer trägt nicht dazu bei, dass der Bescheid zu einem solchen wird, der gesamthaft erkennbar dem behördlichen Gestaltungswillen widerspricht. Vielmehr ist er mit einem Fehler in der Willensbildung (nicht mit einem Auseinanderklaffen von Bescheidwillen und formeller Erklärung!) behaftet, der einer Korrektur gemäß § 293 BAO nicht…

UFSW RV/3800-W/02Ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2005Teil 1/2

…Wert auf die Feststellung, keine falschen Angaben in den Steuererklärungen gemacht zu haben und vertrat weiterhin die Auffassung, die Fehlerhaftigkeit der maßgeblichen Bescheide sei durch einen Willensmangel oder eine fehlerhafte Willensbildung verursacht worden. Die Vorsitzende richtete sodann an den Bw. die Frage, ob er für…

UFSW RV/3800-W/02Ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2005Teil 2/2

Bei der Ermessensübung ist vor allem darauf Bedacht zu nehmen, ob sich aus der Berichtigung für die Partei wesentliche Auswirkungen ergeben. Daher werden in richtiger Ermessensübung im Allgemeinen nur sich geringfügig auswirkende Fehler nicht berichtigt werden (Ritz, Bundesabgabenordnung - Kommentar, 2. Auflage, § 293, Tz 10). Im…

UFSG RV/0205-G/03Bescheidberichtigung mangels Vorliegens einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2004

…der Bestimmung des § 293b BAO berichtigt werden könne. Das Vorbringen des Bw., dass für die Anerkennung einer Mitunternehmerschaft eine Reihe von Beurteilungsmerkmalen zu würdigen seien und einem denk- und willensbildenden Prozess unterlägen, ist kein Hindernis für die Anwendbarkeit des § 293b BAO. Maßgeblich ist die Offenkundigkeit…

EAS 1107Vergleichbarkeit einer "Bermuda Exempted Company" mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/7-IV/4/9721.07.1997

…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…

EAS 1892Vergleichbarkeit einer "International Business Company" auf den British Virgin Islands mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/0110.08.2001

…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…

KStR 2013 Rz 130–1351.2.2 Beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…am Gesellschaftskapital; Haftung für Gesellschaftsschulden ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt; Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Neben diesen Basiskriterien können beim Typenvergleich aber auch noch andere Aspekte von Bedeutung sein. Für die Vergleichbarkeit spricht auch: die ungehinderte Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile an Nichtgesellschafter (kein gesetzliches Zustimmungserfordernis der anderen Gesellschafter);…

UFSL RV/0969-L/04Bescheidcharakter eines rein automationsunterstützt veranlassten "Säumniszuschlagsbescheides"
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.01.2005

…generelle Weisung des Bundesministeriums für Finanzen, die Säumniszuschläge im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer in einer bestimmten Art und Weise festzusetzen, ersetzt nicht die Willensbildung bei den weisungsunterworfenen Organen des Finanzamtes. Unter einer Weisung ist eine von einem Verwaltungsorgan ausgehende - generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete -…

UFSL RV/0559-L/04Bescheidcharakter eines rein automationsunterstützt veranlassten "Säumniszuschlagsbescheides"
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.01.2005

…generelle Weisung des Bundesministeriums für Finanzen, die Säumniszuschläge im Zusammenhang mit Lohnabgaben in einer bestimmten Art und Weise festzusetzen, ersetzt nicht die Willensbildung bei den weisungsunterworfenen Organen des Finanzamtes. Unter einer Weisung ist eine von einem Verwaltungsorgan ausgehende - generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete - Norm…