…sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens steht im Ermessen der Behörde. Diesbezüglich ist zu unterscheiden zwischen der Rechtsfrage, ob der festgestellte Sachverhalt einen Wiederaufnahmstatbestand erfüllt, und der Ermessensfrage, ob die Wiederaufnahme auch durchzuführen ist…
…die aufgrund der Feststellungen einer in der 1. Jahreshälfte 2011 stattgefundenen Außenprüfung (AP) iSd §147 Abs 1 BAO idgF erlassen wurden. Die Feststellung der AP zu den Wiederaufnahmstatbeständen bezüglich der gegenständlichen Feststellungsverfahren betreffen Optionsprämien bzw. Optionsgeschäfte, die im Sinne der Prüfungsfeststellungen nicht den Einkünften aus…
Aufgrund des geänderten Sachverhaltes sei eine Betriebsprüfung bei der Bw. durchgeführt worden. Aus der Tatsache allein, dass im Betriebsprüfungsbericht keine Prüfungshandlungen ersichtlich seien, könne nicht geschlossen werden, dass keine Prüfungshandlungen gesetzt worden seien. Im gegenständlichen Fall seien die Erkenntnisse aus Prüfungshandlungen eines anderen Prüfungsfalles ableitbar…
Unternehmen gehabt habe. Somit könne es sich auch ab 31.5.195 nicht um einen Konzern im Sinne des § 15 AktG gehandelt haben. Auszuführen sei noch, dass die verfahrensgegenständlichen Modelle im Zeitraum Februar/März angeschafft und am 18. März 1994 - also zu einem Zeitpunkt zu…
…die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Mai 1991, 90/14/0262…
…durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde (VwGH 20.07.1999, 97/13/0131). In beiden Fällen wurden als Gründe für die Wiederaufnahme die Feststellungen der abgabenrechtlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Alexander Maicovski über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der M & Co KG RNF J-Nachfolge GmbH, Adresse1, vertreten durch THT Treuhandteam Graz Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH Nfg KG, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 68…
Dies wusste die Bank deshalb, da die Bf. bzw. deren Geschäftsführer, welcher auch der Geschäftsführer der Darlehensnehmerin ist, vorerst bei der Bank vorgesprochen hat, um direkt für die tschechische Firma von der Bank den Kredit zu erhalten. Aus organisatorischen Gründen wollte dies die Bank ausdrücklich…
…12. Juni 1991, 90/13/0027, erschien es dem Verwaltungsgerichtshof ausreichend, dass der Wiederaufnahmetatbestand dem Betriebsprüfungsbericht entnehmbar war (siehe dazu Ritz, BAO 5 , § 307 Tz 2 und die dort zitierte VwGH-Judikatur). Wie jeder andere Bescheid bedarf auch der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid einer Begründung…
…Verfahrens zu beurteilen (vgl. Ritz/Koran, BA07, § 303 Tz 21 ff mit unzähligen weiteren Nachweisen). Nach der Rechtsprechung des VwGH gehört der maßgebliche Wiederaufnahmstatbestand in den Spruch des Bescheides (VwGH 20.6.1990, 90/16/0003; 12.6.1991, 90/13/0027; 21.6.1994…
…empfangenen Altersquoten vor. Ein solcher Rechtsirrtum berechtigt jedoch nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens (siehe Ritz, BAO 3 § 303 Tz. 9f.). Mangels Vorliegen eines Wiederaufnahmstatbestandes ist die Wiederaufnahme zu Unrecht erfolgt. Damit hat sich der Spruch der Bescheide als nicht richtig iSd. § 299 Abs. 1 BAO…
…Rückerstattung der KESt 2008 gestellt wurde, wäre dieser Rückerstattungsantrag auch wegen verspäteter Einbringung zurückzuweisen. e. Fazit Dem Wiederaufnahmsantrag der Bf konnte kein Erfolg beschieden sein, da keiner der gesetzlich geforderten Wiederaufnahmstatbestände, nämlich weder der Erschleichungs- (§ 303 Abs 1 lit a BAO), der Neuerungs- (lit b…
…oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Diese Voraussetzungen des § 303 Abs. 1 BAO waren im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der von den Wiederaufnahmstatbeständen in Betracht kommende Neuerungstatbestand (§ 303 Abs. 1 lit. b BAO) setzt…
…wies diesen Antrag mit Bescheid vom 19. Oktober 2005 ab. Im gegenständlichen Antrag sei zwar keiner der gesetzlich geregelten Wiederaufnahmstatbestände explizit angeführt, doch sei für das Finanzamt auf Grund der Rüge eines falsch angenommenen "Prozentsatzes für die Einkommensteuerbemesseung" erkennbar, dass offensichtlich neue Tatsachen oder Beweismittel…
…BAO wiederaufgenommen wurde, gem. § 299 BAO aufzuheben, da sich ihre Sprüche als nicht richtig erweisen würden. Begründend wurde ausgeführt: "Im Falle eines Wiederaufnahmebescheids ist der maßgebliche Wiederaufnahmetatbestand in den Spruch aufzunehmen (Ritz, BAO4, § 307 Tz 2 mit Verweis auf VwGH 20.6.1990, 90/16…
…ob die Voraussetzungen des § 303 BAO gegeben sind oder nicht, umfasst somit ▪) die Überprüfung, ob ein Wiederaufnahmstatbestand (Erschleichungs-, Neuerungs-, oder Vorfragentatbestand) vorliegt, und ▪) die Überprüfung der Entscheidungswesentlichkeit des herangezogenen Wiederaufnahmegrundes ("dass die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis…
…ob das Finanzamt das Verfahren betreffend USt 2013 gem § 303 BAO wiederaufnehmen durfte. Die belangte Behörde stützt sich auf den Wiederaufnahmstatbestand gem § 303 Abs 1 lit b BAO (Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren). In der Praxis wird die Verfügung der amtswegigen Wiederaufnahme…
…ob die Voraussetzungen des § 303 BAO gegeben sind oder nicht, umfasst somit -) die Überprüfung, ob ein Wiederaufnahmstatbestand (Erschleichungs-, Neuerungs-, oder Vorfragentatbestand) vorliegt, und -) die Überprüfung der Entscheidungswesentlichkeit des herangezogenen Wiederaufnahmegrundes ("dass die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens…
…ein allgemeiner unkonkreter Hinweis ist, aus dem in keiner Weise ersichtlich ist, welche Aktenlage die belangte Behörde dem Bescheid zu Grunde gelegt hat. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehört der maßgebliche Wiederaufnahmstatbestand in den Spruch des Wiederaufnahmebescheides (vgl. VwGH 20.6.1990, 90/16/0003…
…ob das Finanzamt die Verfahren betreffend USt 2009 bis 2011 sowie betreffend ESt 2009 bis 2011 gem § 303 BAO wiederaufnehmen durfte. Die belangte Behörde stützt sich auf den Wiederaufnahmstatbestand gem § 303 Abs 1 lit b BAO (Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren). In…