…unterliegt dieser daher keiner Verjährung. Die Berufung war in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. Wiederaufnahme des Verfahrens (2003 bis 2007) § 303 Abs. 4 BAO lautete wie folgt: "Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit a und c…
…Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs.1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht…
…Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs.1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht…
… 303 Abs. 4 BAO ist die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis…
…der maßgebenden Tatsachen und Beweismittel im Erstverfahren die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht aus (vgl. VwGH 14.5.1992, 91/16/0019). Es ist daher zu prüfen, ob bzw. welche Tatsachen oder Beweismittel nach Abschluss des Verfahrens zur Festsetzung der Einkommensteuer für die Jahre 2001…
…GmbH keinerlei Bindungswirkung auf die Abgabenverfahren der Bw. haben können. Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen…
…ob dieses das Verfahren aus den von ihm gebrauchten Gründen wieder aufnehmen durfte, nicht jedoch, ob die Wiederaufnahme auch aus anderen Wiederaufnahmsgründen zulässig gewesen wäre. Liegt der vom Finanzamt angenommene Wiederaufnahmsgrund nicht vor, musste die Berufungsbehörde den vor ihr angefochtenen Wiederaufnahmebescheid des Finanzamtes ersatzlos beheben…
…als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit 1. Jänner 2014 auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. II. Rechtliche Beurteilung 1. Eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist gemäß …
… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis…
…folgt: Wiederaufnahme des Verfahrens Gemäß § 303 Abs 4 BAO ist die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht…
…BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen .... in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im…
…Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 1991 bis 1993 überhaupt noch aufrecht erhalten. Um die Beantwortung dieses Schreibens binnen vier Wochen wird ersucht (...) Der Dw. beantwortete diesen Vorhalt nicht. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen…
…angefochten sind. 1. Wiederaufnahme des Verfahrens: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände…
…Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des § 303 Abs. 1 lit. a und lit. c BAO und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und…
…Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 2000 bis 2003 Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren…
…sei, wie im ursprünglichen Bescheid vom 17.März 2003. Eine Neuerung sei daher nicht eingetreten und die Voraussetzungen des § 303 Abs. 4 BAO, welcher die Behörde berechtigen würde von Amts wegen eine Wiederaufnahme des Verfahrens durchzuführen, würde nicht vorliegen. Dies werde auch dadurch bestätigt, dass…
…hätte, die Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbemessungsgrundlagen der Jahre 1997 und 1998 werden hiedurch jedoch nicht berührt. Da die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 1997 und 1998 sowie Umsatzsteuer für das Jahr 1997 somit mangels eines geeigneten Wiederaufnahmsgrundes nicht zulässig war…
…Wiederaufnahme des Verfahrens: Gemäß § 303 Abs 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des § 303 Abs 1 lit a und c BAO und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend…
…gesonderten Feststellung von Einkünften für das Jahr 1995 veranlagt. Mit Bescheid vom 11. Februar 1998 wurde die atypisch stille Gesellschaft nach einer vom FA angeregten Vorlage korrigierter Steuererklärungen und danach durchgeführter Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften für…
…4 BAO sei die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und lit. c und in jenen Fällen zulässig, in denen Tatsachen und Beweismittel hervorkommen würden, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien, und die Kenntnis dieser…