10.2 Werbungskosten (§ 16 EStG 1988) 10.2.1 Allgemeines Rz 4030: Werbungskosten sind Wertabflüsse von Geld oder geldwerten Gütern, die durch eine Tätigkeit veranlasst sind, welche auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte ausgerichtet ist. Diese Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv im…
6.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit Rz 427: § 5. Werden die Pauschbeträge in Anspruch genommen, dann können daneben keine anderen Werbungskosten, ausgenommen jene Werbungskosten, die gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 nicht auf den Pauschbetrag anzurechnen sind, aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden. Rz…
…November 2008 erläutert und dort auch entsprechend detailliert aufgeschlüsselt, dass aus der Vermietung seiner in Deutschland gelegenen Eigentumswohnung laut deutschem Einkommensteuerbescheid 2003 ein Werbungskostenüberschuss erwachsen war, der in diesem Jahr nur teilweise mit deutschen Einkünften ausgeglichen werden konnte und einen bereits bestehenden deutschen Verlustvortrag (nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., in W, vertreten durch Stb, vom 7. Juli 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15, vertreten durch Dr. Ursula Lujansky, vom 24. Juni 2003 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1999…
§ 14 MRG geltend machenden Angehörigen des Mieters übertragen werden. Hier komme es grundsätzlich auf die objektiven Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Todes des Mieters an. Ein dringendes Wohnbedürfnis könne nur verneint werden, wenn der eintrittsberechtigten Person zu diesem Zeitpunkt eine andere zur sofortigen Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses…
…Mietobjekt habe einen Gesamtüberschuss ergeben, im Zuge der Veranlagung 2001 sei jedoch festgestellt worden, dass die tatsächlichen Werbungskostenüberschüsse von den prognostizierten insbesondere bei den Mieteinnahmen stark abweichen würden. Es sei dann im Zuge des Vorhalteverfahrens der Behörde erstmalig mitgeteilt worden, dass eine Vereinbarung betreffend Vermietung…
9. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 15 und 16 EStG 1988) Rz 484: Die §§ 15 und 16 EStG 1988 sind auch für den Bereich der Körperschaften anzuwenden, soweit die betroffenen Körperschaften nicht unter § 7 Abs. 3…
…dem gegenständlichen Objekt in einem absehbaren Zeitraum ein Einnahmenüberschuss nicht zu erzielen, da sich im Zeitraum 1999 bis 2023 ein Werbungskostenüberschuss von € 254.000,-- ergibt. Das Finanzamt hat schließlich die angefochtenen Bescheide erlassen, mit denen die gegenständliche Vermietung und Verpachtung nicht als Einkunftsquelle anerkannt…
Werbungskosten Rz 8060: Eine Berücksichtigung von Werbungskosten beim Lohnsteuerabzug beschränkt Steuerpflichtiger im Wege eines Freibetragsbescheides ist ab 2005 nicht mehr möglich (§ 63 Abs. 7 EStG 1988). Für das Jahr 2005 ausgestellte Freibetragsbescheide sind außer Kraft getreten (§ 124b Z 112 EStG 1988). Im Rahmen einer (Antrags…
5.1.2 Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs 5.1.2.1 Abflussgrundsatz Rz 233: Werbungskosten sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden, (siehe § 19 EStG 1988). Werden Werbungskosten aus Fremdmitteln getätigt, so führt bereits die Verausgabung der Fremdmittel und nicht erst die…
5 WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988) 5.1 Werbungskosten allgemein (§ 16 Abs. 1 EStG 1988) 5.1.1 Begriff der Werbungskosten 5.1.1.1 Allgemeines Rz 223: Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die…
5.9 ABC der Werbungskosten 5.9.1 Arbeitsessen Siehe Rz 314.
… 2 Tz 365, 367). Wurde die Vermietungstätigkeit auf Grund eines nachträglich gefassten freiwilligen Entschlusses des Vermieters (private Motive) vorzeitig mit einem Werbungskostenüberschuss beendet, so ist insgesamt - also auch für die Vergangenheit - Liebhaberei anzunehmen. Für die Art der Wirtschaftsführung und damit für die Beurteilung der objektiven…
…begehrt. Die beanspruchte Vorsteuer wird zur Gänze gemäß § 12 Abs. 11 UStG 1994 zurückbezahlt. Im Errichtungszeitraum wurden keine Werbungskostenüberschüsse begehrt (kein Zinsaufwand, da ausreichend Eigenkapital vorhanden war). Eine Errichtung zum Zwecke der Veräußerung oder zur Nutzung für private Wohnzwecke war in der Bauphase nicht vorgesehen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Mitglieder HR Mag. Hans-Peter Hartl, KommR Ing. Günther Pitsch und Mag. Franz Gall im Beisein der Schriftführerin Marija Schistek über die Berufung des Bw, vom 25. Februar 2010 gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Karl Zepitsch, Kommerzialrätin Elfriede Fischer und Direktor Johann Gamper, im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier, über die Berufung des Bw., vertreten durch Q, vom 29. November 2005…
…aus der Vermietung des H-Hauses in den Jahren 2002 bis einschließlich 2009 unverändert lediglich 364,00 € netto zuzüglich 20% USt betragen haben (das sind 4.368,00 € netto pro Jahr) und dass in diesen Jahren ausschließlich Werbungskostenüberschüsse erzielt wurden (S 18/2002…
…Diese Kosten seien zu aktivieren. Der Werbungskostenüberschuss laut Prognoserechnung im Jahr 2004 sei deshalb niedriger als in der Steuererklärung. Auch sei im Jahr 2004 nur die Halbjahres-AfA geltend gemacht worden, da der Vermietungsbeginn in der zweiten Jahreshälfte erfolgt sei. Der Grundanteil sei gemäß den…
5.8 Werbungskostenpauschbetrag (§ 16 Abs. 3 EStG 1988) Rz 320: Der allgemeine Werbungskostenpauschbetrag steht aktiven Arbeitnehmern im vollen Umfang von 132 Euro jährlich zu, auch wenn eine nichtselbständige Tätigkeit nicht ganzjährig ausgeübt wird oder die unbeschränkte Steuerpflicht nicht ganzjährig besteht oder der Arbeitnehmerabsetzbetrag gemäß § 33…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen des AAA, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 4. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 und betreffend Vorauszahlung an Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht…