…Höhe des Nennbetrages. Bemerkt wird, dass nach österreichischem Recht auch Gesellschaftsrechte, die einen Anteil am Kapital oder am Gesellschaftsvermögen verkörpern nicht unbedingt mit einem Stimmrecht ausgestattet sein müssen, es gibt nämlich nach § 12a AktG auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. 5. Nationale Regelung des § 5 KVG Gemäß …
…Gewinnbeteiligung als Hauptsache anzusehen ist". Zur Frage der Zinsgestaltung bei gewinnbeteiligten Forderungen ergingen mehrere Urteile des RFH, allerdings nicht zu den Genussrechten. Das könnte mit der Einführung der stimmrechtslosen Vorzugsaktie zusammenhängen, die die Einräumung von Genussrechten zurückdrängte (Werner, Mezzanine-Kapital. Mit Mezzanine-Finanzierung die Eigenkapitalquote…
…Genussrechtsbedingungen § 10.4. Rang, Negativerklärung/Liquidationserlös). Die Genussrechte gewähren keine Gesellschaftsrechte wie Teilnahme, Mitwirkungs- und Stimmrechte an der Hauptversammlung der Bw. und die Genussrechtsinhaber haben kein Weisungsrecht gegenüber Organen der Bw. (Genussrechtsbedingungen § 9 Abgrenzung von Gesellschaftsrechten). 9. Schlussfolgerungen Die Rechte aus den Genussrechten der Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Libertas Intercount Rev. und Beratungsges.m.b.H., 1014 Wien, Teinfaltstraße 4, gegen die folgenden Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien 1. Bescheid vom 28.3.2008, ErfNr. x1, StNr. y…
…Höhe des Nennbetrages. Bemerkt wird, dass nach österreichischem Recht auch Gesellschaftsrechte, die einen Anteil am Kapital oder am Gesellschaftsvermögen verkörpern nicht unbedingt mit einem Stimmrecht ausgestattet sein müssen, es gibt nämlich nach § 12a AktG auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. 5. Nationale Regelung des § 5 KVG Gemäß …
…Gewinnbeteiligung als Hauptsache anzusehen ist". Zur Frage der Zinsgestaltung bei gewinnbeteiligten Forderungen ergingen mehrere Urteile des RFH, allerdings nicht zu den Genussrechten. Das könnte mit der Einführung der stimmrechtslosen Vorzugsaktie zusammenhängen, die die Einräumung von Genussrechten zurückdrängte (Werner, Mezzanine-Kapital. Mit Mezzanine-Finanzierung die Eigenkapitalquote…
…Genussrechtsbedingungen § 10.4. Rang, Negativerklärung/Liquidationserlös). Die Genussrechte gewähren keine Gesellschaftsrechte wie Teilnahme, Mitwirkungs- und Stimmrechte an der Hauptversammlung der Bw. und die Genussrechtsinhaber haben kein Weisungsrecht gegenüber Organen der Bw. (Genussrechtsbedingungen § 9 Abgrenzung von Gesellschaftsrechten). 9. Schlussfolgerungen Die Rechte aus den Genussrechten der Bw…
…Aspekt umsetzbare Möglichkeit der Eigenmittelstärkung wurde ein Investment in die T.AG - Teilgruppe für optimal angesehen und mit Ratsbeschluss vom 22.12.1997 genehmigt, dies führt zu einer Eigenmittel-Stärkung der Bankengruppe und damit der Geschäftsmöglichkeiten und des regulatorisch erforderlichen Eigenkapitals ohne Stimmrechtserhöhung. Über Zwischengesellschaften…
…Die Vorzugsaktien sind mit einer Dividende vor den Stammaktien in Höhe von 6% (zzgl. allenfalls 1,25% Sonderdividende) des auf diese einbezahlten Kapitals ausgestattet, es handelt sich dabei um eine Höchstdividende. Die Laufzeit ist grundsätzlich unbegrenzt. Den Vorzugsaktionären kommt kein Stimmrecht in der Hauptversammlung zu…
…Kapitalertragsteuer iSd § 97 Abs. 1 EStG 1988 stand weder die fehlende Beteiligung am Unternehmenswert noch die Ausgestaltung der Aktie als stimmrechtslose Vorzugsaktie entgegen. Es lag über die Beteiligung mittels Vorzugsaktien eine Beteiligung am Eigenkapital vor. Entgegen der ohne nähere Begründung, in wirtschaftlicher Betrachtungsweise, erfolgten Beurteilung…
…Dass eine spezielle Erweiterung des Kreises der Kapitalgesellschaften nur Partizipationskapital betreffend richtlinienwidrig wäre, ist der Richtlinie 69/335/EWG nicht zu entnehmen. Das im BWG geregelte Partizipationskapital ist den stimmrechtslosen Vorzugsaktien weitgehend nachgebildet und stellt eine besondere Form eines Genussrechtes dar. Zu Art. 4 lit…
…Bank bzw. des Versicherungsunternehmens sowie unabhängig von seiner rechtlichen Ausgestaltung Gesellschaftsteuer aus. Da das Partizipationskapital iSd § 23 BWG den stimmrechtslosen Vorzugsaktien weitgehend nachgebildet ist und eine spezialgesetzliche Ausprägung eines Genussrechts darstellt, sind die in der Berufung angestellten Überlegungen, ob es sich um eine Forderung nach §…
…handle. Außer der gelegentlichen Bezeichnung als "Vorzugsaktie" spreche nichts für eine solche. Die fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Gewinn und Vermögen - auch die Units wurden während einer Sperrfrisst fix verzinst und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprächen vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft…
…als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000 Stück "rückzahlbarer Vorzugsaktien" mit einem Nominalwert von je 5 US$ und 10.000 Stammaktien zu je 1 US$. Alleiniger Vorsitzender, Direktor und Geschäftsführer der…
…die unter Punkt 1. getroffenen Feststellungen verwiesen wird. Im Gegensatz zum Aktienkauf vom xx.xx.2006 wurden jedoch die hier ausgegebenen stimmrechtslosen Vorzugsaktien mit einer Höchstdividende von x % ausgestattet. Am selben Tag wurde (neuerlich) eine Optionsvereinbarung von der Y und der Bf. (unter Beitritt der…
…Wertpapierbetruges verurteilt worden, Die Anleger hätten die Stellung von stimmrechtslosen Vorzugsaktionären, Mangels jemals erwirtschafteter Gewinne handle es sich bei den von der EACC getätigten Zahlungen um steuerneutrale Kapitalrückzahlungen. Die Abgabenbehörde I. Instanz legte die Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen direkt der Abgabenbehörde II. Instanz zur…
…am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000 Stück "rückzahlbarer Vorzugsaktien" mit einem Nominalwert von je 5 US$ und 10.000 Stammaktien zu je 1 US$. Alleiniger Vorsitzender…
…KStG 1988, § 8 Anm. 31 würden eine gewisse Verwandtschaft mit stimmrechtlosen Vorzugsaktien sehen; ob der Vergleich mit Anteilsrechten richtig sei, sei nach den bisherigen Ausführungen zweifelhaft. Die Bezugnahme auf die "Sprachlosigkeit" solcher Rechte sei aber wesentlich und richtig. Ein völlig anderes Bild zeigten jedoch die…
…26.7.2007 geht hervor, dass in einer außerordentlichen Hauptversammlung die Erhöhung des Grundkapitals von 70.000,00 € um 115.861,00 € auf 185.861,00 € durch Ausgabe von 115.861 auf Namen lautende Stückaktien mit vollem Stimmrecht, bevorzugtem Dividendenbezugsrecht und einem…
…eingesetzte Kapital, ohne jede Berücksichtigung von etwaigen Wertsteigerungen des Vermögens der EACC, aber auch nicht weniger (Wertminderung) zurückerhalten habe. Auch in den Zeichnungsvereinbarungen sei zu lesen, dass der Erwerb von Vorzugsaktien für die Zeichner lediglich die Form seiner Beteiligung an der EACC darstelle. Die Beteiligung…