IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, die Richterin Mag. Monika Ahorn sowie die fachkundigen Laienrichter Manfred Fiala und Mag Sabine Puntigam in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Donau-City-Straße…
…98/13/0144) zu prüfen, ob dem Bw. die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die unrichtige Geltendmachung der Vorsteuerbeträge) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Bw. im Zeitpunkt der Geltendmachung der Vorsteuerbeträge bei Aufwand der zu fordernden Sorgfalt ihre…
…war nun zu prüfen, ob dem Vertreter die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (Abgabe einer Voranmeldung mit zu niedrigem Betrag) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre vor allem gegeben, wenn der Vertreter im Zeitpunkt, in dem er eine Voranmeldung abgeben oder die abgegebene in der…
…dem Vertreter auferlegten Pflichten besteht, ist zu prüfen, ob dem Bw. die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die Unterlassung der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Bw. im Zeitpunkt, in dem er gemäß § 21 UStG diese…
…zu haben) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Abgabe dieser Voranmeldungen bei Aufwendung der zu fordernden Sorgfalt die Unrichtigkeit der Umsatzsteuervoranmeldungen hätte erkennen können. Diesbezüglich hat der steuerliche Vertreter des Bw. in der Berufungsverhandlung dargetan…
…objektive Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens (nämlich die Geltendmachung von Vorsteuern in Höhe von € 25.717,32 auf Grund von Rechnungen, in denen eine unrichtige Geschäftsadresse des leistenden Subunternehmers angeführt ist) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn die Bw. im Zeitpunkt…
…dem Vertreter auferlegten Pflichten besteht, ist zu prüfen, ob dem Bw. die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die Unterlassung der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Bw. im Zeitpunkt, in dem er gemäß § 21 UStG diese…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der DJ, vertreten durch N-KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf vom 30. März 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1-Adr*****BF1** wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost D 1 und 4 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl. für…
…ausführlicher Schilderung im Vorverfahren, dass das Computerprogramm lediglich den Umstand der Verspätung als Ausgangspunkt für die Vortschreibung des Verspätungszuschlages heranzieht. Die Frage des Verschuldens ist von der Vorwerfbarkeit eines normwidrigen Verhaltens der Persone(en) abhängig, die die Abgabenerklärungspflicht zu erfüllen haben. Wurde objektiv zwar ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer KammR Ignaz Hiller und KR Peter Latzel als weitere Mitglieder des Senates…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Johannes Mayerhofer…
J.E.: Die finanzielle Lage aller meiner Firmen ist ausgeglichen und gut, es war daher kein Problem die Steuernachforderung aufzubringen. Im Regelfall wickeln wir ein Geschäft pro Jahr zusätzlich ab. Die Bf. ist in der Projektentwicklung tätig, daher hat es in den letzten 10 Jahren…
Besch.: Mittlerweile sind es 10 Jahre, dass die Gesellschaft keine Tätigkeit ausübt. V.: Das ist der Sachverhalt laut Aktenlage: Säumnisdatum 8.3.2024 Erinnerung 8.3.2024, Nachfrist 29.4.2024, Androhung einer Zwangsstrafe von € 1.000,00, elektronisch zugestellt, gelesen 19.8.2024…
Gemäß § 31 Abs. 1 VStG ist die Verfolgung einer Person unzulässig, wenn gegen sie binnen einer Frist von einem Jahr keine Verfolgungshandlung (§ 32 Abs. 2) vorgenommen worden ist. Diese Frist ist von dem Zeitpunkt zu berechnen, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn S., geb., Brunn, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a und b, 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V, die Richterin R sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 über die Beschwerde des X, vertreten durch Rechtsanwalt RA, ***1***, vom 22.11.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 26…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Verwaltungsstrafsache gegen N.N. (Bf.), Wohnadresse, vertreten durch Paar & Zwanzger Rechtsanwälte Partnerschaft (GbR), Wiedner Hauptstraße 46/6, 1040 Wien, wegen Verkürzung von Vergnügungssteuer gemäß §§ 14…
…II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Fraglich ist die Vorwerfbarkeit der Säumnis gegenüber der im Spruch als belangte Behörde bezeichneten Abgabenbehörde. Mit Schriftsatz vom 27. Jänner 2020, eingelangt beim Bundesfinanzgericht am 26…