…8.2003) - Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, weiters Liquidationsgewinne, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. (BGBl I 2000/142 ab 2001). Gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 ist der…
…nach der, insoweit im Gesamtbetrag der Einkünfte Sanierungsgewinne enthalten sind, die Vortragsgrenzen nicht anzuwenden sind, Gebrauch gemacht. Anlässlich der Betriebsprüfung wurde hinsichtlich der erklärten Schuldnachlässe nachstehender Sachverhalt festgestellt: 1) Ausmaß der Verschuldung zu den Bilanzstichtagen: Seitens der geprüften Gesellschaft (S) wurde eine Aufstellung, wie hoch…
…und verjährter Verbindlichkeiten" verbuchten Ertrag von 20.307,91 € und einem von der KG auf einem gleichnamigen Konto verbuchten Ertrag von 961.043,60 €. Das Finanzamt kürzte im angefochtenen Bescheid die Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter Berücksichtigung der Verrechnungs- bzw. Vortragsgrenzen des § 2 Abs…
…Verlustabzug ist nach hg. Rechtsprechung von Amts wegen im ersten Jahr vorzunehmen, in welchem der Gesamtbetrag der Einkünfte nach Abzug der anderen Sonderausgaben einen positiven Betrag ergibt, wobei die Verrechnungs- und Vortragsgrenzen des § 2 Abs. 2 b EStG 1988 zu beachten sind. Ein allfälliger Rest…
…ausgleichs- noch vortragsfähig sind Verluste aus Beteiligungen, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht), § 2 Abs. 2 b (Verlustverrechnungs- und Vortragsgrenzen) oder § 2 Abs. 8 EStG 1988 (betrifft ausländische Einkünfte) bei der Einkommensermittlung von unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern anzuwenden. ... Auch der Gruppenträger hat sein "Einkommen…
…Unabhängigen Finanzsenat entstanden ist, dass es dem Bw. nur darum geht, irgendeinen Grund für die Nichtanwendung der Verrechnungs- und Vortragsgrenzen zu finden. Nach der wohl unbestrittenen Aktenlage wurde der Betrieb mit Datum 31. Dezember 2006 veräußert. In einem Antrag vom 12. Februar 2007 auf Herabsetzung…
…Ansatz zu bringen. Dadurch kann es - wie im vorliegenden Fall - zu beträchtlichen Übergangsgewinnen kommen. Wie bereits oben ausgeführt, sieht das Einkommensteuergesetz nicht vor, Gewinne dieser Art von der Vortragsgrenze auszunehmen. Eine Prüfung, ob die in Streit stehende Bestimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere mit dem…
Ausländische Seminarvortragende, die in Staaten ansässig sind, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen…
Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…
Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…
In den Niederlanden und in Belgien ansässige Physikotherapeuten, die in Österreich Vorträge abhalten und sich hiebei keiner ihnen dauerhaft zur Verfügung stehenden festen Einrichtung (z.B. Arbeitszimmer) bedienen, sind in Österreich gemäß Artikel 15 DBA-Niederlande bzw. 14 DBA-Belgien von der Einkommensbesteuerung freizustellen…
Wird von einem österreichischen Seminarveranstalter für medizinisch-psychologische Seminarthemen ein deutscher Vortragender gewonnen, der verlangt, dass seine Vortragshonorare an eine liechtensteinische AG überwiesen werden, dann wird zur Vermeidung von Haftungsfolgen hievon der 20%ige Steuerabzug gemäß § 99 EStG. vorzunehmen sein. Wird eingewandt, dass der…
Es ist wohl richtig, dass der "Künstler-Sportler-Erlass" (AÖF Nr. 256/2005) sinngemäß auch auf inländische Vortragsveranstaltungen Anwendung findet. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Regelungen der dem Artikel 17 OECD-MA (Künstler/Sportler-Artikel) nachgebildeten DBA-Bestimmungen ebenfalls für Vortragende gelten…
Ausländische Seminarvortragende aus Staaten, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu Deutschland, da hier abweichend von den OECD-Grundsätzen in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht an den Vortragshonoraren dem Gaststaat…
Tritt eine österreichische KEG für eine deutsche Lebensberaterin als Seminarveranstalter auf, wobei diese Seminare teilweise auch als "Schule" angeboten werden, dann mag hier bei der Beurteilung der Frage, ob die Lebensberaterin unterrichtend (und damit DBA-steuerfrei) oder vortragend (und damit steuerpflichtig) in Österreich auftritt, für…
Ausländische Gastvortragende, die von einer österreichischen GmbH zur Abhaltung von Vorträgen verpflichtet werden, unterliegen gemäß § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG mit dem vollen Betrag der hiefür erzielten Einnahmen der 20%igen Abzugsteuer. Zu den Einnahmen zählen auch Sachleistungen, wie z.B. die Übernahme von…
Bietet eine in Frankreich ansässige natürliche Person auf selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch…