21.10. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer (Rechtslage für ab 1.1.2010 gestellte Erstattungsanträge)- Verfahren 21.10.1. Vorsteuererstattung an Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten 21.10.1.1. Voraussetzungen Rz 2836: Die Vorsteuererstattung für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die im Inland…
…9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines 21.9.1. Vorsteuerabzug des nicht im Inland ansässigen Unternehmers - Anzuwendendes Verfahren 21.9.1.1. Vorsteuerabzug des Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland Rz 2822: Umsätze eines Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland, für…
…eindeutig abgrenzen lässt, unter die angeführten sonstigen Leistungen des § 3a Abs. 10 UStG 1994 alte Fassung. Die Leistung wurde von einem Unternehmer an einen Unternehmer erbracht. Entsprechend Abs. 9 dieser Gesetzesstelle wurden die Leistungen am Empfängerort, das ist im Beschwerdefall Deutschland, ausgeführt. Diese Leistungen sind…
…Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung des BMF, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBI 1995/279 idF BGBI II 2010/389, ist der Erstattungsantrag binnen neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in…
…diesem rechtlichen Hintergrund ist der Berufung - unbesehen der Frage ihrer Rechtzeitigkeit - kein Erfolg beschieden, weil § 3 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995, vorsieht…
…September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. August 2005 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum 1 - 12/2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern gemäß der Verordnung des Bundes-ministers für Finanzen, BGBl…
…vom 7. Februar 2003 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 1-12/ 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Antrag (U 5) vom 10. Juni 2002, beim Finanzamt eingelangt am 14. Juni, begehrte die Berufungswerberin (Bw.), ein in Polen ansässiges Unternehmen, die…
…den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 20. November 2007 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 01-12/2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Bw ist eine in Deutschland ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gewerbezweig der Bw ist die Herstellung und…
…vertreten durch Wilfried Nürnberger, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 7. August 2002 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. November 2002 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. Dezember 2002 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 10-12/2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert: Der Antrag vom 24. Juli 2002 betreffend die Erstattung von Vorsteuern für 10…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 3. März 2004 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für die Jahre 2001 und 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 25. April 2003 stellte die Berufungswerberin (Bw.…
…vom 7. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. Oktober 2004 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 11. August 2004, beim Finanzamt…
…Stadt vom 29. April 2003 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 1-3/2002 und 4-6/2002 entschieden: Die Berufung wird abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (im Folgenden: Bw.) ist ein Unternehmen ohne Sitz und Betriebsstätte in Österreich, betreibt ein Online…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die abziehbare Vorsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) für den Zeitraum 4-6/1996 wird mit 16.621,07 € erstattet.  …
…Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. November 2002 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. Jänner 2008 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit amtlichem Vordruck U5 vom 1.6.2007, beim Finanzamt eingelangt am 8.6.2007…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. April 2006 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl…
…des Finanzamtes Graz-Stadt vom 3. November 2008 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für Jänner bis Dezember 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die C-GmbH (Bw) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Deutschland. Betriebsgegenstand ist der Handel mit…