…Die Einkommensteuer laut Bescheid betrage € 1.947,05 bei dem Vorsoll, einer Gutschrift in der Höhe von € 305,23, resultiere in Summe eine Belastung in Höhe von € 2.252,28. Dagegen erhob die Bw. am 14.März 2005 Berufung und brachte vor…
…842,- und hierauf entrichteten Vorauszahlungen bzw. durchgeführten Gutschriften von ATS 130.855,- maßgeblich, verkennt die Bw die Rechtslage. Die sich solcherart ergebende Differenz zwischen bisher entrichteter Vorauszahlungen bzw. durchgeführter Gutschriften - daher jedoch nicht vorangemeldeter oder festgesetzter Vorauszahlungen, was dem so genannten Vorsoll entspräche - und der…
…vom 24. Juni 2010 bezüglich 2006 bis 2008 und vom 2. Juli 2010 bezüglich 2009 erwachsen unangefochten in Rechtskraft. Laut Abgabenkonto entrichtet der Bw die mit diesen Veranlagungsbescheiden festgesetzte Einkommensteuer 2006 bis 2009 über insgesamt € 5.177,23 mit Überweisung vom 2. August 2010…
…dem Vorsoll von 13.820,78 € verminderten Umsatzsteuerfestsetzung von 11.629,27 € und damit ebenfalls zu einer Steuergutschrift im Betrag von 2.191,51 €. Gleichfalls am 5. Oktober 2007 wurden diese Veranlagungsbescheide für das Jahr 2006 am Abgabenkonto des Gemeinschuldners gebucht und…
…vor. Die Schätzung erfolgte auf Basis der Besteuerungsgrundlagen 1-8/1997 auf das Jahr umgerechnet in Höhe von rund S 65 Mio und Vorsteuern in Höhe von S 13 Mio. Dabei wurde das Vorsoll auf Basis der Voranmeldungen für den Zeitraum Jänner bis August inkl…
…vor. Die Schätzung erfolgte auf Basis der Besteuerungsgrundlagen 1-8/1997 auf das Jahr umgerechnet in Höhe von rund S 65 Mio und Vorsteuern in Höhe von S 13 Mio. Dabei wurde das Vorsoll auf Basis der Voranmeldungen für den Zeitraum Jänner bis August inkl…
…nicht ein den Voranmeldungszeitraum beinhaltender Veranlagungsbescheid erlassen wurde. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.7.1999, 99/13/0071) ist der Abrechnungsbescheid seinem Wesen und möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten…
…für das Jahr 2005 vorgenommen und lediglich eine Zahllast in der Höhe von € 610,90 vorgeschrieben. Demnach wurde nicht ein Betrag von € 16.781,50 nicht fristgerecht entrichtet sondern € 2.681,50 (610,90 zuzüglich des Vorsolls von minus € 2.070…
Der Bf. wurde vom Gericht mehrfach (etwa in der Verhandlung vom 24.10.2023 oder in der Ladung zur Verhandlung vom 12.2.2026) auf diesen Umstand sowie darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Gerichtes auch zu seinem Nachteil von den angefochtenen Bescheiden abweichen kann…
…Bescheid vom 3.6.2009 (über Antrag des Bf) auch festgesetzt worden ist, entspricht der Bescheid dem Gesetz. Allfällige Meinungsverschiedenheiten über die Verrechnung einer Gutschrift und die Verbuchung der Gebahrung können nicht im Verfahren betreffend Einkommensteuer ausgetragen werden. Ein diesbezüglicher Streit wäre im Verfahren nach …
…Tätigkeit ohne Lohnsteuerabzug, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht (L17 Meldung)", die Anerkennung des Arbeitnehmer- und des Verkehrsabsetzbetrages, sowie die Anerkennung von Kosten für beruflich veranlasste Reisen. Vom Finanzamt waren die neben dem Arbeitslohn nicht monatlich laufend gewährten Zuwendungen (sonstige Bezüge) korrigiert worden. Diese dürften…
…Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem am Ende der Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen, das einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses bildet. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, dass der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid inhaltlich rechtswidrig sei. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid…
…Da ein Verkauf einer Eigentumswohnung in der momentanen wirtschaftlichen Lage keinesfallls einer Vermögensverschleuderung gleich käme, da beim außergewöhnlich niedrigen Zinsniveau für Sparguthaben Immobilien eine rasante Wertsteigerung erfahren haben und gute Marktchancen bestehen, liegen auch die Voraussetzungen für eine persönliche Unbilligkeit nicht vor. Das Nachsichtsansuchen war…
…ist eine Frechheit. Ich gehe davon aus, dass Sie im Finanzamt die Grundrechenarten beherrschen. Da Sie durch elektronische Übermittlung bestens über meine Einkünfte, Deutsche Rente und Österreichische Pension, bis auf 2 Kommastellen informiert sind, kann Ihnen bei der Festsetzung der Einkommenssteuer aufgrund der bekannten Einkünfte…
…einen Umsatzsteuer-Jahresbescheid für das Jahr 1996, in welchem die festgesetzte Jahresumsatzsteuer mit -9.071 S, das "Vorsoll" mit -124.586 S und der daraus resultierende Nachforderungsbetrag mit 115.515 S ausgewiesen waren. Der Bescheid enthielt überdies den Hinweis, dass dieser Betrag bereits fällig gewesen…
…vorläge, wenn gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen würden. Da die Bf. laut Aktenlage auch gleichzeitig neben ihren Dienstverhältnissen Einkünfte von betrieblichen Vorsorgekassen bezogen habe und solche Zahlungen einen Arbeitslohn darstellten, seien diese den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen. Somit sei ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben…
…einen Umsatzsteuer-Jahresbescheid für das Jahr 1996, in welchem die festgesetzte Jahresumsatzsteuer mit - 9.071 S, das "Vorsoll" mit - 124.586 S und der daraus resultierende Nachforderungsbetrag mit 115.515 S ausgewiesen waren. Der Bescheid enthielt überdies den Hinweis, dass dieser Betrag bereits fällig gewesen…
…3 lit a EStG 1988 in Österreich steuerpflichtig. Das sind laut übermitteltem Lohnzettel € 1.713,96. Die Bezüge aus der deutschen Zusatzvorsorgekasse (***AB***) stellen keine Bezüge aus einer gesetzlichen Sozialversicherung iSd Art 18 Abs 2 DBA-Deutschland dar und unterliegen in Österreich der Steuerpflicht…
…1 Z 1 EStG kein Gewinnfreibetrag (Grundbetrag) zu. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ermitteln sich daher wie folgt: | Veräußerungserlös 69.000,00 | | Hälfte von 69.000,00 = 34.500,00 | | 35% von 34.500,00 | 12.075…