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UFSW RV/4069-W/08Vormerkung als Arbeitsuchender und Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2009

…erhob gegen den Bescheid am 16. September 2008 Berufung und begründete diese damit, dass ihr Sohn im Zeitraum 2006 bis 2008 beim AMS als "arbeitsuchend" angemeldet gewesen sei. Wie aus der Bezugsbestätigung zu ersehen sei, hätte das Tagesentgelt zwischen 6,52 und 7,76 €…

UFSW RV/0191-W/06Keine Familienbeihilfe bei fehlender Vormerkung als arbeitsuchend beim AMS und Bezug einer AMSG-Beihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…abgeändert. Entscheidungsgründe Strittig ist die Zuerkennung von Familienbeihilfe für einen Zeitraum, in dem das Kind des Berufungswerbers (Bw) beim Arbeitsmarktservice als arbeitsuchend vorgemerkt war und AMSG-Beihilfe bezogen wurde. Mit Bescheid vom 24. Oktober 2005 wurden zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe (FB) iHv 1…

UFSW RV/0132-W/05Aufnahme einer Beschäftigung bei Vormerkung als arbeitsuchend iSd § 2 Abs.1 lit.f FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007

…Zeitraum, für den die bereits bezogene Familienbeihilfe mit dem angefochten Bescheid rückgefordert wurde, eine Vormerkung des Sohnes beim Arbeitsmarktservice als "arbeitsuchend" vorlag bzw. das Vorliegen dieser Voraussetzung durch eine entsprechende Bestätigung des AMS nachgewiesen wurde. Mit Schreiben vom 13.Februar 2005 übermittelte die Bw. der…

UFSW RV/3980-W/02Anspruch auf Familienbeihilfe bei Vormerkung als "arbeitsuchend"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2006

…auch für den Kinderabsetzbetrag. Für die Zeit ab dem 16. April 2002 liegt, wie bereits ausgeführt, eine Bestätigung über die Vormerkung der Tochter der Bw. als "arbeitsuchend" vor, sodass unter Berücksichtigung des § 10 Abs. 2 FLAG 1967 für den ebenfalls strittigen Monat April 2002 die…

UFSW RV/0642-W/05Kein Anspruch nach § 2 Abs.1 lit.f FLAG 1967 ohne Vormerkung als arbeitsuchend beim AMS
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2010

…1967 besteht für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie bei regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchend vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch einen Beihilfe…

UFSW RV/1165-W/06Kein FB-Anspruch, wenn weder eine Berufsausbildung noch eine Vormerkung beim AMS als arbeitsuchend vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2006

…in der Zeit von 23. Juni 2005 bis 31. Juli 2005 als arbeitsuchend vorgemerkt, ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. Im Zeitraum 1. August 2005 bis 24…

UFSL RV/0795-L/04Kein FB-Anspruch, wenn weder eine Berufsausbildung vorliegt und auch keine Vormerkung als arbeitsuchend gegeben ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2006

…vorliegen, wenn diese bei der regionalen Gechäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des…

UFSW RV/1043-W/06Kein Familienbeihilfenanspruch für 19-jährigen Sohn, welcher sich drei Monate nach Abschluss der HTL weder in Berufsausbildung befindet noch beim AMS als Arbeitsuchender vorgemerkt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2006

…sei vielfach auch Voraussetzung für eine Beschäftigung. Der im Bescheid angeführte Umstand, dass die Vormerkung seines Sohnes als arbeitsuchend Erfordernis für den Bezug von Familienbeihilfe gewesen wäre, sei allgemein nicht bekannt und eine einseitige und unbillige Vorgangsweise der Vollziehung. Es läge zudem ein Verstoß gegen…

UFSS RV/0394-S/08Keine Familienbeihilfe für volljährige Kinder, wenn sie nicht beim AMS als Arbeitsuchende vorgemerkt sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2009

…des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Eine für den Bezug der Familienbeihilfe benötigte Bestätigung des Arbeitsmarktservice, dass der Sohn sich als Arbeit suchend vormerken habe lassen, sei nicht vorgelegt worden. Daraufhin wurde die Entscheidung über die Berufung durch den UFS beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2…

UFSG RV/0005-G/07Arbeitsuchend Vormerkung über Landes-AMS
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2007

…Instanz und verwies darauf, dass seine Tochter durchgehend als arbeitsuchend gemeldet war. Sie wurde anscheinend nur irrtümlich aus der Vormerkung genommen. Das Finanzamt legte die Berufung mit Bericht vom 2. Jänner 2007 an den unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß…

UFSG RV/0396-G/08Nicht als arbeitsuchend gemeldet, sondern sogleich mit 15 Wochenstunden beschäftigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2009

…Rechtsmittel der Berufung eingelegt und als Begründung Folgendes ausgeführt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 10/07 bis 01/08 abgewiesen. Dies mit der Begründung mein Sohn Jakob habe sich nicht als arbeitssuchend vormerken lassen…

UFSW RV/1212-W/03Vormerkung als Arbeitssuchender, Manuduktionspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2003

…die Vorlage der Arbeitssuchendmeldung. Die Berufungsvorentscheidung geht allerdings überhaupt nicht auf die zwei von mir in der Berufung vom 8.11.2002 relevierten Punkte ein: 1) Ist die Vormerkung beim Arbeitsmarktservice konstitutives oder nur deklaratives Element als Anspruchsvoraussetzung? 2) Sollte diese Vormerkung bei Erfüllung aller…

UFSW RV/3440-W/11Keine Vormerkung beim AMS als arbeitssuchend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2012

…In der Annahme, dass mein Sohn bereits beim AMS als arbeitsuchend vorgemerkt war, bestand keine weitere Veranlassung seitens meines Sohnes, eine weitere Prüfung über die laufende Vormerkung als arbeitsuchend beim AMS aufzunehmen, da keine Information durch das AMS und auch kein Hinweis auf die Befristung…

UFSW RV/1847-W/11Rückforderung von Familienbeihilfe mangels Vormerkung als Arbeit suchend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2011

…die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr…

UFSW RV/1110-W/04Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen des § 2 Abs.1 litf FLAG 1967 (Meldung als arbeitsuchend durch Bestätigung des AMS)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2009

…in den Jahren 2002 und 2003 als Arbeitsuchender vorgemerkt gewesen sei, teilte das AMS X. dem Finanzamt (urschriftlich auf der Anfrage) am 28. Jänner 2004 mit, dass für den Sohn des Bw. keine Vormerkung als Arbeitsuchender bestehe. Das Finanzamt lege die Berufung gegen den Rückforderungsbescheid…

UFSI RV/0386-I/05Zivildienst, Berufsausbildung, Vormerkung als Arbeitssuchender
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2005

…21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBI Nr 609, haben…

UFSW RV/1621-W/11Keine AMS-Vormerkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…zu prüfen, war der Nachweis der Vormerkung als Arbeitsuchend des Arbeitsmarktservice ab Oktober 2010 erforderlich. Der abverlangte Nachweis des Arbeitsmarktservice über die Vormerkung als Arbeitsuchend wurde nicht vorgelegt. Da der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht geprüft werden konnte, war die Berufung abzuweisen." Der steuerliche Vertreter der…

UFSW RV/2372-W/09Anspruch auf Familienbeihilfe für ein als arbeitslos vorgemerktes Kind, dem eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gewährt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

…entnehmen, dass NameKd in der Zeit vom 1.1.2009 bis laufend als Arbeit suchend vorgemerkt war. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte begründend aus, dass NameKd neben der Vormerkung als Arbeitssuchende Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes über der Geringfügigkeitsgrenze bezogen hat. Daher…

UFSG RV/0476-G/05Abbruch des Studiums
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2006

…weggefallen ist und gemäß § 10 Abs. 2 FLAG der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats Februar erloschen ist. Der Anspruch lebte auch nicht mit der Vormerkung des Sohnes beim AMS als Arbeitsuchender wieder auf, da dieser bereits das 21. Lebensjahr vollendet hat und ein…

UFSW RV/3184-W/09Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind, das beim AMS nicht als arbeitssuchend vorgemerkt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2009

… 5 Abs. 2 Z 1 ASVG außer Betracht. Für die Entstehung des Familienbeihilfenanspruches nach dieser Norm ist sohin ausschließlich der Nachweis der Vormerkung beim Arbeitsmarktservice als "Arbeit suchend" maßgeblich. Aus dem Umstand, dass die Vormerkung durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservices nachzuweisen ist, ist eindeutig erkennbar…