Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., X., gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate Februar 2006 bis März 2006 sowie August 2006 bis Mai 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben…
…unabhängigen Finanzsenates - am 14. Februar 2008 eine Bestätigung des Arbeitsmarktservices vor. Das AMS bestätigte darin die Vormerkung der Bw. als arbeitssuchend ohne AMS-Bezüge ab 31.1.2008. Für die Monate Dezember 2007 und Jänner 2008 legte die Bw. eine derartige Bestätigung des AMS nicht…
…dass die Vormerkung durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservices nachzuweisen ist, ist eindeutig erkennbar, dass hier ein konstitutives Tatbestandselement vorliegt. Es kommt also nicht auf eine mögliche, sondern auf die tatsächliche Vormerkung an. Gründe, warum eine Vormerkung gegebenenfalls nicht erfolgte, sind ohne Entscheidungsrelevanz und brauchen daher…
…dass der Nachweis einer Arbeitssuchendmeldung konstitutive Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe wäre, habe ich diesbzgl auch keine Schritte gesetzt. Sollte ich mit meiner Rechtssicht, dass die Vormerkung nur deklarativ sein kann, nicht durchdringen, erscheint die Nicht-Information über die Notwendigkeit, mich arbeitssuchend zu melden…
…aus der Angabe: "Beilage(n): Höhe der verbleibenden Rückforderung" ersichtlich, dass eine Stattgabe nur hinsichtlich der Monate Februar und März 2010 auf Grund der Bestätigung der Vormerkung zur Arbeitsuche erfolgte. Der Bw. erhob gegen die Berufungsvorentscheidung eine als Vorlageantrag zu wertende "Berufung" und machte darin…
…in der C. im Jahr 2009 als Arbeit suchend gemeldet war sowie um Bekanntgabe, warum eine Abmeldung erfolgte. Die Bw. legte die Bestätigung der Vormerkung zur Arbeitsuche des AMS vor; hieraus ist ersichtlich, dass der Sohn der Bw. (mit Unterbrechungen) bis 30.7.2009 und…
…maßgeblich. Aus dem Umstand, dass die Vormerkung durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservices nachzuweisen ist, ist eindeutig erkennbar, dass hier ein konstitutives Tatbestandselement vorliegt. Es kommt also nicht auf eine mögliche, sondern auf die tatsächliche Vormerkung an. Gründe, warum eine Vormerkung gegebenenfalls nicht erfolgte, müssen daher…
…mit 1.8.2006 bei einer anderen Stelle. C sei über die Abbuchung der Vormerkung bei Nichtvorstellung seitens des Beraters informiert worden. Das Finanzamt gab hierauf mit Berufungsvorentscheidung der Berufung hinsichtlich der Monate August und September 2005 statt, hinsichtlich des übrigen Zeitraumes wurde die Berufung…
…verwies darauf, dass seine Tochter durchgehend als arbeitsuchend gemeldet war. Sie wurde anscheinend nur irrtümlich aus der Vormerkung genommen. Das Finanzamt legte die Berufung mit Bericht vom 2. Jänner 2007 an den unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 23. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 24. Oktober 2005 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (FB) und zu Unrecht gewährtem Kinderabsetzbetrag (KAB) für den Zeitraum 1…
…der Zeit v. 24.8.2004 bis 2.1.2005 und seit 1.3.2005 bis laufend arbeitssuchend vorgemerkt ist, war - da im Monat Februar 2005 keine Vormerkung vorlag und das 21. Lebensjahr bereits überschritten wurde - wie im Spruch zu entscheiden." Die Bw. erhob am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. VN NN, Adresse, vom 22. April 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 22. März 2011 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe für den Zeitraum von Monat2 2009 bis Monat 2010 entschieden: Die Berufung…
…zu prüfen, war der Nachweis der Vormerkung als Arbeitsuchend des Arbeitsmarktservice ab Oktober 2010 erforderlich. Der abverlangte Nachweis des Arbeitsmarktservice über die Vormerkung als Arbeitsuchend wurde nicht vorgelegt. Da der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht geprüft werden konnte, war die Berufung abzuweisen." Der steuerliche Vertreter der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen J.O., Angestellte, H., wegen Löschung der Daten im Finanzstrafregister über die Beschwerde der Beschuldigten, vom 19. November 2007 gegen den Bescheid…
…Zeitraum, für den die bereits bezogene Familienbeihilfe mit dem angefochten Bescheid rückgefordert wurde, eine Vormerkung des Sohnes beim Arbeitsmarktservice als "arbeitsuchend" vorlag bzw. das Vorliegen dieser Voraussetzung durch eine entsprechende Bestätigung des AMS nachgewiesen wurde. Mit Schreiben vom 13.Februar 2005 übermittelte die Bw. der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch RA, vom 22. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 8. März 2004 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für x, für die Monate Juni 2003, November und Dezember…
…zu erhalten. Unterhalb des Stempels und der Unterschrift ist auf dem Formblatt des AMS noch der Hinweis angebracht, dass trotz einer Vormerkung als arbeitsuchend kein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben sei, wenn eine Beschäftigung vorliege. Laut einem vom Finanzamt angeforderten Versicherungsdatenauszug der österreichischen Sozialversicherung vom 25.…
…2023, betreffend Antrag des Beschwerdeführers vom 02.07.2025 auf Erlassung eines Bescheides zu dem ursprünglich mit Eingabe vom 10.10.2024 eingebrachten Ersuchen auf Streichung rechtskräftiger, nicht getilgter Vormerkungen Verfahren im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz (GAG) vom 8. Juli 1966…
…2023, betreffend Antrag des Beschwerdeführers vom 02.07.2025 auf Erlassung eines Bescheides zu dem ursprünglich mit Eingabe vom 10.10.2024 eingebrachten Ersuchen auf Streichung rechtskräftiger, nicht getilgter Vormerkungen Verfahren im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz (GAG) vom 8. Juli 1966…
…2023, betreffend Antrag des Beschwerdeführers vom 02.07.2025 auf Erlassung eines Bescheides zu dem ursprünglich mit Eingabe vom 10.10.2024 eingebrachten Ersuchen auf Streichung rechtskräftiger, nicht getilgter Vormerkungen Verfahren im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz (GAG) vom 8. Juli 1966…