…ihnen im Sinne des Abs. 3 die Vollziehung des Zollrechtes (§§ 1 und 2 des ZollR-DG). Das Hauptzollamt Wien hat also in eigener Zuständigkeit die, dem - die Vollstreckungskosten festsetzenden - Bescheid zugrundeliegende Frage, ob bzw. dass für den Bf. Eingangsabgaben entstanden sind, als Hauptfrage zu lösen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Doris Schitter in der Beschwerdesache A., Adr.A, gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 04.11.2014, 920000/Zahl/2013 betreffend Vorschreibung von Kosten des Vollstreckungsverfahrens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache B als Masseverwalter der BF, MVStraße, MVOrt gegen FA wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 20.06.2007 betreffend der Festsetzung einer Pfändungsgebühr und Barauslagen zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde…
…Begründend führte der Bf. darin aus, dass sich die Berufung sowohl gegen den Grund der Forderung, als auch gegen die Höhe der festgesetzten Vollstreckungskosten richte. Dem Zollamt sei die Zahlungsunfähigkeit sowie die wirtschaftliche Notlage des Bf. bekannt. Es werde daher im Sinne der angeführten Begründung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Robert Pernegger in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 9/2006, in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde des Beschuldigten gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. xyz über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Gerhard Podovsovnik, Löwensteinstraße 31, 1220 Wien,gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 28.August 2012, Zl: xxx-75, betreffend Vorschreibung der Kosten des Vollstreckungsverfahrens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RI in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 41/2024, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für…
…7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird hinsichtlich des geschuldeten Abgabenbetrages einschließlich der Nebengebühren geändert auf 177.293,16 €. Weiters werden die in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung angeführten Vollstreckungskosten gem. § 26 AbgEO auf 305,30 € berichtigt. Im Übrigen wird die…
…Abgabenbetrages einschließlich der Nebengebühren geändert auf 178.910,73 €. Die Höhe der, in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung angeführten Vollstreckungskosten bleibt unverändert. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 13. November 2003, Zl. 500/090084/5/02 setzte das Hauptzollamt Linz…
…5" in Höhe von € 42.284,09 geltend machte. Im dazugehörigen Beiblatt finden sich folgende Angaben: | Bruttogesamteinnahmen | EUR 1.067.056,17 | Bei Abzug der gerichtlichen Pauschalgebühren und Vollstreckungskosten s.A. ergibt sich ein Betrag von Hierin ist die USt enthalten…
…erneut Kostenersätze im Ausmaß der Gerichtsgebühren plus Anwaltshonorar plus Einheitssatz gegen den Bund anfallen, was die Beitreibung der Vollstreckungskosten vollinhaltlich wirtschaftlich unsinnig für den Bund machen würde. Diese generellen Aspekte zum fiskalischen Sinn der Aufrechnung stünden im Gegensatz zum Klärungsbedarf einer Rechtsfrage zum § 186 Abs…
…wie sich die nachträglichen Löschungen der einzelnen Abgaben (Einkommen- Umsatzsteuer, Säumniszuschläge, Vollstreckungskosten) unter Beachtung der Fälligkeiten (der verbliebenen und gelöschten Abgaben) nach Abzug von Verrechnungen (Umsatzsteuerguthaben), Zahlungen (aus Vorjahren) auf die jeweilige Abgabenschuld ausgewirkt hat. Dem Bw. wurde mit Schriftsatz vom 30.10.2009 vorgehalten…
…die Kosten aus der Amtshandlung informiert, sowie wie folgt belehrt: "Sie wurden bei dem heute vorgenommenen Einbringungsversuch nicht angetroffen. Sie können weitere Einbringungsmaßnahmen und weitere Vollstreckungskosten vermeiden, wenn sie diesen Betrag bei der oben angeführten Abgabenbehörde unverzüglich entrichten bzw. den Nachweis der erfolgten Einzahlung erbringen…
…würden, um der Verjährung der Einhebung entgegenzuwirken. Das habe das Finanzamt verkannt. Die Uneinbringlichkeit der Abgaben sei sehr wohl bereits eingetreten, sodass die Fortsetzung und Durchführung von Vollstreckungmaßnahmen keinen die Vollstreckungskosten übersteigenden Ertrag ergeben könnten, weil der Bw. kein pfändbares Einkommen und Vermögen besitze. Der…
…Amtshandlung festgesetzt. Mit Eingabe vom 9. Feber 2004 stellte die Bf. den Antrag die Zahlungsfrist der Vollstreckungskosten in Höhe von € 79,11 bis zur Entscheidung über die dem Vollstreckungsverfahren zugrunde liegende Abgabenschuld aufzuschieben. Begründend wurde darauf verwiesen, dass das Abgabenverfahren beim Unabhängigen Finanzsenat anhängig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden G, die Richterin XY und die fachkundigen Laienrichter B und H in der Beschwerdesache V, Adr, über die Beschwerde vom 14.05.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 15.04…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft über die Beschwerde des Bf., Adresse vom 14. Februar 2014 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 10. Februar 2014, MA 67- PA-1111 betreffend Verwaltungsübertretung nach § 2 Parkometergesetz 2006…
…Einzelfall zu prüfen, ob die Vollstreckung einen ihre Kosten übersteigenden Betrag erbringen werde. Nur wenn im Vorhinein feststehe, dass die Amtshandlung objektiv ungeeignet sei, die Vollstreckungskosten zu decken, vor allem, weil nicht zu erwarten sei, dass der Ertrag diese Kosten decken wird, sei der Anwendungsfall…
…sonstigen zu Unrecht vorgeschriebenen Stundungszinsen, Versäumniszuschläge etc im Ausmaß von weiteren € 30.046,00, Vollstreckungskosten aus 05/2014 von € 1.619,02 und aus 08/2014 von € 1.626,86, somit insgesamt € 164.695,83 nachzusehen, und um Rücküberweisung der zu…