…Bf trägt für seine vorsätzlich begangene Verwaltungsübertretung die volle alleinige Verantwortung), bei solchen, vom BFG nicht vertretbar erachteten Strafbeträgen an der Wahrnehmbarkeitsgrenze ihr vorschriftswidriges Handeln als bloßes Kavaliersdelikt auffassen könnten. Im Übrigen steht nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes selbst der Umstand völliger Einkommenslosigkeit eines Verwaltungsstraftäters…
…der das Taxiunternehmen bereits aus Zeiten des Herrn N gekannt habe. Es sei richtig, dass ihn der Steuerberater in den Jahren seiner Geschäftsführung immer wieder darauf aufmerksam gemacht hat, dass er die Belege zu übermitteln habe und dass eine Steuererklärung abzugeben sei. Er habe zwar…
…Da somit für die Abgabenerhebung wesentliche Unterlagen fehlen, hat die Amtspartei zu Recht diese Grundlagen zu schätzen. Wenn der steuerliche Vertreter in einem Telefonat mit dem UFS betreffend die Zurechnung der Einkünfte auf die jeweiligen Taxilenker begehrt und zu diesem Zweck auf das VwGH-Erkenntnis…
…2012 ersuchte der Unabhängige Finanzsenat den Bw. um Erbringung eines Gleichbehandlungsnachweises. Am 15. November 2012 sprach der Bw. beim UFS vor und überreichte eine eidesstattliche Erklärung, wonach er für das Taxiunternehmen der A-GmbH als Geschäftsführer in der Zeit vom 11. Mai 2011 bis 13…
…weitere Ermittlungen als identifiziert zu betrachten und zur Verantwortung ziehen zu können. Das für die Lenkerauskunft verwendete Formular enthält einen klaren Hinweis, dass die Nichterteilung, bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung dieser Lenkerauskunft als Verwaltungsübertretung strafbar ist. Für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch…
…dem Zulassungsinhaber geltend gemacht werden. Die Firma X. GmbH ist weder das Eine oder noch das Andere und folglich auch nicht haftbar für Verkehrsvergehen, die nicht in ihrer Verantwortung oder ihrer Kenntnis liegen. Im Rahmen Ihrer Vorhaltung haben wir Ihnen mitgeteilt, bei wem es sich…
…niemanden überlassen zu haben. Die Bf war handelsrechtliche Geschäftsführerin der Zulassungsbesitzerin und als solche zur Vertretung nach außen berufen. Das Fahrzeug war vor Abstellen auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Innenhof der GmbH des Ehegatten der Bf auf einer Fläche, die eigentlich für Anlieferungen vorgesehen sei…
…Mai 2021 wurde ausgeführt: "ich habe die Lenkerauskunft geschickt, und auch einen Ausweiskopie. Mehr habe ich nicht von dem Herrn, ich kann auch nichts dafür, dass er nicht im Zentralmelderegiister aufscheint. Er ist für das selber verantwortlich. Die Firma ***1*** hat keine Befugnis die Meldedaten…
…war und welcher Taxilenker zum Einsatz kam, grundsätzlich der Geschäftsführung vorbehalten war. Eine Änderung der Arbeitszeiten war nur nach Rücksprache mit der Geschäftsführung möglich. Die einmal vereinbarte Dienstzeit war einzuhalten. Diese Regelung hat für alle TaxilenkerInnen gegolten. Die Übergabe der Taxis erfolgte an einem von…
…bezahlt für die Leistungen der Damen in bar bzw. Kreditkarte und diese händigen nach Beendigung der Geschäftstätigkeit dem Beschuldigten seinen Anteil (Vermittlungsprovision) aus. Dieser wiederum stellt der Dame hierfür eine Rechnung aus. Bei Zahlung mit Bankomat- bzw. Kreditkarte erhält der Beschuldigte den vollen Betrag und…
…da Sie von der eingeräumten Möglichkeit, diese darzulegen, keinen Gebrauch gemacht haben und für eine solche Annahme kein Anhaltspunkt besteht. Die Verschuldensfrage war aufgrund der Aktenlage zu bejahen und spruchgemäß zu entscheiden. Der Ausspruch über die Kosten ist im § 64 Abs. 2 VStG begründet. ********** Dagegen…
…4 VStG kann verantwortlichen Beauftragten nur eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland sein, die strafrechtlich verfolgt werden kann, ihrer Bestellung nachweislich zugestimmt hat und der für den ihrer Verantwortung unterliegenden klar abzugrenzenden Bereich eine entsprechende Anordnungsbefugnis zugewiesen ist. Da dem Erfordernis der Vorlage der Bestellungsurkunde…
…Magistrat der Stadt Wien sowie anderen Unternehmen (Leasingfirma, Taxifunk) als selbständige Taxi-Unternehmerin mit mehreren Fahrzeugen auftrat und für ihr Taxiunternehmen rechtsgültige Verträge abgeschlossen hat. Die Fahrer, denen es aus verschiedensten Gründen darauf ankam, im Rahmen eines Dienstvertrages tätig zu werden, wurden von der Bw…
…der Folge wurde vorgehalten, dass eine Firmenbuchabfrage ergeben habe, dass die Bw. insgesamt bereits bei 91 Gesellschaften als handelsrechtliche Geschäftsführerin fungiert habe, solche Positionen bereits seit dem Jahr 2000 übernommen habe und im Zeitraum, für den die Haftung ausgesprochen worden sei, in 46 Firmen als…
…jedenfalls aber, dass eine solche für die steuerlichen Angelegenheiten der Firma zuständig gewesen sei. Er habe in der Folge in monatlichen Abständen mit dem Bw. über die Übermittlung der Buchhaltungsbelege gesprochen und auch über die zu bezahlenden Honorare, da jedoch keine Belege übergeben worden seien…
…T**** GmbH haftet gemäß § 9 Abs 7 VStG für die verhängten Geldstrafen, sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen und die Verfahrenskosten zur ungeteilten Hand. Eine Revision wegen Verletzung in Rechten nach Art 133 Abs 6 Z 1 B-VG ist gemäß § 25a Abs 4 VwGG kraft…
…an den Taxiunternehmer abzuführen, dem auf diese Weise unmittelbar der wirtschaftliche Erfolg der Tätigkeit des Taxilenkers zugute kommt. - Taxifahrer haben nicht die Möglichkeit sich von jedem vertreten zulassen (Vertretung nur von geprüften Taxifahrern, daher keine normal übliche Vertretungsmöglichkeit)" Maßgebend für die Beurteilung einer Leistungsbeziehung als…
…2009/16/0197). Unter Berücksichtigung der übereinstimmenden Aussagen der einvernommenen Taxilenker steht für den Unabhängigen Finanzsenat der vorstehende Sachverhalt fest. Die Vorbringen des Bw. vermochten nicht zu überzeugen, zumal das Tragen eines eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Risikos weder näher spezifiziert wurde, noch durch Nachweise belegt…
…im Streitzeitraum 2005 bis 2007 in Adresse ein Taxiunternehmen, welches für den Zeitraum 2003 bis 2007 von der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) einer gemeinsamen Prüfung aller Lohnabgaben (GPLA) unterzogen wurde. Dabei wurden hinsichtlich des Dienstnehmers DN-A folgende Abgaben mittels Haftungs- und Abgabenbescheid vorgeschrieben | | …
…Bei Anwendung der für eine*n Fahrzeuglenkerin im Straßenverkehr nötigen Aufmerksamkeit hätten Sie den Bestand der Kurzparkzone erkennen müssen. Glauben Sie mir, Gnädige Frau, wenn ich ein Auto lenke, lenke ich es nicht nur mit der nötigen, sondern auch mit der gebotenen Sorgfalt und Aufmerksamkeit…