…speziell Vereine betreffenden Umsatzsteuerbefreiungen sind unechte Steuerbefreiungen. Rz 472: Speziell Vereine betreffende Steuerbefreiungen werden geregelt in § 6 Abs. 1 Z 12 UStG 1994 betreffend Volksbildungsvereine (siehe Rz 475 und 476), § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 betreffend gemeinnützige Sportvereine (siehe Rz 477 bis 481), …
…erreicht, wobei sich die Projekte oder Programme auch über einen mehrjährigen Zeitraum erstrecken können. In Einzelfällen kann auch bei geringerer Projektgröße eine allgemeine Förderungsmaßnahme gegeben sein. Erwachsenenbildung (Volksbildung) Rz 48: Die Förderung der Erwachsenenbildung (Hebung des allgemeinen Bildungsstandes), zB im Umgang mit neuen Medien (Internet)…
… 6 Abs. 1 Z 12 UStG 1994 die Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts, die derartige Veranstaltungen durchführen und Volksbildungsvereine (insbesondere Volkshochschulen). Als Volksbildungsverein gilt ein Verein, der für eine breite Masse der Bevölkerung zu einem annehmbaren Preis Kurse anbietet, welche allgemein bildendes Wissen…
…Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag. Der Sohn begann im Februar 2001 am "poly college" (Wiener Volksbildungsverein) mit der Ausbildung zur Berufsreifeprüfung. Laut vorliegenden Kursbestätigungen hat er folgende Kurse besucht: | BRP Englisch | 26.9.2001 - 31.12.2001 22 Stundeneinheiten je 90 Minuten | BRP Englisch…
…2 BAOnicht jedoch die sonstigen in den Bestimmungen des § 35 Abs. 2 BAO angeführten gemeinnützigen Zwecke wie Volksbildung, Berufsausbildung, Körpersport usw. Für die AbgrenzungBeispielhafte Aufzählungen der begünstigten Fürsorgezwecke können die Sozialgesetze der einzelnen Länder hilfsweise herangezogen werdenbegünstigten Zwecke siehe Rz 583 ff. 4.6.2…
…Für die Umsatzsteuerbefreiung des Privatlehrers sei Voraussetzung, dass dieser im Auftrag einer öffentlichen Schule oder einer damit vergleichbaren privaten Einrichtung Kenntnisse allgemein- oder berufsbildender Art vermittle. Die Wiener Volksbildung (Dachverband der Wiener Volkshochschulen) verfüge über alle Eigenschaften einer Schule. Für die Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen…
…Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens, der Schulbildung, der Erziehung, der Volksbildung, der Berufsausbildung, der Denkmalpflege, des Natur-, Tier- und Höhlenschutzes, der Heimatkunde, der Heimatpflege und der Bekämpfung von Elementarschäden. § 39 Ausschließliche Förderung…
…dem Besuch der Praktika "Werkstätte Fernsehdokumentation 1 und 2" im Sommersemester 2006 sowie im Wintersemester 2006/07 resultieren. Die Praktika "Werkstätte Fernsehdokumentation" werden von der Universität Wien in Kooperation mit dem Verband "Wiener Volksbildung" in 4 Semestern im Ausmaß von 28 Wochenstunden je Semester angeboten…
…17.8. - 18.8. | 270,30 | Seminare, diverse (Lachyoga) 20. - 22.9. | 720,20 | Selbstbewusstsein 23.10. | 125,00 | Wr. Volksbildungsverein, Gefühls Seminar, Anselm Kicher | 88,50 | Symposium für AB beauftrag | 30,00 2003: Mitgliedsbeiträge: |…
…1.450;00 S für den Besuch eines Präsentationsseminars an einer Volksbildungsanstalt. Für die erforderliche Weiterbildung um sein angeführtes Karriereziel zu erreichen (Wechsel in das Konzernbaumanagement) wären folgende Aufwendungen erforderlich gewesen: 33.000,00 für den Universitätslehrgang "Immobilienmanagement" an der TU Wien, 60,00 S…
…Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge) können Tatbestandsmerkmal für eine Kommunalsteuerbefreiung sein, nicht jedoch die sonstigen in den Bestimmungen des § 35 BAO angeführten gemeinnützigen Zwecke wie Volksbildung, Berufsausbildung, Körpersport usw. Wird ein Rechtsträger nur teilweise auf den taxativ aufgezählten Gebieten tätig, steht, soweit Körperschaften mildtätigen oder…
…III (des § 7 ErbStG 1955) anfallen und nach näherer behördlicher Anweisung den Zwecken der Forschung oder Volksbildung nutzbar gemacht werden. Kunstgegenstände sind in erster Linie Werke der Malerei und Bildhauerei. Solche Gegenstände (insbesondere Gemälde) können auch zum Hausrat gehören (siehe Abschnitt 4.3.12). 4…
…oder wissenschaftlich wertvollen Gegenständen, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind, sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz des Zuwendenden befinden und nach behördlicher Anweisung für Forschung und Volksbildung nutzbar gemacht werden (zB Gemälde), Gewinne aus unentgeltlichen Ausspielungen (zB Preisausschreiben, Gewinnspiele), Zuwendungen an den Bund, Länder…
…auch laut dem vorgelegten Gutachten keine belastbare Aussage über den Zweck einer konkreten Organisation. Persönlichkeitsbildung, ethische Bildung, Erwachsenenbildung und Gesundheitsförderung seien typische Tätigkeitsfelder zahlreicher gemeinnütziger Einrichtungen. Die vom Verein angebotenen Kurse dienten der Volksbildung, Erwachsenenbildung und Erziehung iSd § 35 BAO. Es würden Fähigkeiten der Selbstwahrnehmung…
…Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens, der Schulbildung, der Erziehung, der Volksbildung, der Berufsausbildung, der Denkmalpflege, des Natur-, Tier- und Höhlenschutzes, der Heimatkunde, der Heimatpflege und der Bekämpfung von Elementarschäden. § 36. (1…
…und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens, der Schulbildung, der Erziehung, der Volksbildung, der Berufsausbildung, der Denkmalpflege, des Natur-, Tier- und Höhlenschutzes, der Heimatkunde, der Heimatpflege und der Bekämpfung von Elementarschäden. Dabei sind gemäß § 38…
…Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens, der Schulbildung, der Erziehung, der Volksbildung, der Berufsausbildung, der Denkmalpflege, des Natur-, Tier- und Höhlenschutzes, der Heimatkunde, der Heimatpflege und der Bekämpfung von Elementarschäden. § 36 BAO (1…
…2 BAO seien aber neben der Kinderfürsorge und Jugendfürsorge die Schulbildung, die Erziehung, die Volksbildung und die Berufsausbildung gesondert angeführt. Damit sei der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es sich bei den Begriffen der Schulbildung einerseits und der Kinderfürsorge und Jugendfürsorge andererseits nicht um (partiell) deckungsgleiche…
…2 BAO sind aber neben der Kinder- und Jugendfürsorge die Schulbildung, die Erziehung, die Volksbildung und die Berufsausbildung gesondert angeführt. Damit ist der Gesetzgeber aber davon ausgegangen, dass es sich bei den Begriffen der Schulbildung einerseits und der Kinder- und Jugendfürsorge andererseits nicht um (partiell…
…und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens, der Schulbildung, der Erziehung, der Volksbildung, der Berufsausbildung, der Denkmalpflege, des Natur-, Tier- und Höhlenschutzes, der Heimatkunde, der Heimatpflege und der Bekämpfung von Elementarschäden." Zur behaupteten Verfassungswidrigkeit des §…