…sich die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z 1 GrEStG auf 2 % reduzieren würde, wenn alle Begünstigten in einem der nachstehenden Verwandtschaftsverhältnisse zum Stifter stünden. Da im vorliegenden Fall Begünstigte nur der Ehegatte und nach Ableben der beiden Gatten die Kinder wären, lägen die Voraussetzungen für den…
…sich die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z 1 GrEStG auf 2 % reduzieren würde, wenn alle Begünstigten in einem der nachstehenden Verwandtschaftsverhältnisse zum Stifter stünden. Da im vorliegenden Fall Begünstigte nur der Ehegatte und nach Ableben der beiden Gatten die Kinder wären, lägen die Voraussetzungen für den…
… 8 Abs. 4 ErbStG auf 2 % reduzieren würde, wenn alle Begünstigten in einem der nachstehenden Verwandtschaftsverhältnisse zum Stifter stünden (Stiftungsrichtlinien Rz 290). Da im vorliegenden Fall Begünstigte nur der Ehegatte und nach Ableben der beiden Gatten die Kinder wären, lägen die Voraussetzungen für den begünstigten…
…dritten und vierten Grades in der Seitenlinie, und zwar auch dann, wenn die Verwandtschaft auf einer unehelichen Geburt beruht; 3. die Verschwägerten in gerader Linie und die Verschwägerten zweiten Grades in der Seitenlinie, und zwar auch in Fällen unehelicher Verwandtschaft; 4. die Wahl-(Pflege-)Eltern…
…W. auch G und Mag M. als Begünstigte aufscheinen und weiters wurde ersucht bekanntzugeben, in welchem Verwandtschaftsverhältnis die Begünstigten zu den beiden Stiftern stehen. Unter Vorlage des Nachtrages zur Stiftungserklärung vom 10. November 2003 sowie der Stiftungszusatzurkunde vom 8. Mai 2003 teilte die Bw. mit…
…Da der Bf. nicht mit der Kindesmutter verheiratet sei, bestehe kein Verwandtschaftsverhältnis zu den Kindern seiner Lebensgefährtin. Daher bestehe kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Innerhalb der Rechtsmittelfrist brachte der Bf. am 11.08.2016 einen Vorlageantrag gegen die Beschwerdevorentscheidung ein und bat um Berücksichtigung der Familienbeihilfe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 5. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vom 29. Jänner 2008, StNr., betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit den Notariatsakten vom…
…der Stiftungen noch als steuerlicher Vertreter der beiden Firmen vor bzw. bei Ausführung der Umsätze Kenntnis von den Lieferungen gehabt. Laut Begründung des angefochtenen Bescheides ist wegen einer Verwandtschaft der Stiftungsbegünstigten der Mehrheitsgesellschafter der M-GmbH und der Bw., einem Naheverhältnis des Geschäftsführers der Bw…
…1 Z 2 GrEStG 1987 vor. Dies gilt auch für die Anwendung des Steuersatzes. Es ist daher der Besteuerung das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser zu Grunde zu legen. Zu 2) Ja, der Erwerb ist aufzuteilen. Wird für die Abgeltung des geltend gemachten Pflichtteils vor Beendigung des…
…die Mutter bzw. um die Schwester handelt. Die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern an der G GmbH repräsentieren 100% des Stammkapitals. Der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers gab bei der mündlichen Berufungsverhandlung bekannt, das die Vertragsregelungen betreffend die Abtretung von Geschäftsanteilen zum Schutz von familiären Interessen…
…auf Stoll, BAO, 318). Aus dieser Definition ergibt sich, dass nahe Angehörige nicht unbedingt verwandt sein müssen, sondern dass eine verwandtschaftsunabhängige Nahebeziehung ausreicht. Wie sich aus dem Schreiben vom 1. Oktober 2009 des Notars ergibt, ist Frau H R testamentarische Universalerbin des Berufungswerbers. Die Einsetzung…
…über eine sinnvolle Karrieremöglichkeit im Rahmen des tatsächlich ausgeübten Berufes eines Winzers weit hinausgeht. Zwischen dem Berufsbild eines Winzers und eines Marketing- und Werbefachmannes besteht nach der Verkehrsauffassung keinerlei Verwandtschaft. Von einer qualifizierten Verflechtung des Universitätslehrganges mit dem Beruf eines Winzers kann nicht gesprochen werden…
…13.6.2003 ausgeführt. Es ist jedoch nahezu allen Bewirtschaftungsverträgen gemeinsam, dass sie zwischen nahen Angehörigen geschlossen werden. Ein Fremdvergleich im verwandtschaftlichen Sinn ist daher nicht möglich. Im Übrigen werden unterschiedlichste Abmachungen in den diversen Bewirtschaftungsverträgen getroffen. Häufig gibt es Vereinbarungen, wonach vom Nutzungsberechtigten lediglich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag. H.M., Angestellter, Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2004, entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die…
…2,8 Mio. annähernd nahe kommt - , ist aber hier das Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung in Gegenüberstellung deren gemeiner Werte offensichtlich und daher nach Obgesagtem insbesondere auch im Hinblick auf das nahe Verwandtschaftsverhältnis der Vertragspartner von einer gemischten Schenkung auszugehen; dies selbst dann, wenn man…
…gegenüber der ***X-Ltd*** für 2021, Vorschreibungen und Abrechnungen der ***Bank*** für 2021) haben und ob Umstände vorliegen, aufgrund derer das Darlehensverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen ist (zumal möglicherweise ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Stiftern der Beschwerdeführerin, Mitgliedern der Familie ***A***, einerseits und Personen im Hintergrund bzw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Abweisung des Antrages vom 19.6.2007 auf Familienbeihilfe ab Jänner 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…Wahl eines progressiven Steuersatzes im Sinne des § 8 Abs.1 leg.cit. bei der Bemessung der Schenkungssteuer vom Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Begünstigten zum Geschenkgeber auszugehen gewesen; sodass die Steuerklasse V und somit der Zuschlag gemäß § 8 Abs.4 lit.b ErbStG zur…
…das Ziel, den durch Erbfall anfallenden Vermögenszuwachs jeweils gemäß seinem Wert zu erfassen und die daraus resultierende Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Erwerbers - wenn auch in unterschiedlichen Steuersätzen nach Maßgabe des Verwandtschaftsgrades und dem Wert des Erwerbes - zu besteuern. Von Herrn J.B. wurde eine…
…Schlussfolgerung zu, dass die verkaufenden gesetzlichen Erben bei Abschluss des Erbschaftskaufvertrages den einseitigen Willen hatten, die in keinem verwandtschaftlichen Naheverhältnis zu ihnen stehenden Erbschaftskäufern auf ihre Kosten zu bereichern bzw. eine solche Bereicherung im Zuge der Abwicklung des Erbschaftskaufes bewusst in Kauf zu nehmen. War…