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UFSW RV/1218-W/04Anspruchszinsen bei Verteilung der künstlerischen Einkünfte nach § 37 Abs. 9 EStG auf die Vorjahre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2004

…der Wiederaufnahme als Folge des Antrages nach § 37 Abs. 9 EStG eine Veranlagung erfolgt ist und damit auch mit Ablauf des Jahres, für das die Veranlagung 2001 vorgenommen wurde, der Abgabenanspruch entstanden ist. Durch die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung wurden die positiven Einkünfte aus künstlerischer…

UFSI RV/0580-I/04Anspruchszinsen für Differenzbeträge an Einkommensteuer für die beiden Vorjahre auf Grund einer Verteilung der künstlerischen Einkünfte (§ 37 Abs. 9 EStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2005

…erhob der Berufungsweber (Bw.) form- und fristgerecht Berufung, wobei die Berufung in den Antrag auf ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Bescheide mündet: Begründend wird in der Berufung vorgebracht: "Die Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit des Jahres 2003 wurden aufgrund des § 37 Abs. 9 EStG 1988 auf das…

UFSW RV/0818-W/06Nichtfestsetzung von Anspruchzinsen, welche die Folge einer beantragten rückwirkenden Aufteilung der Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit auf drei Jahre (§ 37 Abs. 9 EStG) waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

…Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die antragsgemäße gleichmäßige Aufteilung der selbständigen künstlerischen Einkünfte des Jahres 2004 gemäß § 37 Abs. 9 EStG auf das Erklärungsjahr und die beiden Vorjahre 2002 und 2003 im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens stellt…

UFSW RV/1877-W/05Antrag auf Verteilung der Einkünfte nach § 37 Abs. 9 EStG; Nachholverbot im Rechtsmittelverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2005

… 37 Abs. 9 EStG 1988, FJ 2002, 68). Im vorliegenden Fall ist der Antrag auf Verteilung der Einkünfte nach § 37 Abs. 9 EStG erst in der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 und damit verspätet gestellt worden. Auch wenn auf Grund der gegebenen…

BFG RV/6100168/2011Tätigkeit eines Architekten keine künstlerische Tätigkeit iSd § 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2014

…des Bfs auf Verteilung der Einkünfte gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988 nicht. Diese Entscheidung begründete sie damit, Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1994 sei, dass das Ergebnis der künstlerischen Tätigkeit…

EStR 2000 Rz 7378–738727.9 Verteilung der Einkünfte selbständiger Künstler und Schriftsteller (§ 37 Abs. 9 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…von Verfahrenswiederaufnahmen der beiden Vorjahre sind die entsprechenden Drittel jeweils im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen. Rz 7387: Die Drei-Jahres-Verteilung nach § 37 Abs. 9 EStG 1988 kann für einen Teil der Einkünfte geltend gemacht werden; daneben kann für andere Teile der Einkünfte eine…

UFSW RV/2592-W/02Verteilung künstlerischer Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2003

…10 Abs 2 Z 5 UStG 1994 künstlerische zu beurteilen ist oder nicht. In den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage betreffend die Bestimmung des § 37 Abs 9 EStG 1988 wird unter anderem ausgeführt, dass durch die Verteilung der Einkünfte von selbständigen Künstlern und Schriftstellern auf drei…

UFSW RV/0784-W/10Voraussetzungen, unter denen ein Architekt als Künstler iSd § 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1994 anzusehen ist (im Fall nicht erfüllt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.12.2010

…vorgelesen. Über die Berufung wurde erwogen: Rechtsgrundlagen: Gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988 sind bei der erstmaligen Veranlagung für ein Kalenderjahr auf Antrag positive Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 Z 5 des Umsatzsteuergesetzes 1994 und aus schriftstellerischer Tätigkeit beginnend…

UFSG RV/0752-G/071. Verlustabzug gemäß § 18 Abs. 6 und 7 EStG 2. "Gewinnrücktrag" gemäß § 37 Abs. 9 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2007

…abzuweisen. 2. Zur Frage der Gewinnverteilung nach § 37 Abs. 9 EStG: § 37 Abs. 9 EStG in der hier maßgeblichen Fassung hat folgenden Wortlaut: Bei der erstmaligen Veranlagung für ein Kalenderjahr sind auf Antrag positive Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 2…

BFG RV/5100992/2017Rechtzeitigkeit eines Vorlageantrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.03.2018Teil 1/2

…einer künstlerischen Tätigkeit gerade in den ersten Jahren häufig keine Einnahmen ergeben, sei gängige Praxis. Das Einkommensteuergesetz sehe aufgrund dieser häufigen Konstellation im § 37 (9) EStG ausdrücklich die Möglichkeit der Verteilung der Einkünfte über mehrere Jahre vor. Herr R würde seine Tätigkeit mit der ernsten…

UFSW RV/4742-W/02Verteilung von Einkünften auf drei Jahre: Tätigkeit als Kostümbildnerin für Unterhaltungssendungen des ORF nicht künstlerisch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009Teil 1/2

…künstlerischen Qualitätsstandard des ORF, dem sie zu entsprechen habe, abzuleiten, sodass sie künstlerisch tätig sein müsse. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Einkommensteuer 2000 1.1. Rechtsgrundlagen: Gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988 sind bei der erstmaligen Veranlagung für ein Kalenderjahr auf Antrag positive Einkünfte…

UFSW RV/4742-W/02Verteilung von Einkünften auf drei Jahre: Tätigkeit als Kostümbildnerin für Unterhaltungssendungen des ORF nicht künstlerisch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009Teil 2/2

…keine Weisungsgebundenheit bestehe, ist zu sagen, dass dies keine Gründe für die Annahme einer künstlerischen Tätigkeit sind, sondern nur dafür, dass keine Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 Z 4 EStG 1988 vorliegen. Auf die Künstlereigenschaft zu schließen, weil etwas nicht ist, ist keine schlüssige Argumentation…

BFG RV/7104507/2016Freigebige Zuwendungen (Spenden) gemäß § 18 Abs 1 Z 7 lit a EStG 1988 bzw § 4a EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.12.2017

…in dem sie entrichtet worden seien. Der Problematik des unregelmäßigen Anfallens der Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit habe der Gesetzgeber insofern Rechnung getragen, als diese gemäß § 37 Abs 9 EStG 1988 auf drei Jahre verteilt werden könnten. Bei Aufwendungen wie Sonderausgaben sei dies nicht möglich. Im…

UFSW RV/2051-W/10Auch Projekthonorare eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind DB- und DZ-pflichtig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2012

…Einkünften im Sinne des § 22 Abs 2 EStG 1988 "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" vorliegen gerade bei wesentlich beteiligten Geschäftsführern ausschließlich das Kriterium der Eingliederung in den geschäftlich Organismus maßgeblich. Dieses Kriterium wird nach Aussage der VwGH schon durch jede nach außen hin als auf…

UFSW RV/1896-W/12Hälftesteuersatz bei Verkauf des Unternehmens und nachfolgender Konsulententätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2013

…der antragsgebundenen Progressionsermäßigung nach § 37 Abs. 2 EStG 1988 nicht Gebrauch gemacht wird oder die Veräußerung unter § 37 Abs. 5 fällt. Da der Bw. im gesamten Verfahren und auch im Berufungsverfahren keinen Antrag auf Verteilung des Veräußerungsgewinnes auf drei Jahre gemäß § 37 Abs. 2 EStG…

UFSL RV/0146-L/12Keine Steuerbegünstigung für Todesfallbeihilfe (Hinterbliebenenunterstützung und Bestattungsbeihilfe) an Rechtsnachfolger von Ärzten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2012

…Im gegenständlichen Fall liegen jedoch auch keine außerordentlichen Einkünfte iSd § 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich vor, weil darunter nach Abs. 5, auf den verwiesen wird, nur Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinne und Übergangsgewinne fallen. Im gegenständlichen Fall wurde jedoch mangels Wechsels der Gewinnermittlungsart kein Übergangsgewinn (§ 4 Abs…

BFG RV/7102912/2010Werbungskostenabzug für Violine und Arbeitszimmer eines Dirigenten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2015Teil 1/2

… 7 Abs. 1 EStG 1988 ergibt, kommt eine Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nur für abnutzbare Wirtschaftsgüter in Betracht. Diese Geige stellt kein Wirtschaftsgut dar, deren Wert durch Benutzung bzw. Zeitablauf allmählich aufgezehrt wird. In der Literatur wird die Ansicht vertreten…

UFSL RV/0781-L/06Antrag auf Verteilung der Einkünfte nach § 37 Abs. 9 EStG; Nachholverbot im Rechtsmittelverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2007

…37 Abs. 9 EStG 1988, FJ 2002, 68). Nach Ergehen des ersten Einkommensteuerbescheides für das Kalenderjahr für das eine Aufteilung angestrebt wird, kann ein bis dahin nicht gestellter Antrag nicht mehr nachgeholt werden. Im vorliegenden Fall ist der Antrag auf Verteilung der Einkünfte nach § 37…

UFSI RV/0481-I/02Verteilung der Einkünfte selbständiger Künstler auf drei Jahre; Nachholverbot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2003

…nbsp; Im gegenständlichen Fall ist der Antrag auf Verteilung der Einkünfte nach § 37 Abs. 9 EStG 1988 erst im Berufungsverfahren und damit verspätet gestellt worden.   Auch wenn auf Grund der gegebenen Umstände die Versteuerung der empfangenen Vorauszahlungen im Jahr 2001 von der Bw. als…

UFSW RV/2507-W/07Antrag auf Verteilung der Einkünfte nach § 37 Abs. 9 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2007

…auf Verteilung der Einkünfte nach § 37 Abs. 9 EStG 1988 erst im Berufungsverfahren und damit verspätet gestellt worden. Die entsprechenden Ausführungen des Bw., wonach die von der Finanzverwaltung verfasste Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung diesbezüglich für einen gewöhnlichen Steuerpflichtigen "mißverständlich" sei, sowie diese in § 37 Abs. 9…