…Melitta Schweinberger als Amtsbeauftragte, zu Recht erkannt: 1) Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs.1 FinStrG wird als unbegründet abgewiesen. 2) Die Beschwerde gegen die Verständigung über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
…FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. November 2002 gegen die Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens des Finanzamtes Mödling vom 15. Oktober 2002 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Mödling als Finanzstrafbehörde I. Instanz hat mit Verständigung…
…für die Monate 1-12/2002 in der Höhe von € 4.420,00 und 1-12/2003 in der Höhe von € 5.500,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat. Zugleich erging eine Verständigung über die Einleitung…
…zusteht. Nach der Judikatur des VwGH hat nur die Einleitung eines Verfahrens betreffend einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung in Bescheidform zu erfolgen.(VwGH 5.4.1989, 88/13/0021). Eine Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen einer Finanzordnungswidrigkeit gewährt keine Berechtigung zur Aufhebung des Bankgeheimnisses, daher…
…Bescheidform ergehenden Verständigung über diese verfahrensleitende Verfügung (hier zugestellt am 7. September 2007). Ist das Untersuchungsverfahren bzw. das Finanzstrafverfahren eingeleitet, ist gemäß § 38 Abs.2 Z.1 Bankwesengesetz, BGBl 1993/532 idF BGBl I 2007/108, das Bankgeheimnis durchbrochen. Ob und wann der Einleitungsbescheid gegenüber…
…November 2020, zugestellt am 10. November 2020, tituliert mit "Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - Verständigung über die Ausdehnung des Strafverfahrens", wurde A in Kenntnis gesetzt, dass gegen ihn unter der GZ. qqqqq ein Finanzstrafverfahren [gemeint wohl: ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren] eingeleitet "werde" [worden sei], weil der Verdacht bestünde…
…Zuschläge zu den Dienstgeberbeiträgen: | | 01-07/2022: | € 76,71 | Lohnabgaben gesamt: | € 2.386,51 Die Verständigung über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wurde dem Beschuldigten nach erfolglosem Zustellversuch vom 17.10.2022 durch Hinterlegung zugestellt, die Stellungnahme des Amtsbeauftragten…
… 51 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Beschwerden der Beschuldigten vom 24. Februar 2011 gegen den Bescheid und die Verständigung des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 29. Oktober 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu…
…Rechtsmittelbelehrung iSd. §§ 150 ff FinStrG versehenen) Bescheid iSd. § 83 Abs. 1 FinStrG neben einer zusätzlichen Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen eines Finanzvergehens iSd. § 51 Abs. 1 FinStrG (bezeichnet als Pkt. II) eine als Anhang (Pkt. III) bezeichnete Mitteilung angeschlossen war, mit der der…
…Zur Verständigung über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG: Gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG sind Verdächtige von der Einleitung des Strafverfahrens unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen. Die Verständigung bedarf…
…die selbst zu berechnen sind, nämlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer der Monate Jänner bis August 2007, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt hat. Da gemäß § 83 Abs. 2 3. Satz FinStrG die Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nur dann eines Bescheides…
…Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde) vom 4. November 2020, zugestellt am 10. November 2020, tituliert mit "Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - Verständigung über die Ausdehnung des Strafverfahrens", wurde die A-GmbH, FN aaaxx, in Kenntnis gesetzt, dass gegen sie unter der GZ. qqqqq ein Finanzstrafverfahren [gemeint wohl:…
…zu übermitteln, beantworten wir wie folgt: [...] Anmerkung: Diese Stellungnahme ist so abgefasst, als beträfe die Verständigung über die Einleitung des Verfahrens bereits ***Bf1*** und nicht den von ihm geführten Verband. Dies dürfte auch seitens der vertretenden Steuerberatungskanzlei in der Folge erkannt worden sein, daher wurde…
…für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiermit die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen nach zu I. § 33 Abs 1 FinStrG zu II. § 33 Abs 2 lit a FinStrG begangen hat. Zugleich erging eine Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49…
…vorgebracht wurde: Da der Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens durch Hinterlegung zugestellt worden sei, sei der frühestmögliche Tag, das behördliche Schriftstück abzuholen, der 8. Februar 2007 und nicht der 7. Februar 2007. Illustrativ werde ein Musterformular der "Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes" (in…
…der Amtsbeauftragte. Gemäß § 160 Abs. 2 FinStrG ist über Beschwerden ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Gemäß § 75 FinStrG ist ein Beschuldigter die im Verdacht eines Finanzvergehens stehende Person (Verdächtiger) vom Zeitpunkt der Verständigung über die Einleitung des Strafverfahrens (§ 83 Abs. 2) oder der ersten Vernehmung…
…deren Gründung im Jahr 2011 Gesellschafter der ***A***. Infolge einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben für die Jahre 2012 bis 2014 bei der ***A*** wurde gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Die Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen den Bf. (Strafnummer ***1***) vom 29.08.2016…
…vom 14. Jänner 2010 gegen die Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch HR BB, als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 21. Dezember 2009, StrNr. 1, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß §…
…als Überschrift "Verständigung" anführt. Auf das Vorbringen, zu diesem Faktum II (Verständigung über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen Verdachtes der Begehung eines Finanzvergehens nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG) fehle überhaupt jegliche Begründung, war nicht näher einzugehen, da die förmliche Einleitung des Strafverfahrens nur…
…noch nicht abgeschlossen sei. Erst durch die Zustellung der Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens an ***Bf1*** sei der Geschäftsführung das Meldeversäumnis bewusst geworden. Der Geschäftsführer habe unverzüglich den steuerlichen Vertreter mit der Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer beauftragt, die am 30.11.2021 erfolgt sei.…