RIS AI
104 902 Treffer342 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/4416-W/02Abgrenzung bloßer Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2007

…Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. Keine Vermögensverwaltung liegt mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht, sodass solche Grundstücksgeschäfte dann einen gewerblichen Grundstückshandel begründen (vgl. z.B. das Erkenntnis…

UFSW RV/2253-W/02Gewerblicher Grundstückshandel oder Vermögensverwaltung beim Ankauf einer Liegenschaft und Veräußerung von zwei Eigentumswohnungen; Rechtliche Würdigung eines verwirklichten Sachverhaltes kein taugliches Beweisthema;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.10.2005

…Das bedeutet, dass dann, wenn eine Tätigkeit für sich eine betriebliche (im Sinne der §§ 21 bis 23 EStG) ist, die auch eine Vermögensnutzung in sich schließt, insgesamt von einer betrieblichen Tätigkeit zu sprechen ist (Stoll, BAO-Kommentar, S. 420). Die Zuordnung einer Tätigkeit zum einen…

EStR 2000 Rz 602–6034.1.10.6 Notwendiges Privatvermögen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

4.1.10.6 Notwendiges Privatvermögen 4.1.10.6.1 Allgemeines Rz 602: Ein Wirtschaftsgut, das objektiv erkennbar privaten Zwecken dient oder objektiv erkennbar für private Zwecke bestimmt ist, stellt notwendiges Privatvermögen dar (VwGH 17.1.1995, 94/14/0077); siehe Rz 4701 ff…

UFSW RV/2809-W/02Vermögensverwaltung von Liegenschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2004

…weshalb von einer im Vordergrund stehenden Vermögensnutzung auszugehen gewesen sei. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung seien daher wie folgt festzusetzen gewesen (alle Beträge in Schilling): | Feststellungen 1999 | | | Anschaffungskosten: | 9.400.000 | | Anteil - Grund und Boden: | 20…

KStR 2013 Rz 501–50311.2.3 Nutzungseinlagen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

11.2.3 Nutzungseinlagen Rz 501: Unter Nutzungseinlage wird die Überlassung von Geld oder Gegenständen an die Körperschaft zum Gebrauch oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Anteilsinhaber ohne Entgelt oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt verstanden. Dem Nutzungsvorteil kommt nicht die Eigenschaft eines einlagefähigen…

EStR 2000 Rz 455–4684.1.10.3 Unterscheidung Betriebsvermögen - Privatvermögen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.1.10.3 Unterscheidung Betriebsvermögen - Privatvermögen 4.1.10.3.1 Allgemeines Rz 455: In die Gewinnermittlung dürfen nur Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens einbezogen werden. Wirtschaftsgüter des Privatvermögens dürfen nicht berücksichtigt werden. 4.1.10.3.2 Wirtschaftliches Eigentum Rz 456: Für die Zugehörigkeit eines…

KStR 2013 Rz 240–2432.10.2.3 Vermögensverwaltung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.10.2.3 Vermögensverwaltung Rz 240: Die begünstigungsunschädliche Vermögensverwaltung einer gemeinnützigen Bauvereinigung besteht aus der verzinslichen Anlage von Kapitalvermögen sowie der Vermietung und, Verpachtung von unbeweglichem Vermögenoder Überlassung zur sonstigen Nutzung mit der Einschränkung des § 7 Abs. 6 WGG (§ 39 Abs. 17a WGG). Zum…

EStR 2000 Rz 615–6224.2.1.3 Umlaufvermögen
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

…bzw. Absatz im Betrieb bestimmt. Rz 616: Ein Grundstück, bei dem nach dem objektivem Gesamtbild der Verhältnisse die Vermögensumschichtung bzw. Vermögensverwertung (zB bei einem gewerblichen Grundstückshändler) und nicht die Vermögensnutzung im Vordergrund steht, gehört auch bei längerer betrieblicher Zugehörigkeit nicht zum Anlage-, sondern zum Umlaufvermögen…

EStR 2000 Rz 5440–545217.2.5 Grundstücksveräußerungen, gewerblicher Grundstückshandel
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Betätigung anzusehen ist. Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen stellt daher keine Vermögensverwaltung, sondern einen gewerblichen Grundstückshandel dar, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht (VwGH 13.09.2006, 2002/13/0059, 0061). Ein gewerblicher…

EAS 2761Konzerninterne Gerätevermietung über eine Dubai-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0470-IV/4/200624.08.2006

… 10 Abs. 4 KStG verschont, wenn es sich hierbei um eine "gewerbliche Vermietung" handelt. Ob bei Vermögensnutzung bloße Vermögensverwaltung oder gewerbliche Vermögensverwertung vorliegt, ist aber immer eine Sachverhaltsfrage, die nach dem jeweiligen Gesamtbild des Einzelfalles zu prüfen ist und die sich nicht für alle Wirtschaftsgüter…

BFG RV/5100906/2010Handel mit Ankaufsrechten aus Immobilienleasinggeschäften als Einkünfte aus Gewerbetrieb und keine außergewöhnliche Belastungen für die Anschaffung beziehungsweise Erneuerung von Schwimmbad, Whirlpool, Dampfbad, Sauna und Bad
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2015Teil 2/3

…dass der Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen worden sei. Das Handeln des Beschwerdeführers habe nur darauf abgezielt, die Attraktivität der Vermietbarkeit der zur Verfügung stehenden Flächen zu steigern. Er habe damit die Optimierung der Vermögensnutzung durch Fruchtziehung erreichen wollen. Bei den Leasingverträgen 48907, 48912, 48917…

BFG RV/5100906/2010Handel mit Ankaufsrechten aus Immobilienleasinggeschäften als Einkünfte aus Gewerbetrieb und keine außergewöhnliche Belastungen für die Anschaffung beziehungsweise Erneuerung von Schwimmbad, Whirlpool, Dampfbad, Sauna und Bad
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2015Teil 3/3

…wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. Unter diesen Voraussetzungen führen Grundstücksgeschäfte zu einem gewerblichen Grundstückshandel. Die Veräußerung von Grundstücken wird dann zum gewerblichen Grundstückshandel, wenn sie auf planmäßige Art und Weise erfolgt. Ob Vermögensnutzung oder…

UFSW RV/0993-W/101. Ordnungsmäßigkeit eines Wareneingangsbuches 2. betriebliche Veranlassung der Anschaffung eines Kunstwerks 3. Vorliegen/Nichtvorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2011Teil 2/2

…unter Vermögensverwaltung in erster Linie die Nutzung eigenen Vermögens durch Fruchtziehung zu verstehen ist, während eine Vermögensverwaltung nicht mehr vorliegt, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund und die Vermögensverwertung entscheidend in den Vordergrund tritt. Ob gewerbliche Vermögensverwertung, die zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt…

UFSL RV/0445-L/03Abgrenzung Gewerbebetrieb (gewerblicher Grundstückshandel) - Privatsphäre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2009Teil 2/2

…nicht mehr Vermögensverwaltung vor (Jakom, a.a.O., § 23 Rz 81). Ob Vermögensnutzung (Nutzung der Liegenschaften durch Fruchtziehung) oder Vermögensumschichtung (Vermögensverwertung) im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven Gesamtbild des jeweiligen Falls zu lösen ist (VwGH 24.1.2007, 2003/13/0118…

UFSL RV/0048-L/03Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerblicher Wertpapierhandel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2004Teil 2/2

…ist dieser Tatbestand aber nicht erfüllt. Die Bw. gibt an, dass eine gewerbliche Tätigkeit und nicht bloß Vermögensnutzung anzunehmen sei, wenn in der Art von Bankgeschäften Fremdkapital zwecks Weitergabe an Kreditbedürftige aufgenommen werde. Eine derartige Weitergabe an Kreditbedürftige würde im konkreten verfahrensgegenständlichen Fall jedenfalls durch…

LRL 2012 Rz 6–92.2. Betätigung und Beurteilungseinheit
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…1994, 89/14/0075: "Werden mehrere Eigentumswohnungen, die sich alle in demselben Gebäude befinden, von einem Vermieter an eine Person vermietet, spricht dies an sich schon für eine Vermögensnutzung, die als Einheit aufzufassen ist. Bei derartigen Vereinbarungen ist es nämlich nahe liegend, dass unterschiedliche, die…

EStR 2000 Rz 5418–542517.2 Abgrenzung Gewerbebetrieb - Vermögensverwaltung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Betrieb darstellen, wenn die gesetzlichen Merkmale solcher Betriebe gegeben sind. Nahezu jede (private) vermögensverwaltende und vermögensnutzende (selbständige) Tätigkeit erfüllt die Voraussetzung der Nachhaltigkeit, Gewinnabsicht und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr. Rz 5419: Das Kriterium der Vermögensverwaltung dient der Abgrenzung des Gewerbebetriebes zu den außerbetrieblichen Einkunftsarten. Vermögensverwaltung…

EStR 2000 Rz 5426–543217.2.2 Wertpapier-, Darlehens- und Kryptowährungsgeschäfte
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…5.1998, 98/14/0044), Abwicklung der Wertpapiergeschäfte über Banken als Kommissionäre, ausschließliche Eigenfinanzierung (keine Verwendung von Fremdkapital), gelegentliche oder geringfügige Fremdfinanzierung, keine für die breitere Öffentlichkeit nach außen gerichtete und erkennbare Tätigkeit. Rz 5432: Gewerbliche Tätigkeit und nicht mehr Vermögensnutzung ist anzunehmen, wenn in…

BFG RV/3100530/2021Gewerblicher Grundstückshandel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2024

…dass diese Wohnungen zeitnah veräußert werden sollten. Somit sei die Vermögensverwertung zu jenem Zeitpunkt gegenüber der Vermögensnutzung stets im Vordergrund gestanden. Weitere Indizien für den gewerblichen Grundstückshandel seien etwa die vorgenommene Parzellierung des Grundstücks sowie die einschlägigen Vorkenntnisse durch die berufliche Tätigkeit in einem Immobilienentwicklungsbüro…

BFG RV/5101239/2014Zuordnung von Grundstücken zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2019Teil 1/2

…Werden Liegenschaften erworben, um sie zu veräußern, stellen sie Umlaufvermögen dar. Die Vermögensnutzung wurde vorzeitig beendet. Da der Pflichtige auch sonst im beträchtlichen Umfang im Grundstücksgeschäft (als gewerblicher Grundstückshändler) tätig ist, war nach dem objektiven Gesamtbild der Verhältnisse davon auszugehen, dass die Vermögensverwertung im Vordergrund…