…6. Dezember 1990 B 175/901). In dem vom Bw. ins Treffen geführten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes geht es um das Vermächtnis einer Eigentumswohnung an mehrere Personen, die - anders als Ehegatten - nicht gemeinsam Wohnungseigentum erwerben können und durch das Gesetz zur Zivilteilung durch Versteigerung gezwungen werden…
…ist. In seinem Erkenntnis vom 25. März 1985, 83/15/0005 hat der Verwaltungsgerichtshof dazu ausgesprochen, dass daher zu besteuern ist der dem Vermächtnisnehmer angefallene und nicht ausgeschlagene Anspruch, von den Erben den vermachten Gegenstand zu fordern (§ 684 ABGB). Es kommt deshalb auch für die…
…einen Teil davon. Keine Erben im technischen Sinn sind andere Personen, die auf Grund des Gesetzes oder des Willens des Erblassers Ansprüche gegen den Nachlass oder den Erben geltend machen können. Dazu gehören die Vermächtnisnehmer (Legatare). Sie haben nur das Recht, einzelne Sachen zu fordern…
…einen Teil davon. Keine Erben im technischen Sinn sind andere Personen, die auf Grund des Gesetzes oder des Willens des Erblassers Ansprüche gegen den Nachlass oder den Erben geltend machen können. Dazu gehören die Vermächtnisnehmer (Legatare). Sie haben nur das Recht, einzelne Sachen zu fordern…
…ErbStG im Wesentlichen aus, dass bei Erwerben von Todes wegen, so auch bei Vermächtnissen, der dem Vermächtnisnehmer anfallende Anspruch den vermachten Gegenstand vom Erben zu fordern, zu versteuern ist. Im gegenständlichen Fall würde kein erbschaftssteuerlich relevanter Verzicht auf das Legat vorliegen. Der nachträgliche Verzicht vom…
…6. 1999, B 318/97 bis B 36/98). Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte können dann den überschießenden Steuervorteil für sich in Anspruch nehmen, und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe zur Entrichtung des Legates oder zur Erfüllung des Pflichtteiles endbesteuertes Vermögen "realisiert" oder…
…Juni 1998 hat die Erblasserin abgesehen von den Vermächtnissen an Frau A.H. nachstehende Verfügungen getroffen: "Sparbuch Kontroll Nr. 31.954.324.....an Bw. .... ....." Die Vermächtnisnehmer wurden mit Schreiben je vom 22. September 1998 vom Vermächtnisanfall verständigt. Damit erscheint der Legatsausweis als erbracht. ....." Weiters liegt…
…solche gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 Erwerbe durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltendgemachten Pflichtteilsanspruches. Erbrecht ist das ausschließliche Recht, die ganze Verlassenschaft oder einen (ideellen) Bruchteil der ganzen Verlassenschaft in Besitz zu nehmen (§ 532 ABGB). Es ist ein dingliches, gegen jedermann…
…denn im Ergebnis muss der Nachlass in jenem Umfang steuerfrei bleiben, in dem er aus endbesteuertem Vermögen besteht. Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer können dann den überschießenden Steuervorteil für sich in Anspruch nehmen, und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils…
…denn im Ergebnis muss der Nachlass in jenem Umfang steuerfrei bleiben, in dem er aus endbesteuertem Vermögen besteht. Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer können dann den überschießenden Steuervorteil für sich in Anspruch nehmen, und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils…
…in dem er aus endbesteuertem Vermögen besteht. Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer können dann den überschießenden Steuervorteil für sich in Anspruch nehmen, und zwar gleichgültig ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils oder zur Entrichtung des Legates endbesteuertes Vermögen "realisiert" oder auf andere…
…unwiderruflich an meinen Exmann geht. Hinzufügen möchte ich noch, dass ich mich bemüht habe, meinen Exmann in die Pflicht zu nehmen. Dazu wurde mir seitens der Finanzverwaltung dass mein Exmann auch nicht im Rahmen eines Gesamtschuldverhältnisses zur Tragung dieser Schuld herangezogen werden kann, weil der …
…Erwerb von Todes wegen. Nach § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Erbanfall bedeutet nach den §§ 536 und 545 ABGB die Entstehung des Erbrechts, die grundsätzlich mit…
…entstanden sind. Um solche Kosten handelt es sich hier nicht, da, wie bereits oben erwähnt, für den Erwerb des Vermächtnisses kein Rechtsstreit anhängig war. Die Prozesskosten des Vermächtnisnehmers fallen auch nicht unter diesen Tatbestand. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 28. November 2003
…dass die Befreiungsbestimmung gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 analog auf Teilungsübereinkommen unter Vermächtnisnehmern anzuwenden ist. 2.3 § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 - Erbübereinkommen - Teilung des Nachlasses durch Miterben Sachverhalt: Der Vater und seine beiden Söhne sind zu je einem Drittel…
…muss außerdem im Ergebnis der Nachlass in jenem Umfang steuerfrei bleiben, in dem er aus endbesteuertem Vermögen besteht. Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer können dann den überschießenden Steuervorteil für sich in Anspruch nehmen, und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils…
…dass die S. sowie die R.Bank jeweils mit Schreiben vom 15. Jänner 1998 vom oa. Vermächtnis verständigt wurden und dass es sodann die Aufgabe der in Amerika ansässigen Legatarin wäre, sich um die Auszahlung des Guthabens zu kümmern. Weiters wurde festgehalten, dass seitens des…
…denn im Ergebnis muss der Nachlass in jenem Umfang steuerfrei bleiben, in dem er aus endbesteuertem Vermögen besteht. Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer können dann den überschießenden Steuervorteil für sich in Anspruch nehmen, und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils…
…August 1999) überdies eine Frau A.R. durch ihren Rechtsanwalt gestützt auf eine mündliche letztwillige Verfügung (Vermächtnis) einen "namhaften" Geldbetrag geltend machte. Außerdem hatte schon vorher eine Hotelgouvernante eine Vermächtnisforderung nach Ausfolgung eines Sparbuches mit einem Einlagenstand zwischen 3-4 Mill S über ihren Rechtsanwalt…
…und Möbel vererbe ich Herrn V, wohnhaft xxx, da er und seine Frau H mich bei Krankheit und Bedarf betreut haben. Als Vermächtnisnehmer sollen erhalten meine Firmlinge Herr XX ÖS. 30.000,00 und Frau XX ÖS. 50.000,00. Meine Verwandte Frau XX bekommt…