…und des Übergabsvertrages vom 7. Dezember 2000 ist kein nach außen in Erscheinung tretendes Verhalten, aus dem sich der Verkürzungsvorsatz erschließen lässt. Solcherart ist der belangten Behörde der Nachweis eines Vorsatzes auf Abgabenverkürzung nicht gelungen, zumal die Beschwerdeführerin vorgebracht hat, keine Kenntnis über die Steuerpflicht…
…sind." 1.2. Mein Mandant wusste, dass sich der Fiskus dieses Faktenwissen jederzeit durch eine simple Abfrage - also "per Mausklick“ - beschaffen kann. Solcherart ist bei ihm jeglicher Verkürzungsvorsatz von vornherein völlig ausgeschlossen, ohne dass § 33 Abs 5 zweiter Satz FinStrG bemüht werden müsste. Zumal die…
Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die Klärungen von Sachverhaltsfragen im Einzelfall (Höhe der verkürzten Kraftfahrzeugsteuern, Vorliegen von Vorsatz) sowie die Höhe der Strafbemessung bzw. der Bemessung der Verbandsgeldbuße (Ermessensentscheidungen) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen F.Y., vertreten durch Mag. Dr. Francisco J. Rumpf, 1010 Wien, Rosenburgstr. 8, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. Jänner 2007…
…ein und beantragte die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. Das gesamte bisherige Vorbringen werde aufrecht gehalten, insbesondere werde der Verkürzungsvorsatz energisch bestritten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 2. Mai 2018 wies das Finanzamt die Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid betreffend Einkommensteuer 2006 vom 20. Dezember 2016 als unbegründet ab…
…ein und beantragte die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. Das gesamte bisherige Vorbringen werde aufrecht gehalten, insbesondere werde der Verkürzungsvorsatz energisch bestritten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 2. Mai 2018 wies das Finanzamt die Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid betreffend Einkommensteuer 2006 vom 20. Dezember 2016 als unbegründet ab…
…keinesfalls zu geringe) Abgabenfestsetzung im Wege der Schätzung gemäß § 184 BAO sein werde. Entsprechend dem Beschwerdevorbringen des Bf. und auch seiner Rechtfertigung in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht ist daher ein Verkürzungsvorsatz im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG nicht erweisbar, weswegen das Bundesfinanzgericht…
…2 lit. a FinStrG die wissentliche Erlangung eines vorübergehenden Steuervorteils aus, ein auf endgültige Abgabenvermeidung gerichteter Vorsatz ist nicht erforderlich. Der für den Tatbestand der Abgabenhinterziehung erforderliche Verkürzungsvorsatz muss sich nicht auf die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages erstrecken (vgl. z.B. VwGH 17.9…
…dass die Nichtabgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärung 2011 (Erklärungstermin: 30. April 2012) eine zu geringe Abgabenfestsetzung herbeiführen würde. Für das Nichtvorliegen eines Verkürzungsvorsatzes in Bezug auf eine versuchte Abgabenhinterziehung an Umsatz- und Einkommensteuer 2011 spricht auch, dass der Bf. nach Beginn der Außenprüfung am 30…
…sich ziehen werde, kann ihm ein Verkürzungsvorsatz hinsichtlich der Jahresumsatzsteuer des Tatzeitraumes nicht nachgewiesen werden. Diesfalls steht aber bei zumindest bedingt vorsätzlicher Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und zumindest wissentlicher Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen zu den Fälligkeitszeitpunkten hinsichtlich des gegenständlichen Tatzeitraumes einer Bestrafung wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…kann ihm, nach Ansicht des Berufungssenates, ein Verkürzungsvorsatz hinsichtlich der Jahresumsatz- und Einkommensteuern 1999 bis 2001 nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Sehr wohl hat er jedoch eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch verletzt, dass er die Steuererklärungen für Einkommensteuer und…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Mag. Peter Maurer und die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhold Lexer und Mag. Heidi Blum in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Tischlermeister, whft. XXX, vertreten durch…
weitere GZ. RV/5300038/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Karl Penninger und Ing. Johannes Gruber in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb…
…und einen solchen Erfolg hinzunehmen gewillt ist (VwGH 18.5.2006, 2005/16/0260). Der für den Tatbestand der Abgabenhinterziehung erforderliche Verkürzungsvorsatz muss sich nicht auf die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages erstrecken (VwGH 24.03.2025, Ra 2024/16/0055). Ob Handlungen oder Unterlassungen…
Der Erstangeklagte hat beim Bezirksgericht zzz am 4. Mai 2007 einen Antrag auf Eröffnung des Schuldregulierungsverfahrens eingebracht. Bereits bei diesem Antrag hat er entgegen den Tatsächlichkeiten seine Wohnadresse mit Scheinadresse2 , angegeben, sohin eine Adresse, bei welcher er tatsächlich nie gewohnt hat. Des Weiteren führte er…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Dr. Johannes Dock als weitere Mitglieder des Senates…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter und Dr. Reinhold Hauk in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxxx, ehem. Geschäftsführer der B-GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, Adresse, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 23.12.2019 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Graz-Umgebung…
…der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Der für den Tatbestand der Abgabenhinterziehung erforderliche Verkürzungsvorsatz muss sich nicht auf die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages erstrecken. (Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz…