…B. im Zeitraum von 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2011 in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, a) vorsätzlich unter Verletzung seiner Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Tabaksteuer von insgesamt EUR 15.717,00 bewirkt, indem…
…in subjektiver Hinsicht verwirklicht, weil bei vorsätzlicher Verkürzung der Tabaksteuer und Verstoß gegen § 5 Abs 3 TabMG, § 33 Abs 1 FinStrG und § 44 Abs 1 FinStrG echt konkurrieren {Lässig, aaO Rz 23). Dadurch das der Erstbeschuldigte die vom Zweitbeschuldigten sowie von L3, L1 und L2…
…Akte nur als Teilhandlungen eines Gesamtkonzepts darstellen. Entscheidend ist, dass die einzelnen Tathandlungen von einem einheitlichen, auf die Verkürzung von Abgaben durch mehrere Jahre hindurch gerichteten Willensentschluss (Gesamtvorsatz) getragen werden (VwGH 04.09.1992, 91/13/0021 sowie VwGH 25.06.1998, 96/15/0167). …
…abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs-und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Tabaksteuer in Höhe von € 401,66 dadurch bewirkt hat, dass er es den im § 27 TabStG 1995 aufgezählten Pflichten zuwider in der Zeit von September 2004 bis zum 12.November 2004 mehrmals unterlassen hat, als Steuerschuldner…
…I. ***Bf1*** im Zeitraum von 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2011 in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, a) vorsätzlich unter Verletzung seiner Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Tabaksteuer von insgesamt EUR 15.717,00 bewirkt…
…unter Verletzung seiner Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Tabaksteuer von insgesamt € 15.717,00 bewirkt habe, indem er 18.292 Stück Zigarren verschiedener Marken, auf denen österreichische Tabaksteuer in der Höhe von € 15.717,00 lastet, im Zuge mehrerer wiederholter Angriffe…
…2005 2.000.000 Zigaretten der Marke Superkings und am 18. März 2005 2.000,000 Zigaretten der Marke Superkings, hinsichtlich welcher eine Verkürzung von Tabaksteuer begangen wurde, verhandelt zu haben, wobei der strafbestimmende Wertbetrag mit € 1,880.662,05 festgestellt wurde. Die Bf…
…als auch in subjektiver Hinsicht verwirklicht, weil bei vorsätzlicher Verkürzung der Tabaksteuer und Verstoß gegen § 5 Abs 3 TabMG, § 33 Abs 1 FinStrG und § 44 Abs 1 FinStrG echt konkurrieren {Lässig, aaO Rz 23). Dadurch das der Erstbeschuldigte die vom Zweitbeschuldigten sowie von ***L5***, ***L3*…
…mit der Einschränkung, dass eine vorsätzliche Verkürzung der Tabaksteuer oder das Monolpoldelikt nur für die Zigarren bewirkt wurde, die auch an Abnehmer weiterverkauft wurden. Für den behaupteten Eigenverbrauch von 7.000 Stück Zigarren ist weder ein vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten nachweisbar, sodass insoweit der…
…August 2011 vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Tabaksteuer [in Höhe von € 1,629.283,29] bewirkt hat, indem er insgesamt 66.277,7 Stangen (= 13.255.540 Stück) Filterzigaretten der Sorten „Regal“ und "Marlboro“ sowie 700…
…ein Schmuggel als Vortat nicht mit Sicherheit angenommen werden konnte, sehr wohl aber eine Verkürzung von Verbrauchsteuern, nämlich der Tabaksteuer sowie eine illegale Handelsätigkeit des Verkäufers der Zigaretten. Somit liegt für diese Zigaretten die Vortat der Verkürzung von Verbrauchsteuern nach § 33 Abs.1 FinStrG (zu …
…ausgeführt: Anlässlich des Telefongespräches mit dem Vertreter des Bf vom 14. September 2011 wurde vorgebracht, dass eine Verkürzung von Fragerechten vorliege, wenn eine beantragte Einvernahme eines Zeugen nicht in der mündlichen Verhandlung durchgeführt wird. Dazu ist auszuführen, dass Parteien (auch im Sinne eines "fair trials…
…11. April 2012, Zahl: 700000/aaaaa/8/2009, Eingangsabgaben im Gesamtbetrag von € 96.867,26 (darin enthalten an Zoll: € 21.430,88; an Tabaksteuer: € 50.607,95; an Einfuhrumsatzsteuer: € 21.849,05; an Abgabenerhöhung: € 2.979,38) gesamtschuldnerisch gemäß Art…
…FinStrG macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß…
…FinStrG macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß…
…FinStrG macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gem…
…FinStrG macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß…
…FinStrG macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß…
…FinStrG macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß…
…37 Abs. 1 lit. a FinStrG idgF. macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich u. a. Sachen, hinsichtlich welcher ein Schmuggel oder eine Verkürzung von Verbrauchsteuern begangen wurde, an sich bringt. Gemäß § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG idgF. macht sich Schmuggels u. a. schuldig…