…gegen eine erstinstanzliche Einstellung mit Strafausspruch abzuändern hätte (VwGH 2.8.1995, 94/13/0282). Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist von der Rechtsmittelbehörde (nunmehr vom Bundesfinanzgericht) auch bei Fristablauf während des Rechtsmittelverfahrens wahrzunehmen (VwGH 19.10.1995, 94/16/0123…
…der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen. Gemäß § 31 Abs. 2 VStG erlischt die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung durch Verjährung…
…F. (Deutschland) versendet hat, obwohl er stets ganz genau wusste, dass diese in der Folge durch B. zu gewerblichen Zwecken nach Österreich verbracht werden, um dort von diesem unter Verstoß gegen die Rechte des Tabakmonopols an zahlreiche Abnehmer in ganz Österreich gewerbsmäßig verkauft werden, gemäß…
…jeweils von einem einheitlichen, auf die Verkürzung von Abgaben durch mehrere Jahre hindurch gerichteten Willensentschluss im Sinne eines Gesamtvorsatzes getragen wurden, hat die (absolute) Verjährung der Strafbarkeit nach § 31 Abs 5 FinStrG erst mit dem Eintritt des Erfolgs des letzten Teilakts, sohin frühestens mit 31…
…eine erstinstanzliche Einstellung mit Strafausspruch abzuändern hätte (VwGH 2.8.1995, 94/13/0282). Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist von der Rechtsmittelbehörde (nunmehr vom Bundesfinanzgericht) auch bei Fristablauf während des Rechtsmittelverfahrens wahrzunehmen (VwGH 19.10.1995, 94/16/0123). Gemäß …
…Da sie mittlerweile länger als drei Jahre zurückliegen, ist Verjährung der Strafbarkeit eingetreten. Verjährungshemmende Umstände iSd § 31 Abs. 2 VStG 1991 lagen nicht vor. Da die Verjährungsfrist des § 31 Abs. 2 VStG 1991 während der Beschwerdeverfahren abgelaufen ist, ist den Beschwerden Folge zu geben und…
…gerichtliche Zuständigkeit vorgelegen hat, ändert nichts an diesem Umstand: Auch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren gelten (mit Ausnahme einer nicht existieren absoluten Verjährung der Strafbarkeit) grundsätzlich dieselben Fristen. Die fünfjährige Verjährung der Strafbarkeit allfälliger Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner bis November 1999 hat gemäß § 31 Abs.1…
…Verjährung der Strafbarkeit eingetreten war und daher insoweit gemäß § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG eine finanzstrafrechtliche Verfolgung der beiden Beschuldigten nicht stattfinden hätte dürfen. Zur Begründung ist auszuführen, dass im Bezug auf die fahrlässigen Abgabenverkürzungen an Umsatzsteuer 1998 und an Umsatzsteuer 1999 entsprechend der…
…Finanzbehörde getroffenen Feststellungen habe die GmbH den Betrieb einstellen müssen und der Bw. habe seine Chance verloren, eine gesicherte Existenz aufzubauen. Es werde daher beantragt, die Strafe aufzuheben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung…
…und zwar für die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat Jänner 1996, für welche gemäß § 31 Abs. 1 letzter Satz FinStrG die Verjährungsfrist frühestens mit Ablauf des Jahres 1996 begann, nicht vor Ablauf des Jahres 2006 ein. Verjährung der Strafbarkeit ist somit im gegenständlichen Fall…
…14/0167-6, wegen Rechtswidrigkeit in Folge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Das Finanzstrafverfahren ist damit wiederum in den Stand vor Ergehen einer Berufungsentscheidung zurückgefallen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 31 Abs.1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die…
…dieser unrichtigen Steuerbescheide war der Verkürzungserfolg eingetreten, mit welchem die fünfjährige Verjährungsfrist des § 31 Abs. 2 FinStrG in Gang gesetzt wurde. Durch die Einleitung des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens am 26. Juni 1997, welche jedenfalls innerhalb dieser fünfjährigen Verjährungsfrist erfolgt ist, wurde die Verjährung der Strafbarkeit gemäß …
…aufgrund der abgegebenen unrichtigen Umsatzsteuererklärungen erfolgte zu niedrige Abgabefestsetzung, welche betreffend Umsatzsteuer 1992 mit Bescheid vom 15. April 1994 und betreffend Umsatzsteuer 1993 mit Bescheid vom 7. Juli 1995 erfolgte, anzusehen. Mit Ablauf des 7. Juli 2005 ist daher auch insoweit absolute Verjährung der Strafbarkeit…
…sind. Daraus ergibt sich sohin, dass hinsichtlich der dem Beschuldigten zur Last gelegten fahrlässigen Abgabenverkürzungen bereits am 12. September 2011 (USt 2000) bzw. am 10. September 2012 (USt 2001) eine absolute Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Zu prüfen ist noch, ob nicht etwa lediglich ein…
…dem Verwaltungsgerichtshof zur Zl. 2007/15/yyy wurde am 14. Juni 2007 anhängig gemacht und mit (die gesamte Berufungsentscheidung aufhebendem) Erkenntnis vom 28. Oktober 2009 abgeschlossen. Demnach beträgt die zur Berechnung der absoluten Verjährung der Strafbarkeit hinsichtlich der vorgeworfenen, unter Pkt. II. genannten Finanzvergehen den…
…4.1992, 15 Os 112/91). Für die Beurteilung des Eintritts der absoluten Verjährung ist wesentlich, wann im Sinne des zweiten Satzes des § 31 Abs. 1 FinStrG die Verjährungsfrist begonnen hat. Nach § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist…
…Einleitungsbescheides des Zollamtes Klagenfurt vom 11.8.2005, Zl. d., im Zeitraum vom 8. März 2000 bis 27. Juni 2001. Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des 27. Juni 2011 eingetreten. Es war daher mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 iVm § 82 Abs…
…zufolge des Einleitungsbescheides des Zollamtes Klagenfurt vom 11.8.2005, Zl. c.,im Zeitraum vom 8. März 2000 bis 27. Juni 2001. Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des 27. Juni 2011 eingetreten. Es war daher mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 iVm …
…Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des 7. Jänner 2012 eingetreten. Die Tathandlung zu Punkt 2. des Einleitungsbescheides des Zollamtes Klagenfurt vom 12.10.2004, Zl. c., erfolgte am 15. Jänner 2002. Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des…
…sodass mittlerweile die absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG spätestens mit Ablauf des 7. Jänner 2009 für Dezember 1998 sowie mit Ablauf des 7. Jänner 2010 für Dezember 1999 eingetreten ist. Trotz aufrecht bleibendem Schuldspruch war bei der Strafneubemessung durch den Unabhängigen…